Heft 
(2001) 6
Seite
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Anlagen zur Nutzerordnung

1.

2.

Hinweise zu Nutzung und Installation des Sys­

tems:

http: //www.uni­

potsdam.de/u/zeik/wlan/konfiguration_wlan.htm

Übersicht zur aktuellen Netzabdeckung im Be­reich der Universität Potsdam: http: //www.uni­

potsdam.de/u/zeik/wlan/abdeckung_wlan.htm

Studienordnung für den Studiengang Rechts­wissenschaft an der Universität Potsdam

Vom 8. August 2001

Der Fakultätsrat der Juristischen Fakultät der Univer­sität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 74 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg.( Brandenburgisches Hochschulgesetz- BbgHG) vom 20. Mai 1999( GVBl. I S. 130), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Juni 2000 ( GVBl. I S. 90), am 8. August 2001 die folgende Stu­dienordnung erlassen. 12

Inhalt

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Aufgabe der Studienordnung

§3 Ziel und Abschluss des Studiums

§ 4 Beginn des Studiums

§ 5 Gliederung und Aufbau des Studiums

§ 6 Lehrveranstaltungen

§7 Lehrveranstaltungen zu den Pflichtfächern

§ 8 Lehrveranstaltungen zu den Wahlfachgrup­

pen

§ 9 Leistungsnachweise in den Wahlfachgrup­

pen

§ 10 Ergänzende und vertiefende Lehrveranstal­tungen

§ 11 Lehrveranstaltungen zur Examensvorberei­tung

§ 12 Fremdsprachenausbildung für Juristen § 13 Studienverlaufsplan

§ 14 Geltung

§ 15 In- Kraft- Treten

Anhang zu§ 13

Studienverlaufsplan

1 Weibliche Amts- und Funktionsträgerinnen sowie Studierende führen weibliche Bezeichnungen. Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung und zur besseren Lesbarkeit wird im nachfolgenden Text die männliche Form verwendet.

2 Genehmigt vom Rektor der Universität Potsdam am 24.9.2001

§ 1 Geltungsbereich

Diese Studienordnung gilt für den Studiengang Rechts­wissenschaft an der Universität Potsdam.

§2 Aufgabe der Studienordnung

Die Studienordnung regelt Inhalt, Aufbau und Verlauf des Studiums der Rechtswissenschaft an der Universität Potsdam.

§3

Ziel und Abschluss des Studiums

Das Studium der Rechtswissenschaft dient dem Erwerb wissenschaftlich vertiefter juristischer Kenntnisse und Fähigkeiten. Es ist Voraussetzung für die Ablegung der ersten und zweiten juristischen Staatsprüfung, mit der die Befähigung zum Richteramt und zum höheren all­gemeinen Verwaltungsdienst erlangt wird(§ 1 Abs. 1 BbgJAG). Einzelheiten der juristischen Staatsprüfungen regeln das Gesetz über die Juristenausbildung im Land Brandenburg( Brandenburgisches Juristenausbildungs­gesetz BbgJAG) und die Ausbildungs- und Prüfungs­ordnung für Juristen im Land Brandenburg( Branden­burgische Juristenausbildungsordnung- BbgJAO) in der jeweils geltenden Fassung.

§ 4

Beginn des Studiums

Das Studium der Rechtswissenschaft kann nur im Wintersemester aufgenommen werden.

§ 5

Gliederung und Aufbau des Studiums

( 1) Das Studium der Rechtswissenschaft gliedert sich in die Abschnitte Grundstudium" und Haupt­studium".

( 2) Die ersten drei Fachsemester bilden das Grund­studium. Das Grundstudium dient dem Erwerb von Basiswissen und methodischen Fähigkeiten.

( 3) Das Grundstudium wird mit der Zwischenprü­fung abgeschlossen. Die Zulassung zum Hauptstudi­um setzt das Bestehen der Zwischenprüfung voraus. Näheres regelt die Zwischenprüfungsordnung der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam.

( 4) Auf das Grundstudium folgt das Hauptstudium. Das Hauptstudium dient der Verbreiterung und Vertie­fung des Wissens, der Verbesserung der Fallbearbei­tungskompetenz sowie der gezielten Vorbereitung auf die erste juristische Staatsprüfung.

( 5) Bei der Gestaltung des Lehrangebots ist im Hauptstudium den Wahlfachgruppen besondere Be­achtung zu schenken. Sie dienen der Spezialisierung in ausgewählten Rechtsgebieten.

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