Heft 
(2001) 6
Seite
131
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Artikel 3

Diese Änderungsordnung tritt am Tage nach Ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.

Nutzerordnung

für das Wireless Local Area Network( WLAN) der Universität Potsdam

Vom 19. Juli 2001

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Auf Grund des§ 67 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg( Brandenburgi­sches Hochschulgesetz BbgHG) vom 20.Mai 1999 ( GVBl. I S. 130), geändert durch Artikel 2 des Geset­zes vom 28. Juni 2000( GVBl. I S. 90), hat der Senat der Universität Potsdam am 19. Juli 2001 folgende Nutzerordnung für das Wireless Local Area Network ( WLAN) erlassen:

§ 1 Gegenstand

Die Nutzerordnung regelt den Betrieb des drahtlosen Zugangs( WLAN) von Rechnern an das Datennetz der Universität Potsdam( Uni- Netz) auf der Grundlage und in Ergänzung der allgemeinen Benutzungsordnung der Zentralen Einrichtung für Informationsverarbeitung und Kommunikation( ZEIK).

§ 2 Regeln für den Zugang

Für den drahtlosen Zugang zum Uni- Netz ist ein gülti­ger WLAN- Account erforderlich, der bei der ZEIK beantragt werden kann. Der freigeschaltete drahtlose Zugang zum Uni- Netz ist personengebunden und nicht auf Dritte übertragbar.

Auf Rechnern mit drahtlosem Zugang zum Uni- Netz dürfen keine Serverdienste installiert bzw. ausführbar sein. Es ist ausdrücklich untersagt, über den ange­schlossenen Rechner Internetdienste anzubieten bzw. weiterzuleiten.

§ 3 Technische Leistung

Seitens der Universität( ZEIK) wird an ausgewählten Standorten der drahtlose Zugang zum Uni- Netz zur Verfügung gestellt( s. Anlage ,, Netzabdeckung"). Die Anbindung erfolgt gemäß dem Ethernet- Protokoll mit einer Übertragungsrate bis zu 11 Mbit/ s.

§ 4 Regeln für die Nutzung

Durch die Nutzung von Funkverbindungen im WLAN und die eingeschränkte Übertragungsbandbreite sind Sicherung angemessener Arbeitsmöglichkeiten aller Nutzer zusätzliche missbräuchliche Nutzungen zu unterlassen:

zur

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Jede Art des Mithörens oder Protokollierens von fremden Datenübertragungen, des unberechtigten Zugriffs auf fremde Datenbestände oder der unbe­rechtigte Zugang zu fremden Rechnern, das betrifft ebenso diesem Zweck zuzuordnende vorbereitende Arbeiten,

die Verwendung fremder bzw. falscher Namen oder die Manipulation von Informationen im Netz,

die gezielte Störung und Beeinträchtigung der Datenübertragung anderer Nutzer,

die Belastung des Netzes durch ungezielte und übermäßige Verbreitung von Daten,

die unangemessene Störung oder erhebliche Beein­trächtigung des Netzbetriebes durch unsachgemä­Ben Einsatz von Hard- und Software.

Festgestellte Störungen, Missbrauch durch Dritte und Angriffe von außen sind unverzüglich der ZEIK zu melden.

Aufgrund bestehender Sicherheitsrisiken beim Betrieb eines drahtlosen Zugangs zum Uni- Netz wird aus­drücklich darauf verwiesen, dass das Risiko bei der Nutzung der zur Verfügung stehenden Dienste beim Benutzer liegt. Die unverschlüsselte Übertragung von Passwörtern wird nicht empfohlen.

Verfügbare Dienste sind:

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HTTPS( z. B. E- Mail)

Anonymous FTP

HTTP

Der Nutzer ist für die Sicherung der Netzkarte, die Sicherung seines Rechners( Vergabe von Passwörtern, Konfiguration von Software) und der übertragenen Daten selbst verantwortlich.

Die Netzkarte ist vom Nutzer eigenständig entspre­chend den technischen Hinweisen zu installieren. Es dürfen nur technisch einwandfreie und zugelassene Geräte am Netz betrieben werden.

§ 5 In- Kraft- Treten

Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.

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