I. Rechts- und Verwaltungsvor
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Studienordnung
für den Magisterstudiengang Politikwissenschaft an der Universität Potsdam
Vom 3. Mai 2000
Der Fakultätsrat der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 67 Abs. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes( BbgHG) vom 20. Mai 1999 ( GVBl. I S. 130) am 3. Mai 2000 folgende Studienordnung für den Magisterstudiengang Politikwissenschaft erlassen: ¹
Geltungsbereich
§ 3
Aufbau des Studiums
( 1) Das Studium ist entsprechend den Besonderen
Prüfungsbestimmungen für den Magisterstudiengang Politikwissenschaft vom 3. Mai 2000 in Grund- und Hauptstudium gegliedert. Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich des Magisterprüfungszeitraumes 9 Se
mester.
( 2) Das Studium gliedert sich in ein Grundstudium von vier Semestern, das mit der Zwischenprüfung abschließt, und ein Hauptstudium von fünf Semestern, das die Zeit für die Magisterarbeit und die abschlieisßenden Prüfungen einschließt.
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( 3) Der zeitliche Gesamtumfang aller für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen beträgt im Hauptfach 70 Semesterwochenstunden( SWS), im Nebenfach 36 SWS. Innerhalb des Gesamtstudiums sind mindestens 10 SWS nach eigener Wahl nachzuweisen.
Übersicht
§ 1
§ 2
Studienziele
§ 3
Aufbau des Studiums
§ 4
Lehrveranstaltungen
§ 5
se
§ 6
Leistungsanforderungen und Leistungsnachwei
Grundstudium
§ 7
Studienfächer im Grundstudium
§ 8
Inhalte des Grundstudiums
§ 9
Hauptstudium
§ 10
Studienfächer im Hauptstudium
§ 11
Inhalte des Hauptstudiums
§ 12
Magisterarbeit
§ 13 In- Kraft- Treten
§ 1
Geltungsbereich
§ 4
Lehrveranstaltungen
( 1) Formen der Lehrveranstaltungen im Studium sind insbesondere Vorlesungen, Tutorien, Übungen, Seminare, Kolloquia und Exkursionen. 12
( 2) Vorlesungen sind im Regelfall wissenschaftliche Vorträge, die studienfachspezifische Grundorientierungen und Anregungen bieten, mit Forschungsgegenstän000$ isME mov mebden, wissenschaftlichen Fragestellungen und methodi
Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der Magisterprüfungsordnung( MPO) der Universität Potsdam vom 11. November 1999( AmBek 2000 S. 30) sowie der Besonderen Prüfungsbestimmungen für den Magisterstudiengang Politikwissenschaft vom 3. Mai 2000 das politikwissenschaftliche Magisterstudium an der Universität Potsdam.
§ 2 Studienziele
Das Studium der Politikwissenschaft soll die Studierenden befähigen, zur Klärung und Lösung von inhaltlichen und politischen Problemen in Gesellschaft, Wirtschaft, Staat und Verwaltung beizutragen und wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse in der Praxis anzuwenden. Das Studium soll den Studierenden ermöglichen, sich sowohl einen gründlichen Überblick über die entscheidenden Theorien und Methoden als auch fundierte Fachkenntnisse aus dem Gegenstandsbereich der Politikwissenschaft zu verschaffen.
1 Genehmigt durch den Rektor der Universität Potsdam am 27. Juli
2000
schen Vorgehensweisen vertraut machen, neue Forschungsergebnisse darstellen und ergänzen, künftige Forschungsaufgaben umreißen sowie Hinweise auf einschlägige Literatur geben.
( 3) Tutorien sind Intensivkurse im Sinne modifizierter " Oxforder" Tutorien, die die Studierenden in den ersten beiden Fachsemestern absolvieren. Sie dienen dazu, möglichst schnell Studierfähigkeit im jeweiligen Fach zu erreichen und die mündliche und schriftliche Dialog- und Argumentationsfähigkeit des Studierenden zu trainieren. Die Studierenden sollen lernen, in kurzer Zeit das Wesentliche einer Sache zu erfassen und entsprechend klar und deutlich darzustellen. Für den regelmäßigen und aktiven Besuch der Tutorien, der allen Studierenden empfohlen wird, wird den Studierenden ein Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Tutorium erteilt.
( 4) Übungen und Seminare im Grundstudium dienen der Vertiefung und Ergänzung der durch Vorlesungen und Literaturstudien erworbenen Kenntnisse. Vornehmliche Aufgabe der Veranstaltungen sind Entwicklung des Problemverständnisses der Studierenden, Anleitung zur Lektüre wissenschaftlicher Texte, Formulierung und Bearbeitung wissenschaftlicher Fragestellungen und Befähigung zur klaren Begriffsbildung durch Referate, schriftliche Hausarbeiten, praktische Arbeitsschritte( z.B. Erhebung und Auswertung von Daten) sowie aktive Teilnahme an der Aussprache. Die
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