Heft 
(2000) 11
Seite
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erfolgreiche Teilnahme wird durch einen Leistungs­nachweis nach den Bestimmungen dieser Ordnung testiert, i.d.R. aufgrund aktiver Teilnahme, Referat und schriftlicher Hausarbeit oder einer Klausur.

( 5) Projekt- und Hauptseminare sind Veranstaltun­gen im Hauptstudium und dienen der Anwendung allgemeiner Lehrinhalte eines Faches auf spezielle Problemfelder. In den Seminaren sollen die Studieren­den an der Lösung offener Fragen durch eigene For­schungsleistungen, die in Form von Referaten, Hausar­beiten und Diskussionen dokumentiert werden, mitwir­ken. Die erfolgreiche Teilnahme wird durch Leistungs­nachweis nach den Bestimmungen dieser Ordnung testiert, i.d.R. aufgrund aktiver Teilnahme, Referat und schriftlicher Hausarbeit.

( 6) Kolloquia sind Veranstaltungen im Hauptstudium, die die Studierenden auf den Studienabschluss( Dip­lomprüfung) vorbereiten sollen. Im Laufe des Prü­fungssemesters haben die Studierenden die Möglich­keit, innerhalb spezieller Kolloquia ihre Themen und Arbeitsergebnisse vorzustellen und zu erörtern.

§ 5 Leistungsanforderungen und Leistungs­

nachweise

( 1) Die Leistungsanforderungen aller Lehrveranstal­tungen richten sich nach den üblichen Bedingungen einer aktiven Teilnahme( Vor- und Nachbereitung, Thesenpapiere, Kurzreferate u.ä.), die alle Studieren­den ungeachtet des Erwerbs von benoteten Leistungs­nachweisen kontinuierlich erfüllen sollen. Die näheren Festlegungen obliegen den Dozentinnen und Dozenten.

( 2) Leistungsnachweise im Sinne der MPO Politikwis­senschaft können im Grundstudium in Seminaren und Übungen und im Hauptstudium in Haupt- und Projekt­seminaren erworben werden. Leistungsnachweise sind benotet. Sie werden von den Studierenden durch schriftliche und mündliche Leistungen erworben, die mindestens mit der Note" ausreichend" bewertet wor­den sind. Die schriftliche Leistung kann, sofern es sich um eine Hausarbeit handelt, in Gruppenarbeit erstellt werden, wobei der individuelle Anteil der Beteiligten klar erkennbar sein muss. Der Umfang sollte im Grundstudium( bei Gruppenarbeiten pro Person) 15 Seiten zu je 1800 Zeichen pro Seite nicht übersteigen. Bei der Festsetzung der Note des Leistungsnachweises werden mündliche Leistungen und Referat mitberück­sichtigt. Die Benotung der schriftlichen und mündli­chen Leistung sind auf dem Leistungsnachweis ge­trennt auszuweisen.

( 3) Für die Erteilung eines Leistungsnachweises ist die Teilnahme der/ des Studierenden an wenigstens 4/5 der Veranstaltungen erforderlich. Die Leistungsnachweise sollen spätestens zu Beginn des Semesters ausgestellt werden, das dem Semester folgt, in dem alle Bedin­gungen für die Erteilung des Scheines erfüllt worden sind.

( 4) Leistungsnachweise im Hauptstudium können erst nach erfolgreichem Bestehen der Diplom- Vorprüfung erworben werden. Ausnahmen erfordern die vorherige Zustimmung des Prüfungsausschusses.

( 5) Abweichend von den hier getroffenen Regelungen werden beim Besuch von Veranstaltungen anderer Fachrichtungen die dort vorgesehenen Nachwei­se/ Belege als Leistungsnachweise im Sinne dieser Ordnung anerkannt.

§ 6 Grundstudium

Das Grundstudium dient der Vermittlung von breit angelegten fachlichen Grundkenntnissen, methodi­schen Fähigkeiten und wissenschaftlichen Arbeitstech­niken mit dem Ziel, die Studierenden zu eigenständiger Orientierung und damit zunehmend zu selbstständiger Planung und Durchführung des Studiums zu befähigen. Der Umfang des Grundstudiums beträgt im Hauptfach insgesamt höchstens 36 SWS, im Nebenfach insgesamt höchstens 18 SWS. Innerhalb des Gesamtstudiums sind mindestens 10 SWS nach eigener Wahl nachzuweisen. Es wird angestrebt, verstärkt übergreifende( interdiszi­plinäre) Veranstaltungen anzubieten.

§7 Studienfächer im Grundstudium

( 1) Das Grundstudium der Politikwissenschaft umfasst im Hauptfach Veranstaltungen im Kernbereich und im Methodenbereich im Umfang von insgesamt 36 SWS und zwar

im Kernbereich jeweils 6-8 SWS in den Teilgebieten Politische Theorie

Analyse und Vergleich politischer Systeme Das politische System der Bundesrepublik mob Deutschland

Internationale Politik

im Methodenbereich

Methoden der empirischen Sozialforschung I( 8 SWS)

sowie ein politikwissenschaftliches Tutorium( 2 SWS).

( 2) Das Grundstudium der Politikwissenschaft umfasst im Nebenfach Veranstaltungen im Kernbereich im Umfang von insgesamt 18 SWS und zwar

im Kernbereich jeweils 4 SWS in den Teilgebieten Politische Theorie

Analyse und Vergleich politischer Systeme Das politische System der Bundesrepublik Deutschland

Internationale Politik.

( 3) Den Studierenden im Grundstudium wird empfoh­len, möglichst frühzeitig Vorlesungen zur Politikwis­senschaft insbesondere in folgenden Teilgebieten zu absolvieren:

- Grundzüge und Grundbegriffe der Politikwissenschaft - Politisches System der Bundesrepublik Deutschland - Analyse und Vergleich politischer Systeme

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