Heft 
(2001) 8
Seite
178
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§ 19 Ehrenpromotion

( 1) Die Fakultät kann den Grad eines Doktors oder ei­ner Doktorin der Philosophie ehrenhalber( Dr. phil. h.c.) aufgrund von hervorragenden und eigenständigen wissenschaftlichen oder geistig- schöpferischen Leis­tungen in den Fachgebieten, für die die Fakultät zu­ständig ist, verleihen. Verdienste, die allein auf einer auẞerfachlichen Förderung der Wissenschaften beru­hen, können nicht durch eine Ehrenpromotion gewür­digt werden.

( 2) Eine Verleihung des Doktorgrades ehrenhalber( Dr. phil. h.c.) muss von mindestens 3 Mitgliedern der Fa­kultät, die eine Professur innehaben oder habilitiert sind beantragt werden. Der Vorschlag wird vom Pro­motionsausschuss entgegengenommen und durch eine von ihm nach§ 8 Abs. 2 benannte Kommission ge­prüft. Die Kommission erarbeitet eine schriftliche Stellungnahme, die den Mitgliedern der Fakultät, die eine Professur innehaben oder habilitiert sind, zur Be­schlussfassung vorgelegt wird. Der Beschluss bedarf der Mehrheit der Mitglieder der Fakultät, die eine Pro­fessur innehaben oder habilitiert sind, wobei schriftli­che Voten zulässig sind.

§20

Öffnungsklausel

Die Humanwissenschaftliche Fakultät kann durch Beschluss internationalen Kooperationsvereinbarungen der Universität Potsdam zum gemeinsamen Vollzug

II. Bekanntmachungen

-

von Promotionsverfahren beitreten. Falls einzelne Regelungen von Kooperationsvereinbarungen dieser Promotionsordnung widersprechen, können durch Beschluss des Fakultätsrates auf der Basis der abwei­chenden Regeln Promotionsverfahren durchgeführt werden. In dem Beschluss müssen die für die gemein­samen Promotionsverfahren aufgehobenen Regelungen einzeln bezeichnet werden.

§ 21

In- Kraft- Treten/ Außer- Kraft- Treten

Die Promotionsordnung tritt am Tage nach der Ver­öffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft. Gleichzeitig tritt die Promotionsordnung vom 20. November 1997( AmBek UP 1998 S. 31) außer Kraft.

Anhang

Promotionsfächer der Humanwissenschaftlichen Fakul­

tät

- Allgemeine Sprachwissenschaft

- Erziehungswissenschaft

- Kognitionswissenschaft

- Musikwissenschaft/ Musikpädagogik

- Psychologie

- Sonderpädagogik

- Sportwissenschaft

- Berufliche Bildung/ Arbeitslehre

Übersicht über die Dekane und Prodekane der Universität Potsdam- Stand. 03. 12. 2001

Juristische Fakultät

Dekan:

Prof. Dr. Wolfgang Mitsch

Tel. 3205

wmitsch@rz.uni-potsdam.de

Prodekan:

Prof. Dr. Ralph Jänkel

rjaenkel@rz.uni-potsdam.de

Tel. 3205

Dekanatsassistentin:

Dr. Roswitha Schwerdtfeger

schwerdt@rz.uni-potsdam.de

Sekretariat:

Tel. 3739

Tel. 3206

Sabine Hofmann

hofmanns@rz.uni-potsdam.de

Philosophische Fakultät Dekan:

Prodekan:

Dekanatsassistentin:

Sekretariat:

178

Fax 3297

Prof. Dr. Norbert Franz

nfranz@rz.uni-potsdam.de

Tel. 1777/ 1217

Prof. Dr. Peter Drexler

drexler@rz.uni-potsdam.de

Tel. 2518

Dr. Ingrid Heiß

Tel. 1453

Marlies Ebert

Tel. 1777

Fax 1684

heisz@rz.uni-potsdam.de

mebert@rz.uni-potsdam.de