erfolgreiche Teilnahme wird durch einen Leistungsnachweis nach den Bestimmungen dieser Ordnung testiert, i.d.R. aufgrund aktiver Teilnahme, Referat und schriftlicher Hausarbeit oder einer Klausur.
( 5) Projekt- und Hauptseminare sind Veranstaltungen im Hauptstudium und dienen der Anwendung allgemeiner Lehrinhalte eines Faches auf spezielle Problemfelder. In den Seminaren sollen die Studierenden an der Lösung offener Fragen durch eigene Forschungsleistungen, die in Form von Referaten, Hausarbeiten und Diskussionen dokumentiert werden, mitwirken. Die erfolgreiche Teilnahme wird durch Leistungsnachweis nach den Bestimmungen dieser Ordnung testiert, i.d.R. aufgrund aktiver Teilnahme, Referat und schriftlicher Hausarbeit.
( 6) Kolloquia sind Veranstaltungen im Hauptstudium, die die Studierenden auf den Studienabschluss( Diplomprüfung) vorbereiten sollen. Im Laufe des Prüfungssemesters haben die Studierenden die Möglichkeit, innerhalb spezieller Kolloquia ihre Themen und Arbeitsergebnisse vorzustellen und zu erörtern.
§ 5 Leistungsanforderungen und Leistungs
nachweise
( 1) Die Leistungsanforderungen aller Lehrveranstaltungen richten sich nach den üblichen Bedingungen einer aktiven Teilnahme( Vor- und Nachbereitung, Thesenpapiere, Kurzreferate u.ä.), die alle Studierenden ungeachtet des Erwerbs von benoteten Leistungsnachweisen kontinuierlich erfüllen sollen. Die näheren Festlegungen obliegen den Dozentinnen und Dozenten.
( 2) Leistungsnachweise im Sinne der MPO Politikwissenschaft können im Grundstudium in Seminaren und Übungen und im Hauptstudium in Haupt- und Projektseminaren erworben werden. Leistungsnachweise sind benotet. Sie werden von den Studierenden durch schriftliche und mündliche Leistungen erworben, die mindestens mit der Note" ausreichend" bewertet worden sind. Die schriftliche Leistung kann, sofern es sich um eine Hausarbeit handelt, in Gruppenarbeit erstellt werden, wobei der individuelle Anteil der Beteiligten klar erkennbar sein muss. Der Umfang sollte im Grundstudium( bei Gruppenarbeiten pro Person) 15 Seiten zu je 1800 Zeichen pro Seite nicht übersteigen. Bei der Festsetzung der Note des Leistungsnachweises werden mündliche Leistungen und Referat mitberücksichtigt. Die Benotung der schriftlichen und mündlichen Leistung sind auf dem Leistungsnachweis getrennt auszuweisen.
( 3) Für die Erteilung eines Leistungsnachweises ist die Teilnahme der/ des Studierenden an wenigstens 4/5 der Veranstaltungen erforderlich. Die Leistungsnachweise sollen spätestens zu Beginn des Semesters ausgestellt werden, das dem Semester folgt, in dem alle Bedingungen für die Erteilung des Scheines erfüllt worden sind.
( 4) Leistungsnachweise im Hauptstudium können erst nach erfolgreichem Bestehen der Diplom- Vorprüfung erworben werden. Ausnahmen erfordern die vorherige Zustimmung des Prüfungsausschusses.
( 5) Abweichend von den hier getroffenen Regelungen werden beim Besuch von Veranstaltungen anderer Fachrichtungen die dort vorgesehenen Nachweise/ Belege als Leistungsnachweise im Sinne dieser Ordnung anerkannt.
§ 6 Grundstudium
Das Grundstudium dient der Vermittlung von breit angelegten fachlichen Grundkenntnissen, methodischen Fähigkeiten und wissenschaftlichen Arbeitstechniken mit dem Ziel, die Studierenden zu eigenständiger Orientierung und damit zunehmend zu selbstständiger Planung und Durchführung des Studiums zu befähigen. Der Umfang des Grundstudiums beträgt im Hauptfach insgesamt höchstens 36 SWS, im Nebenfach insgesamt höchstens 18 SWS. Innerhalb des Gesamtstudiums sind mindestens 10 SWS nach eigener Wahl nachzuweisen. Es wird angestrebt, verstärkt übergreifende( interdisziplinäre) Veranstaltungen anzubieten.
§7 Studienfächer im Grundstudium
( 1) Das Grundstudium der Politikwissenschaft umfasst im Hauptfach Veranstaltungen im Kernbereich und im Methodenbereich im Umfang von insgesamt 36 SWS und zwar
im Kernbereich jeweils 6-8 SWS in den Teilgebieten Politische Theorie
Analyse und Vergleich politischer Systeme Das politische System der Bundesrepublik mob Deutschland
Internationale Politik
im Methodenbereich
Methoden der empirischen Sozialforschung I( 8 SWS)
sowie ein politikwissenschaftliches Tutorium( 2 SWS).
( 2) Das Grundstudium der Politikwissenschaft umfasst im Nebenfach Veranstaltungen im Kernbereich im Umfang von insgesamt 18 SWS und zwar
im Kernbereich jeweils 4 SWS in den Teilgebieten Politische Theorie
Analyse und Vergleich politischer Systeme Das politische System der Bundesrepublik Deutschland
Internationale Politik.
( 3) Den Studierenden im Grundstudium wird empfohlen, möglichst frühzeitig Vorlesungen zur Politikwissenschaft insbesondere in folgenden Teilgebieten zu absolvieren:
- Grundzüge und Grundbegriffe der Politikwissenschaft - Politisches System der Bundesrepublik Deutschland - Analyse und Vergleich politischer Systeme
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