Heft 
(2001) 2
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weiterer Ansätze der qualitativen Sozialforschung er­worben werden.

§ 9

Hauptstudium

( 1) Das Hauptstudium dient der fachlichen Vertiefung, der tätigkeitsfeldbezogenen Schwerpunktbildung sowie dem Einstieg in aktuelle Forschungsgegenstände im Bereich der Politikwissenschaft. Der Umfang des Haupt­studiums beträgt insgesamt höchstens 80 SWS. Es wird angestrebt, verstärkt übergreifende( interdisziplinäre) Veranstaltungen anzubieten.

( 2) Das Hauptstudium umfasst den gemeinsamen Kern­bereich von Politik- und Verwaltungswissenschaft, in dem zusätzlich zwei Studienschwerpunkte( Schwerpunkt I und II) gewählt werden und den Ergänzungsbereich ( Teilgebiete: Wirtschaft, Recht und Soziologie). Dabei umfasst der gemeinsame Kernbereich 44-48 SWS und der Ergänzungsbereich 22-24 SWS. Hinzu kommen Lehrveranstaltungen nach freier Wahl mit 12-14 SWS.

§ 10 Studienfächer im Hauptstudium

( 1) Für die Diplomprüfung sind folgende Leistungs­nachweise zu erbringen:

a) Je ein Leistungsnachweis in vier Teilgebieten des gemeinsamen Kernbereichs

Politische Theorie

Das politische System der Bundesrepublik Deutsch­land

Analyse und Vergleich politischer Systeme Internationale Politik

Politikfeldforschung( Policy Analyse).

b) Je einen weiteren Leistungsnachweis in zwei Teilge­bieten des gemeinsamen Kernbereichs, die als Schwer­punkte I und II gewählt werden.

Wurde das Teilgebiet" Internationale Politik" als Schwerpunkt gewählt, ist der Nachweis über die Beherr­schung einer weiteren Fremdsprache entsprechend den Anforderungen des Sprachenzentrums der Universität Potsdam zu erbringen.

c) Ein Leistungsnachweis in einem der Teilgebiete sowie eine prüfungsrelevante Studienleistung in einem zweiten Teilgebiet des Ergänzungsbereichs

Wirtschaft z.B. ein Teilgebiet der Betriebs­wirtschaftslehre oder der Volkswirtschaftslehre Recht z.B. öffentliches Recht, Völker- und Europa­recht oder Privatrecht

Soziologie z.B. soziologische Theorie, Methoden der empirischen Sozialforschung oder eine spezielle Soziologie.

nsh

( 2) Die entsprechend§ 22 Abs. 2( 7) Prüfungsordnung geforderten zwei Leistungsnachweise des Ergänzungs­bereichs sind über den Besuch von geeigneten Veranstal­tungen im Bereich der Wirtschafts- und Sozialwissen­schaftlichen sowie der Juristischen Fakultät zu erbringen.

§ 11 Inhalte des Hauptstudiums

( 1) Die im folgenden angeführten Inhalte des Studiums sind keine abschließende und verbindliche Auflistung der Lehr- und Prüfungsinhalte, sondern dienen der ex­emplarischen Erläuterung der wichtigsten inhaltlichen Schwerpunkte der Teilgebiete des Studiums.

( 2)

Politische Theorie

Im Hauptstudium geht es vordringlich darum, neue Fra­gestellungen der politischen Ideengeschichte mit poli­tikwissenschaftlicher Forschung zu verbinden. Das Ar­senal historisch- systematischer Argumentationen wird dabei sowohl benutzt als auch erweitert, insbesondere die politischen Positionen seit der Französischen Revolution sollen präsent gehalten werden. Über begriffene Ge­schichte hinaus geht es indessen auch um Konstruktionen in bezug auf Bürgergesellschaft, Demokratie und Staat. Neuere Demokratie- und Staatstheorien stehen dabei ebenso im Zentrum wie die Entwicklung des Politischen unter Einbeziehung der internationalen Dimension.

( 3) Analyse und Vergleich politischer Systeme und

( 4) Das politische System der Bundesrepublik Deutsch­land

Im Vertiefungsbereich Analyse und Vergleich politischer Systeme werden im Hauptstudium Seminare zum deut­schen und den europäischen Regierungssystemen, zur Verfassungsentwicklung und zur Demokratisierung des Rechtsstaates im 19. und 20. Jahrhundert, den politisch­kulturellen Grundlagen politischer Entschei­dungsprozesse, zu Verfassungsgerichten und Volks­entscheiden, zum Zusammenhang zwischen Regie­rungsform/ Parteienzusammensetzung von Regierungen und Politikergebnissen sowie zum Politikfeld Arbeit im OECD- Vergleich angeboten. Regelmäßige Angebote im Bereich angewandter Sozial- und Umfrageforschung ( wie z.B. Wahl- und Werteforschung, Eliteforschung, Vergleichende Parlamentarismusforschung) dienen darü­ber hinaus der praxisnahen Ausbildung in den Methoden der empirischen Sozialforschung.

( 5)

Internationale Politik

Gegenstand dieses Bereiches sind die Formen der Inte­ressenartikulation und-aggregation sowie des Interes­sensausgleichs staatlicher und nichtstaatlicher Akteure auf internationaler Ebene. Im Mittelpunkt stehen Erklä­rungsmuster internationaler Politik und internationaler Beziehungen., d.h. von Prozessen, Akteuren und Struktu­ren: z.B. machtpolitische Ansätze, die nach dem Ende des Ost- West- Konflikts eine Wiederherstellung der klas­sischen Staatenhierarchie erwarten; politökonomische Ansätze, die von einem engen Zusammenspiel( regional) dominanter privater und staatlicher Akteure ausgehen; Regimeansätze, die die Dynamik internationaler Zu­sammenarbeit analysieren oder Globalisierungsansätze, die von einer zunehmenden Internationalisierung und ( daher) Homogenisierung von Interessen und Akteuren ausgehen, einschließlich einer damit einhergehenden staatenübergreifenden Differenzierung und Regionalisie­

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