Medienmanagement( 4 SWS, 2 SWS obl., 2 SWS w.
obl.)
Mediensysteme im europäischen Vergleich( 6 SWS, 4 SWS obl., 2 SWS w.- obl.)
Europäische Medienpolitik( 4 SWS, 2 SWS obl., 2 SWS w.- obl.)
Mediensoziologie( 4 SWS, 2 SWS obl., 2 SWS w.- obl.)
In Modul 3 sind für die Absolventen/ Absolventinnen des Bachelor- Studienganges insgesamt 24 SWS zu absolvieren. Der Erwerb von 30 Leistungspunkten ist verpflichtend.
Modul 4: Praxis der Medien
Formen und Konzepte der Mediengestaltung( insbesondere Programmgestaltung, Berichtsformen, Dramaturgie, Konzeptentwicklung, Kritische Produktionsbeobachtung, 10 SWS)
Ido
( A) Öffentlichkeitsarbeit im Medienverbund( 4 SWS, 2 SWS obl., 2 SWS w.- obl.) ( IdoEntwicklung von Wissenskulturen in den Neuen Medien ( 6 SWS)
Interkulturelle Projektarbeit( 6 SWS)
Teil 3 Master- Studiengang
§ 8
Zugangsvoraussetzungen
( 1) Zugangsvoraussetzung für die Aufnahme des Master- Studiengangss ist
der Bachelorabschluss im Studiengang Europäische Medienwissenschaft mit einer Gesamtnote von mindestens 2,0 oder
ein Hochschulabschluss in einem medienwissenabschaftlich orientierten geisteswissenschaftlichen Studiengang mit einer Gesamtnote von mindestens 2,0 oder
-
ein Hochschulabschluss mit der Gesamtnote von mindestens 2,0 in einem medienwissenschaftlich orientierten geistes- oder sozialwissenschaftlichen Studiengang an einer Fach- oder Kunsthochschule.
( 2) Ergänzend zu den Nachweisen nach Absatz 1 sind die Absolvierung eines Auslandssemesters oder eines Auslandspraktikums im Medienbereich von mindestens zwei Monaten Dauer sowie für Studierende, die den Master- Studiengang nicht konsekutiv an den BachelorStudiengang anschließen( Quereinsteiger) Sprachkenntnisse gemäß§ 8 Abs. 5 der Prüfungsordnung nachzuweisen.
T
§ 9
T
In Modul 4 sind für die Absolventen/ Absolventinnen des Bachelor- Studienganges insgesamt 26 SWS zu absolvieren. Der Erwerb von 30 Leistungspunkten ist verpflichtend.
( 2) Während des Bachelor- Studienganges ist ein sechswöchiges Praktikum an an einer Medien- und/ oder Kulturinstitution zu absolvieren.
( 3) Spätestens nach Abschluss des ersten Semesters sind Grundkenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit Standardprogrammen der Neuen Medien nachzuweisen. Ein den Einführungskurs„ Medienkunde" begleitendes Tutorium bietet die Möglichkeit, diese Kenntnisse studienbegleitend zu erwerben.
der
( 4) Den Studierenden wird empfohlen, ein Semester an einer ausländischen Hochschule, mit der ein Kooperationsvertrag besteht, zu absolvieren. Die Studienleistungen werden nach dem Leistungspunktesystem umgerechnet und anerkannt.
( 5) Aufgrund der nachgewiesenen Studienleistungen ( 160 Leistungspunkte), der benoteten Leistungspunkte, der mindestens mit" ausreichend" bewerteten BachelorArbeit sowie des Nachweises über die Beteiligung am virtuellen Studienangebot, das von den beteiligten Hochschulen mit europäischen Partnerhochschulen aufgebaut wird, wird der akademische Grad eines ,, Bachelor of Arts" verliehen.
Ziele des Masterstudiums
Den Absolventen/ Absolventinnen des Master- Studiengangs soll die Möglichkeit gegeben werden, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten insbesondere im Bereich der Neuen Medien im Hinblick auf neue chancenreiche Berufsprofile zu vertiefen und ihre Kenntnis des europäischen Medienkontextes unter medienpolitischen, medienpraktischen, medienrechtlichen, medienwirtschaftlichen und medienästhetischen Gesichtspunkten zu erweitern. Für die Absolventen/ Absolventinnen geistes- und sozialwissenschaftlicher Studiengänge, die bereits eine Medienorientierung aufweisen, bietet der MasterStudiengang die Chance, vertiefte medienwissenschaftliche und medienpraktische Kenntnisse zu erwerben, insbesondere im Bereich des Wissensmanagements durch die Neuen Medien und der medial vermittelten Kulturarbeit. Sie werden damit in die Lage versetzt, unter Einbeziehung ihrer im bisherigen Studium erworbenen kultur- und textwissenschaftlichen Kenntnisse neue Berufsfelder im rasch expandierenden Medienmarkt kompetent zu besetzen.
§ 10 Inhalt und Abschluss des MasterStudienganges
( 1) Im Master- Studiengang erfolgt die Vertiefung der Ausbildung in den oben( vgl.§ 8) beschriebenen vier Modulen des Bachelorstudiums nach Wahl der Studierenden. Die Ausbildung umfasst zwei Module, in denen insgesamt 60 SWS pflichtgemäß zu belegen und 90 Leistungspunkte zu erwerben sind. Der Schwerpunkt des Masterstudiums liegt beim europäisch vergleichenden Aspekt und bei den Neuen Medien.
( 2) Die Prüfungsleistungen werden studienbegleitend abgelegt.
пэт
216