Heft 
(2000) 13
Seite
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Medienmanagement( 4 SWS, 2 SWS obl., 2 SWS w.­

obl.)

Mediensysteme im europäischen Vergleich( 6 SWS, 4 SWS obl., 2 SWS w.- obl.)

Europäische Medienpolitik( 4 SWS, 2 SWS obl., 2 SWS w.- obl.)

Mediensoziologie( 4 SWS, 2 SWS obl., 2 SWS w.- obl.)

In Modul 3 sind für die Absolventen/ Absolventinnen des Bachelor- Studienganges insgesamt 24 SWS zu absolvie­ren. Der Erwerb von 30 Leistungspunkten ist verpflich­tend.

Modul 4: Praxis der Medien

Formen und Konzepte der Mediengestaltung( insbeson­dere Programmgestaltung, Berichtsformen, Dramatur­gie, Konzeptentwicklung, Kritische Produktionsbeo­bachtung, 10 SWS)

Ido

( A) Öffentlichkeitsarbeit im Medienverbund( 4 SWS, 2 SWS obl., 2 SWS w.- obl.) ( Ido­Entwicklung von Wissenskulturen in den Neuen Medien ( 6 SWS)

Interkulturelle Projektarbeit( 6 SWS)

Teil 3 Master- Studiengang

§ 8

Zugangsvoraussetzungen

( 1) Zugangsvoraussetzung für die Aufnahme des Mas­ter- Studiengangss ist

der Bachelorabschluss im Studiengang Europäische Medienwissenschaft mit einer Gesamtnote von min­destens 2,0 oder

ein Hochschulabschluss in einem medienwissen­abschaftlich orientierten geisteswissenschaftlichen Stu­diengang mit einer Gesamtnote von mindestens 2,0 oder

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ein Hochschulabschluss mit der Gesamtnote von mindestens 2,0 in einem medienwissenschaftlich ori­entierten geistes- oder sozialwissenschaftlichen Stu­diengang an einer Fach- oder Kunsthochschule.

( 2) Ergänzend zu den Nachweisen nach Absatz 1 sind die Absolvierung eines Auslandssemesters oder eines Auslandspraktikums im Medienbereich von mindestens zwei Monaten Dauer sowie für Studierende, die den Master- Studiengang nicht konsekutiv an den Bachelor­Studiengang anschließen( Quereinsteiger) Sprachkennt­nisse gemäß§ 8 Abs. 5 der Prüfungsordnung nachzu­weisen.

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§ 9

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In Modul 4 sind für die Absolventen/ Absolventinnen des Bachelor- Studienganges insgesamt 26 SWS zu absolvie­ren. Der Erwerb von 30 Leistungspunkten ist verpflich­tend.

( 2) Während des Bachelor- Studienganges ist ein sechs­wöchiges Praktikum an an einer Medien- und/ oder Kulturinstitution zu absolvieren.

( 3) Spätestens nach Abschluss des ersten Semesters sind Grundkenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit Standardprogrammen der Neuen Medien nachzuweisen. Ein den Einführungskurs Medienkunde" begleitendes Tutorium bietet die Möglichkeit, diese Kenntnisse stu­dienbegleitend zu erwerben.

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( 4) Den Studierenden wird empfohlen, ein Semester an einer ausländischen Hochschule, mit der ein Kooperati­onsvertrag besteht, zu absolvieren. Die Studienleistun­gen werden nach dem Leistungspunktesystem umge­rechnet und anerkannt.

( 5) Aufgrund der nachgewiesenen Studienleistungen ( 160 Leistungspunkte), der benoteten Leistungspunkte, der mindestens mit" ausreichend" bewerteten Bachelor­Arbeit sowie des Nachweises über die Beteiligung am virtuellen Studienangebot, das von den beteiligten Hochschulen mit europäischen Partnerhochschulen aufgebaut wird, wird der akademische Grad eines ,, Ba­chelor of Arts" verliehen.

Ziele des Masterstudiums

Den Absolventen/ Absolventinnen des Master- Studien­gangs soll die Möglichkeit gegeben werden, ihre Kennt­nisse und Fähigkeiten insbesondere im Bereich der Neuen Medien im Hinblick auf neue chancenreiche Berufsprofile zu vertiefen und ihre Kenntnis des europä­ischen Medienkontextes unter medienpolitischen, me­dienpraktischen, medienrechtlichen, medienwirtschaftli­chen und medienästhetischen Gesichtspunkten zu erwei­tern. Für die Absolventen/ Absolventinnen geistes- und sozialwissenschaftlicher Studiengänge, die bereits eine Medienorientierung aufweisen, bietet der Master­Studiengang die Chance, vertiefte medienwissenschaft­liche und medienpraktische Kenntnisse zu erwerben, insbesondere im Bereich des Wissensmanagements durch die Neuen Medien und der medial vermittelten Kulturarbeit. Sie werden damit in die Lage versetzt, unter Einbeziehung ihrer im bisherigen Studium erworbenen kultur- und textwissenschaftlichen Kenntnisse neue Berufsfelder im rasch expandierenden Medienmarkt kompetent zu besetzen.

§ 10 Inhalt und Abschluss des Master­Studienganges

( 1) Im Master- Studiengang erfolgt die Vertiefung der Ausbildung in den oben( vgl.§ 8) beschriebenen vier Modulen des Bachelorstudiums nach Wahl der Studie­renden. Die Ausbildung umfasst zwei Module, in denen insgesamt 60 SWS pflichtgemäß zu belegen und 90 Leistungspunkte zu erwerben sind. Der Schwerpunkt des Masterstudiums liegt beim europäisch vergleichen­den Aspekt und bei den Neuen Medien.

( 2) Die Prüfungsleistungen werden studienbegleitend abgelegt.

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