Heft 
(2000) 13
Seite
217
Einzelbild herunterladen

( 3) Bestandteil der Masterprüfung ist die Anfertigung einer vorzugsweise projektbezogenen Master- Arbeit nach dem vierten Semester des Master- Studienganges. Die Bearbeitungszeit beträgt maximal vier Monate.

( 4) Aufgrund der nachgewiesenen Studienleistungen ( 90 Leistungspunkte), der benoteten Leistungspunkte, der mindestens mit" ausreichend" bewerten Master­Arbeit sowie des Nachweises über die Beteiligung am virtuellen Studienangebot, das von den beteiligten Hochschulen mit europäischen Partnerhochschulen aufgebaut wird, wird der akademische Grad eines ,, Mas­ter of Arts" verliehen.

§ 11 In- Kraft- Treten; Geltungsbereich

( 1) Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden, die im Studiengang Europäische Medienwissenschaft ab dem WS 2000/2001 an der Universität Potsdam immat­rikuliert werden.

( 2) Diese Studienordnung tritt am Tage nach der Ver­öffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.

welche Vorläufige Prüfungsordnung ten verbin für den Modellstudiengang -18 Europäische Medienwissenschaft Wengan der Universität Potsdam

Vom 20. April 2000

Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät I' der Universität Potsdam hat im Einvernehmen mit den entsprechenden Gremien der Fachhochschule Potsdam auf der Grundlage des§ 74 Abs. 2 Nr.1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg ( BbgHG) vom 20. Mai 1999( GVB1. I S. 130) am 20. April 2000 die Prüfungsordnung für den Studiengang Europäische Medienwissenschaft mit den Abschlüssen Bachelor und Master erlassen.²

Übersicht

Allgemeiner Teil

Zweck der Graduierung

Abschlussgrade

Gliederung des Studiums und Studiendauer Studienausschuss

Anerkennung von Leistungen

Leistungspunkte

Leistungserfassungsprozess

Belegung von Lehrveranstaltungen Notenskala

Teil 1

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

§ 7

§ 8

§ 9

§ 10 li

§ 11

Teil 2

§ 12 § 13

1

Inzwischen umbenannt in Philosophische Fakultät

2

sbian

Zeugnisse, Urkunden, Bescheinigungen Versäumnis, Rücktritt, Täuschung

Bachelor- Studiengang

Leistungsumfang des Bachelor- Studiums Bachelor- Arbeit

Genehmigt durch den Rektor der Universität Potsdam am 8.9.2000

Teil 3

§ 15

§ 16

§ 17

Teil 4

§ 18

§ 19

Zulassung zum Master- Studium

Zulassungskommission

Leistungsumfang des Master- Studiums Master- Arbeit

Schlussbestimmungen

Ungültigkeit der Graduierung In- Kraft- Treten; Geltungsbereich

Teil 1 Allgemeiner Teil

§ 1 Zweck der Graduierung

( 1) Die Graduierung am Ende des Bachelor- Studiums stellt einen ersten berufsqualifizierenden Studienab­schluss dar. Mit der Graduierung wird der/ dem Kandi­datin/ Kandidaten bescheinigt, dass sie/ er die Zusam­menhänge im Fach Europäische Medienwissenschaft überblickt, die Fähigkeit besitzt, praxisbewährte wissen­schaftliche Methoden und Kenntnisse anzuwenden, und die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen Fachkenntnisse erworben hat.

( 2) Mit der Graduierung am Ende des Master- Studiums wird der Kandidatin/ dem Kandidaten bescheinigt, dass sie/ er zusätzliche und vertiefte Kenntnisse auf dem Ge­biet der Europäischen Medienwissenschaft besitzt, die es ihr/ ihm in besonderem Maße ermöglichen, in der beruf­lichen Praxis im In- und Ausland innovative Aufgaben im Bereich der Medien- und Kulturarbeit, insbesondere im Bereich der Neuen Medien auszufüllen und produk­tiv weiterzuentwickeln.

§2

Abschlussgrade

Bei Vorliegen der jeweils erforderlichen Leistungs­nachweise verleiht die Universität Potsdam in Zusam­menarbeit mit der Fachhochschule Potsdam und der Filmhochschule Konrad Wolf" Potsdam den Grad eines ,, Bachelor of Arts" bzw. den Grad eines ,, Master of Arts".

§ 3 Gliederung des Studiums und Studiendauer

( 1) Die Regelstudienzeit des Bachelor- Studiums ein­schließlich der Anfertigung der Bachelor- Arbeit beträgt sechs Semester.

( 2) Die Regelstudienzeit des Master- Studiums ein­schließlich der Anfertigung der Master- Arbeit beträgt vier Semester.

§ 4

Studienausschuss

( 1) Für den Studiengang Europäische Medienwissen­schaft wird vom Fakultätsrat der Philosophischen Fakul­tät I in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Pots­dam und der Hochschule für Film- und Fernsehen ,, Konrad Wolf" Potsdam ein Studienausschuss bestellt, der auch als Prüfungsausschuss fungiert. Ihm gehören drei Professor/ inn/ en, ein/ e wissenschaftliche/ r Mitarbei­

217