Anlagen zur Nutzerordnung
1.
2.
Hinweise zu Nutzung und Installation des Sys
tems:
http: //www.uni
potsdam.de/u/zeik/wlan/konfiguration_wlan.htm
Übersicht zur aktuellen Netzabdeckung im Bereich der Universität Potsdam: http: //www.uni
potsdam.de/u/zeik/wlan/abdeckung_wlan.htm
Studienordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft an der Universität Potsdam
Vom 8. August 2001
Der Fakultätsrat der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 74 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg.( Brandenburgisches Hochschulgesetz- BbgHG) vom 20. Mai 1999( GVBl. I S. 130), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Juni 2000 ( GVBl. I S. 90), am 8. August 2001 die folgende Studienordnung erlassen. 12
Inhalt
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Aufgabe der Studienordnung
§3 Ziel und Abschluss des Studiums
§ 4 Beginn des Studiums
§ 5 Gliederung und Aufbau des Studiums
§ 6 Lehrveranstaltungen
§7 Lehrveranstaltungen zu den Pflichtfächern
§ 8 Lehrveranstaltungen zu den Wahlfachgrup
pen
§ 9 Leistungsnachweise in den Wahlfachgrup
pen
§ 10 Ergänzende und vertiefende Lehrveranstaltungen
§ 11 Lehrveranstaltungen zur Examensvorbereitung
§ 12 Fremdsprachenausbildung für Juristen § 13 Studienverlaufsplan
§ 14 Geltung
§ 15 In- Kraft- Treten
Anhang zu§ 13
Studienverlaufsplan
1 Weibliche Amts- und Funktionsträgerinnen sowie Studierende führen weibliche Bezeichnungen. Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung und zur besseren Lesbarkeit wird im nachfolgenden Text die männliche Form verwendet.
2 Genehmigt vom Rektor der Universität Potsdam am 24.9.2001
§ 1 Geltungsbereich
Diese Studienordnung gilt für den Studiengang Rechtswissenschaft an der Universität Potsdam.
§2 Aufgabe der Studienordnung
Die Studienordnung regelt Inhalt, Aufbau und Verlauf des Studiums der Rechtswissenschaft an der Universität Potsdam.
§3
Ziel und Abschluss des Studiums
Das Studium der Rechtswissenschaft dient dem Erwerb wissenschaftlich vertiefter juristischer Kenntnisse und Fähigkeiten. Es ist Voraussetzung für die Ablegung der ersten und zweiten juristischen Staatsprüfung, mit der die Befähigung zum Richteramt und zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst erlangt wird(§ 1 Abs. 1 BbgJAG). Einzelheiten der juristischen Staatsprüfungen regeln das Gesetz über die Juristenausbildung im Land Brandenburg( Brandenburgisches Juristenausbildungsgesetz BbgJAG) und die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen im Land Brandenburg( Brandenburgische Juristenausbildungsordnung- BbgJAO) in der jeweils geltenden Fassung.
§ 4
Beginn des Studiums
Das Studium der Rechtswissenschaft kann nur im Wintersemester aufgenommen werden.
§ 5
Gliederung und Aufbau des Studiums
( 1) Das Studium der Rechtswissenschaft gliedert sich in die Abschnitte„ Grundstudium" und„ Hauptstudium".
( 2) Die ersten drei Fachsemester bilden das Grundstudium. Das Grundstudium dient dem Erwerb von Basiswissen und methodischen Fähigkeiten.
( 3) Das Grundstudium wird mit der Zwischenprüfung abgeschlossen. Die Zulassung zum Hauptstudium setzt das Bestehen der Zwischenprüfung voraus. Näheres regelt die Zwischenprüfungsordnung der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam.
( 4) Auf das Grundstudium folgt das Hauptstudium. Das Hauptstudium dient der Verbreiterung und Vertiefung des Wissens, der Verbesserung der Fallbearbeitungskompetenz sowie der gezielten Vorbereitung auf die erste juristische Staatsprüfung.
( 5) Bei der Gestaltung des Lehrangebots ist im Hauptstudium den Wahlfachgruppen besondere Beachtung zu schenken. Sie dienen der Spezialisierung in ausgewählten Rechtsgebieten.
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