Heft 
(2000) 12
Seite
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§ 4

Studienberatung

Eine allgemeine Studienberatung erfolgt durch die Zent­rale Studienberatung der Universität Potsdam. Sie gibt allgemeine und fachbezogene Orientierungen zu Stu­dienmöglichkeiten, Zulassungsvoraussetzungen, Studien­inhalten, Studienaufbau, Prüfungsbestimmungen und dergleichen. Für den primarstufenspezifischen Bereich innerhalb des Studiums des Lehramtes für die Bildungs­gänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe und für die weiteren Fächer und Lernbereiche im Rahmen der Schwerpunktsetzung auf die Primarstufe erfolgt die Stu­dienberatung im Institut für Grundschulpädagogik. Sie erstreckt sich insbesondere auf Fragen der Studienpla­nung und-organisation, des Lehrangebotes, der Wahl­entscheidungen in den Studiengängen und dergleichen. Eine studienfachbezogene Beratung erfolgt im Verant­wortungsbereich der jeweiligen Professur.

§ 5 Studienaufbau, Studienumfang, Zwischenprü­fungen

( 1) Das Studium für das Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe hat eine Regel­studienzeit von acht Semestern und umfasst ein Studium von 154 Semesterwochenstunden( SWS). Es setzt sich wie folgt zusammen:

1. Studium eines Unterrichtsfaches im Umfang von 58 SWS( Fach I)

2. Studium eines Unterrichtsfaches im Umfang von 50 SWS( Fach II)

3. Studium des primarstufenspezifischen Bereiches im Umfang von 18 SWS,

davon entfallen auf die Teilbereiche: Allgemeine Grundschulpädagogik und-didaktik:

Anfangsunterricht:

10 SWS 8 SWS

4. Studium der Erziehungswissenschaft: 28 SWS 5. Schulpraktische Studien

( 2) Bei Schwerpunktsetzung des Studiums auf die Pri­marstufe treten an die Stelle des Faches II zwei Fächer oder ein Lernbereich und ein Fach im Umfang von je 25 SWS.

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( 3) Das Studium gliedert sich in den weiteren Fächern und in den Lernbereichen in der Regel in ein dreisemest­riges Grundstudium und ein viersemestriges Hauptstudi­um. Für den primarstufenspezifischen Bereich mit den Teilbereichen Allgemeine Grundschulpädagogik und didaktik und Anfangsunterricht entfällt die Gliederung in Grund- und Hauptstudium. In den weiteren Fächern und den Lernbereichen wird das Grundstudium mit einer Zwischenprüfung gemäß den Vorschriften der" Zwi­schenprüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Universität Potsdam" abgeschlossen.

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Die Regelstudienzeit schließt Praktika und das Ablegen der Ersten Staatsprüfung ein.

§ 6

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Studienfächer( Prüfungsfächer)

Studienfächer bzw. Prüfungsfächer der vorliegenden Studienordnung sind

Allgemeine Grundschulpädagogik und-didaktik und Anfangsunterricht.

2 Unterrichtsfächer oder Lernbereiche im Umfang von jeweils 25 SWS( bei Schwerpunktbildung des Studiums auf die Primarstufe)

Die Auswahl ist aus den Fächern: Deutsch, Mathematik, Musik, Sachunterricht, Sport und aus den Lernbereichen Gesellschaftslehre, Naturwissenschaften, Musisch­ästhetischer Lernbereich möglich. Die Auswahl der Prü­fungsfächer regelt§ 23 LPO.

§7

Organisationsformen des Studiums

Es gibt Pflichtveranstaltungen, Wahlpflichtveranstaltun­gen und Wahlveranstaltungen. Pflichtveranstaltungen sind für alle Studierenden verbindlich. Bei Wahlpflicht­veranstaltungen liegen zu einem ausgewiesenen Teilge­biet alternative Lehrangebote vor, aus denen die Studie­renden nach eigener Schwerpunktsetzung auswählen können. Wahlveranstaltungen( fakultative Veranstaltun­gen) sind nicht in der Studienordnung verankert und können nach Interesse der Studierenden zusätzlich zu der vorgeschriebenen Semesterwochenstundenzahl belegt werden. Für die Erprobung alternativer Lehr- und Lern­methoden( z.B. Freie Arbeit im Unterricht, fächerüber­greifendes Lernen, Lernen mit allen Sinnen usw.) werden Veranstaltungen in der Pädagogischen Werkstatt des Institutes durchgeführt.

§8 Schulpraktische Studien

( 1) Ziele der schulpraktischen Studien im primarstufen­spezifischen Bereich, in den weiteren Fächern und den Lernbereichen

In den schulpraktischen Studien im primarstufenspezifi­schen Bereich, in den weiteren Fächern und Lernberei­chen soll die schulpraktische Handlungskompetenz der Studierenden in der Schulpraxis entwickelt werden, in­dem Unterricht in den Klassen 1- 6 beobachtet, analy­siert, selbst durchgeführt und reflektiert wird.

( 2) Schulpraktische Studien im primarstufenspezifischen Bereich

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Studierende des Lehramtes für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe mit Schwer­punktsetzung auf die Primarstufe absolvieren im Rahmen des erziehungswissenschaftlichen Studiums das Integrierte Eingangsemester Primarstufe( IEP). Diese Studierenden absolvieren während der vorle­sungsfreien Zeit ein zweiwöchiges Praktikum An­fangsunterricht( Klassen 1 und 2), das auch mit Prak­tika in den Fächern kombiniert werden kann.

( 3) Schulpraktische Studien in den weiteren Fächern und in den Lernbereichen

Fachdidaktisches Tagespraktikum

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