eine Projektbezogene Übung( 2 SWS), regelmäßige Teilnahme und schriftliche Arbeit, 6 Leistungspunk
te
( 4) Veranstaltungen, denen ein oder zwei Leistungspunkte zugeordnet werden, bleiben unbenotet. Veranstaltungen, denen drei oder mehr Leistungspunkte zugeordnet werden, sind grundsätzlich zu benoten.
( 5) Bei der Zusammenstellung des individuellen Studienplans haben die Studierenden in jedem Modul mindestens eine Lehrveranstaltung zu belegen, die mit 6 Punkten berechnet wird.
( 6) Die Benotungsinformation der Leistungspunkte wird von der/ dem Dozentin/ Dozenten der Lehrveranstaltung aufgrund der von den Studierenden im studienbegleitenden Leistungserfassungsprozess gezeigten Leistungen bestimmt.
§7 Leistungserfassungsprozess
( 1) Zu jeder Lehrveranstaltung gehört ein Leistungserfassungsprozess. Dieser dient dazu, den Lehrenden die Information zu liefern, die sie für die Entscheidung benötigen, ob sie einem Studierenden die Leistungspunkte für die betreffende Lehrveranstaltung geben und welche Note sie gegebenenfalls mit den Leistungspunkten verbinden. Ein Leistungserfassungsprozess besteht aus einer Folge von diskreten, zu bestimmten Zeitpunkten stattfindenden Leistungsschritten- Klausuren, Referaten, Prüfungsgesprächen u.ä.
( 2) Der Leistungserfassungsprozess beginnt in der Regel frühestens zwei Wochen nach dem Beginn der Lehrveranstaltung und endet spätestens mit dem Ende der auf die Lehrveranstaltung folgenden vorlesungsfreien Zeit.
( 3) Die/ der Dozent/ in einer Lehrveranstaltung plant die Form des zugehörigen Leistungserfassungsprozesses und veröffentlicht sie spätestens eine Woche nach Beginn der Lehrveranstaltung.
( 4) Unmittelbar nach der Bewertung einer schriftlichen Arbeit erhalten die Kandidatinnen/ Kandidaten Einsicht in ihre korrigierte Arbeit und gegebenenfalls in die Gutachten.
§ 8 Belegung von Lehrveranstaltungen ux noborisM
US
doen doel
( 1) Die zu belegenden Lehrveranstaltungen sowie Inhalte und Schwerpunkte der Lehrveranstaltungen, deren pflichtgemäßen Umfang an SWS und die Mindestzahl zu erwerbender Leistungspunkte regelt die Studienordnung(§§ 7, 8 und 11).
( 2) Die Belegung einer Lehrveranstaltung ist bis vier Wochen nach Beginn der Lehrveranstaltung der Studienberatung bekannt zu geben. Außerdem ist bekannt zu geben, wie viele Leistungspunkte im Semester insgesamt erworben werden sollen. Dabei reduziert sich die Anzahl der Belegungspunkte, die den Studierenden zur Verfügung stehen, um die Zahl der Leistungspunkte, die mit den Lehrveranstaltungen erworben werden sollen.
( 3) Die mehrfache Anrechnung gleicher oder ähnlicher Lehrveranstaltungen auf die Leistungspunktvorgabe ist ausgeschlossen. Eine Wiederholung bereits bestandener Prüfungen ist nicht möglich.
Bachelor
( 4) Mit Eintritt in das erste Studiengangsemester erhalten die Studierenden 200 Belegungspunkte. Zur Erlangung des Bachelor- Grades sind mindestens 160 Leistungspunkte zu erwerben.
( 5) Im gesamten Bachelor- Studium sind Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt mindestens 120 Semesterwochenstunden( SWS) zu belegen, mit denen mindestens 160 Leistungspunkte zu erwerben sind.
( 6) Mit der Belegung der Lehrveranstaltungen im dritten Semester sind Kenntnisse in mindestens zwei europäischen Fremdsprachen, darunter Englisch auf dem Niveau der ersten Schulfremdsprache, und eine andere auf dem Niveau der zweiten Schulfremdsprache nachzuweisen. Sofern Studierende die fremdsprachlichen Voraussetzungen nicht erfüllen, ist eine gleichwertige Sprachprüfung( UNIcert 3 für Englisch und UNIcert 2 für die zweite Fremdsprache) am Sprachenzentrum der Universität Potsdam bis zu diesem Zeitpunkt abzulegen.
( 7) Lehrveranstaltungen im Bachelor- Studium können nicht mehr belegt werden, wenn alle 200 Belegungspunkte verbraucht sind bzw. wenn die Zahl verfügbarer Belegungspunkte kleiner als die Zahl der zu Graduierung fehlenden Leistungspunkte ist.
Master
( 8) Der Leistungsumfang im Master- Studium regelt sich nach§ 16.
§ 9
Notenskala
( 1) Als Noten zur Bewertung von Leistungen sind die folgenden Zahlenwerte zugelassen:
1= sehr gut 2= gut
3= befriedigend
4 ausreichend
5= mangelhaft
( eine hervorragende Leistung) ( eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt)
( eine Leistung, die durchschnittlichen Leistungen entspricht)
( eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt)
( eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel nicht mehr den Anforderungen genügt)
( 2) Zur besseren Differenzierung können auch Zwischennoten verwendet werden, so dass sich insgesamt die folgende Notenskala ergibt:
1,0; 1,3; 1,7; 2,0; 2,3; 2,7; 3,0; 3,3; 3,7; 4,0; 5,0
( 3) Ohne Änderung ihres Inhaltes kann für die Noten anstelle der Zahlendarstellung auch die folgende Buchstabendarstellung verwendet werden:
A; A-; B+; B; B-; C+; C; C-; D+; D; F
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