Nr. 9
a.)§ 11 Satz 1 erhält folgende Fassung:
,, Die Master- Absolventinnen und-Absolventen sollen darauf vorbereitet sein, später in Führungspositionen- typischerweise als Systemarchitekten oder Projektleiter - hineinzuwachsen."
b.) An§ 11 wird folgender Satz angefügt:
,, Aufgrund seiner Wissenschaftsorientierung eignet sich das Master- Studium auch als zweite Stufe einer wissenschaftlichen Laufbahn."
Nr.10
§ 13 erhält folgende Fassung:
,,§ 13 Themenkomplexe
Für Lehrveranstaltungen des Master- Studiums gibt es
die folgenden Themenkomplexe:
Softwaresystemtechnische Vertiefungsthemen
Freie Informatikvertiefungsthemen
Aspekte des Softwareprojektmanagements Allgemeine Managementkonzepte"
Nr. 11
§ 15 erhält folgende Fassung:
,,§ 15 Master- Projekt
Das Masterprojekt erstreckt sich über einen Zeitraum von zwölf Monaten, wobei aber nur in der zweiten Hälfte dieses Zeitraums eine Vollzeitbeschäftigung der Kandidatin oder des Kandidaten mit dem Projekt erforderlich ist. Am Projektende muss der Kandidat eine Schrift abliefern, die als„ ,, Masterarbeit" bezeichnet wird. Die Kandidatin oder der Kandidat sollte sich ein Semester vor Projektbeginn um eine Aufgabenstellung für das Masterprojekt bemühen, indem er bei den in Frage kommenden Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftlern nachfragt. Die Einzelheiten des Verfahrens, insbesondere die Fristen und die Regeln der Begutachtung, sind in§ 18 der Prüfungsordnung festgelegt."
Nr. 12
§ 16 erhält folgende Fassung:
,, Die Grafik zeigt die empfohlene Verteilung der Themenkomplexe auf die drei Semester des MasterStudiums."
4 SWS
Artikel 2
1. Sem.
bzw. 8. Sem.
Allg. Mngmnt.konzepte
3. Sem.
2. Sem.
bzw. 9. Sem.
bzw. 10. Sem.
Master- Projekt
Aspekte des Softwareprojektmanagements
Softwaresystemtechnische Vertiefung
Freie Informatikvertiefung
Diese Ordnung findet Anwendung auf alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2001/2002 in einem der Studiengänge der Softwaresystemtechnik immatrikuliert werden.
Artikel 3
Diese Änderungsordnung tritt am Tage nach Ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
Satzung
zur Änderung der Prüfungsordnung für die Studiengänge der Softwaresystemtechnik an der Universität Potsdam
Vom 14. Juni 2001
128
Der Fakultätsrat der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 74 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes( BbgHG) vom 20. Mai 1999 ( GVBl. I S. 130), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Juni 2000( GVBl. I S. 90), am 14. Juni 2001 folgende Satzung für die Studiengänge der Softwaresystemtechnik erlassen: 1
1 Genehmigt durch den Rektor der Universität Potsdam am 8. August 2001