Heft 
(2000) 11
Seite
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I. Rechts- und Verwaltungsvor­

MAschriften TATIZя

Studienordnung

für den Magisterstudiengang Politikwis­senschaft an der Universität Potsdam

Vom 3. Mai 2000

Der Fakultätsrat der Wirtschafts- und Sozialwissen­schaftlichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 67 Abs. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes( BbgHG) vom 20. Mai 1999 ( GVBl. I S. 130) am 3. Mai 2000 folgende Studienord­nung für den Magisterstudiengang Politikwissenschaft erlassen: ¹

Geltungsbereich

§ 3

Aufbau des Studiums

( 1) Das Studium ist entsprechend den Besonderen

Prüfungsbestimmungen für den Magisterstudiengang Politikwissenschaft vom 3. Mai 2000 in Grund- und Hauptstudium gegliedert. Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich des Magisterprüfungszeitraumes 9 Se­

mester.

( 2) Das Studium gliedert sich in ein Grundstudium von vier Semestern, das mit der Zwischenprüfung ab­schließt, und ein Hauptstudium von fünf Semestern, das die Zeit für die Magisterarbeit und die abschlie­isßenden Prüfungen einschließt.

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( 3) Der zeitliche Gesamtumfang aller für den erfolgrei­chen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrver­anstaltungen beträgt im Hauptfach 70 Semesterwo­chenstunden( SWS), im Nebenfach 36 SWS. Innerhalb des Gesamtstudiums sind mindestens 10 SWS nach eigener Wahl nachzuweisen.

Übersicht

§ 1

§ 2

Studienziele

§ 3

Aufbau des Studiums

§ 4

Lehrveranstaltungen

§ 5

se

§ 6

Leistungsanforderungen und Leistungsnachwei­

Grundstudium

§ 7

Studienfächer im Grundstudium

§ 8

Inhalte des Grundstudiums

§ 9

Hauptstudium

§ 10

Studienfächer im Hauptstudium

§ 11

Inhalte des Hauptstudiums

§ 12

Magisterarbeit

§ 13 In- Kraft- Treten

§ 1

Geltungsbereich

§ 4

Lehrveranstaltungen

( 1) Formen der Lehrveranstaltungen im Studium sind insbesondere Vorlesungen, Tutorien, Übungen, Semi­nare, Kolloquia und Exkursionen. 12

( 2) Vorlesungen sind im Regelfall wissenschaftliche Vorträge, die studienfachspezifische Grundorientierun­gen und Anregungen bieten, mit Forschungsgegenstän­000$ isME mov mebden, wissenschaftlichen Fragestellungen und methodi­

Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ma­gisterprüfungsordnung( MPO) der Universität Potsdam vom 11. November 1999( AmBek 2000 S. 30) sowie der Besonderen Prüfungsbestimmungen für den Magis­terstudiengang Politikwissenschaft vom 3. Mai 2000 das politikwissenschaftliche Magisterstudium an der Universität Potsdam.

§ 2 Studienziele

Das Studium der Politikwissenschaft soll die Studie­renden befähigen, zur Klärung und Lösung von inhalt­lichen und politischen Problemen in Gesellschaft, Wirtschaft, Staat und Verwaltung beizutragen und wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse in der Praxis anzuwenden. Das Studium soll den Studieren­den ermöglichen, sich sowohl einen gründlichen Über­blick über die entscheidenden Theorien und Methoden als auch fundierte Fachkenntnisse aus dem Gegen­standsbereich der Politikwissenschaft zu verschaffen.

1 Genehmigt durch den Rektor der Universität Potsdam am 27. Juli

2000

schen Vorgehensweisen vertraut machen, neue For­schungsergebnisse darstellen und ergänzen, künftige Forschungsaufgaben umreißen sowie Hinweise auf einschlägige Literatur geben.

( 3) Tutorien sind Intensivkurse im Sinne modifizierter " Oxforder" Tutorien, die die Studierenden in den ers­ten beiden Fachsemestern absolvieren. Sie dienen dazu, möglichst schnell Studierfähigkeit im jeweiligen Fach zu erreichen und die mündliche und schriftliche Dia­log- und Argumentationsfähigkeit des Studierenden zu trainieren. Die Studierenden sollen lernen, in kurzer Zeit das Wesentliche einer Sache zu erfassen und ent­sprechend klar und deutlich darzustellen. Für den re­gelmäßigen und aktiven Besuch der Tutorien, der allen Studierenden empfohlen wird, wird den Studierenden ein Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an ei­nem Tutorium erteilt.

( 4) Übungen und Seminare im Grundstudium dienen der Vertiefung und Ergänzung der durch Vorlesungen und Literaturstudien erworbenen Kenntnisse. Vor­nehmliche Aufgabe der Veranstaltungen sind Entwick­lung des Problemverständnisses der Studierenden, Anleitung zur Lektüre wissenschaftlicher Texte, For­mulierung und Bearbeitung wissenschaftlicher Frage­stellungen und Befähigung zur klaren Begriffsbildung durch Referate, schriftliche Hausarbeiten, praktische Arbeitsschritte( z.B. Erhebung und Auswertung von Daten) sowie aktive Teilnahme an der Aussprache. Die

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