Heft 
(2000) 13
Seite
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terwochenstunden, im Master- Studiengang 60 Semes­terwochenstunden.

( 2) Das Lehrangebot ist in Module untergliedert, denen Leistungspunkte zugeordnet sind.

( 3) Die Prüfungsleistungen sind studienbegleitend nach Abschluss der Teilbereiche der jeweiligen Module zu erbringen.

( 4) Im 6. Studiensemester( Bachelor) ist eine schriftliche Abschlussarbeit anzufertigen. Die Bearbeitungszeit beträgt maximal zwei Monate.

( 5) Im 4. Studiensemester( Master) ist eine vorzugsweise projektbezogene schriftliche Masterarbeit anzufertigen ( vgl.§ 11 Abs. 3).

§ 5 Immatrikulation

Die Immatrikulation für die Studierenden des konseku­tiven Studiengangs Europäische Medienwissenschaft wird an der Universität Potsdam vorgenommen. Sie erfolgt in der Regel jeweils zum Wintersemester. Die Kernlehrveranstaltungen werden in der Regel nur ein­mal pro Jahr angeboten und sind auf die Semester so verteilt, dass man sie nur dann in der vorgesehenen Reihenfolge innerhalb der Regelstudienzeit absolvieren kann, wenn man mit dem Studium in einem Winterse­mester beginnt.

Teil 2 Bachelor- Studiengang

§6 Leistungsnachweise

( 1) Die Anzahl der in den jeweiligen Veranstaltungen zu erwerbenden Leistungspunkte ist abhängig vom Ver­anstaltungstypus und den dort erbrachten Leistungen. Dabei gelten folgende Festlegungen:

eine Vorlesung( 2 SWS), regelmäßige Teilnahme, 1 Leistungspunkt

- eine Vorlesung( 2 SWS), regelmäßige Teilnahme und Klausur, 3 Leistungspunkte

ein Proseminar( 2 SWS), regelmäßige Teilnahme und aktive Beteiligung 2 Leistungspunkte

ein Proseminar( 2 SWS), regelmäßige Teilnahme, aktive Beteiligung und schriftliche Arbeit, 6 Leis­tungspunkte

- ein Hauptseminar( 2 SWS), regelmäßige Teilnahme und aktive Beteiligung, 2 Leistungspunkte

ein Hauptseminar( 2 SWS), regelmäßige Beteili­gung, aktive Teilnahme und schriftliche Arbeit, 6 Leistungspunkte

- ein Kolloquium( 2 SWS), regelmäßige Teilnahme, 2 Leistungspunkte

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- eine Projektbezogene Übung( 2 SWS), regelmäßige Teilnahme, 2 Leistungspunkte

eine Projektbezogene Übung( 2 SWS), regelmäßige Teilnahme und schriftliche Arbeit, 6 Leistungspunk­

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( 2) Bezogen auf die vier Module des Bachelor­Studiengangs sind 100 SWS pflichtmäßig zu absolvie­ren und 120 Leistungspunkte zu erwerben. 20 weitere

SWS können frei gewählt werden. Hierbei ist der Er­werb von 40 Leistungspunkten verpflichtend.

( 3) Teile der vier Module können auch im Rahmen des virtuellen Studienangebotes absolviert werden.

§ 7 Inhalt

und

Studiengangs

Abschluss des Bachelor­

( 1) Das Studium ist in vier Module untergliedert, die jeweils in Form von Vorlesungen, Proseminaren, Haupt­seminaren oder Übungen angeboten werden. Es wird zwischen obligatorischen( obl.) Einführungs- und Über­blicksvorlesungen bzw.-seminaren( Kernlehr­veranstaltungen) und wahlobligatorischen( w.- obl.) Veranstaltungen unterschieden, die innerhalb der Teil­gebiete der Module frei wählbar sind.

Modul 1: Theorie und Systematik der Medien

Einführung in die Theorie und Systematik der Medien ( 4 SWS, 2 SWS obl., 2 SWS w.- obl.)

Medien- und Kunsttheorien( 10 SWS, 2 SWS obl., 8 SWS w.- obl.)

Theorien der Neuen Medien( 6 SWS, 2 SWS obl., 4 SWS w.- obl.)

Theorien der interkulturellen Kommunikation( 4 SWS, 2 SWS obl., 2 SWS w.- obl.)

In Modul 1 sind für Absolventen/ Absolventinnen des Bachelor- Studienganges insgesamt 24 SWS zu absolvie­ren. Der Erwerb von 30 Leistungspunkten ist verpflich­tend.

Modul 2: Geschichte und Analyse der Medien im Kul­turvergleich

Mediengeschichte und Medienästhetik( 4 SWS, 2 SWS obl., 2 SWS w.- obl.))

Genrebezogene Medienanalyse( 14 SWS, 2 SWS obl., 12 SWS w.- obl.)

Mediale Inszenierungsformen( 6 SWS, 2 SWS obl., 4 SWS w.- obl.)

Medienkulturen im Vergleich( 2 SWS)

In Modul 2 sind für die Absolventen/ Absolventinnen des Bachelor- Studienganges insgesamt 26 SWS zu absolvie­ren. Der Erwerb von 30 Leistungspunkten ist verpflich­tend.

Modul 3: Gesellschaftliche Steuerung und Wirkung der Medien im europäischen Vergleich

Medienökonomie( 2 SWS, 2 SWS obl.)

Medienrecht im europäischen Vergleich( 4 SWS, 2 SWS obl., 2 SWS w.- obl.)

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