§ 19 Ehrenpromotion
( 1) Die Fakultät kann den Grad eines Doktors oder einer Doktorin der Philosophie ehrenhalber( Dr. phil. h.c.) aufgrund von hervorragenden und eigenständigen wissenschaftlichen oder geistig- schöpferischen Leistungen in den Fachgebieten, für die die Fakultät zuständig ist, verleihen. Verdienste, die allein auf einer auẞerfachlichen Förderung der Wissenschaften beruhen, können nicht durch eine Ehrenpromotion gewürdigt werden.
( 2) Eine Verleihung des Doktorgrades ehrenhalber( Dr. phil. h.c.) muss von mindestens 3 Mitgliedern der Fakultät, die eine Professur innehaben oder habilitiert sind beantragt werden. Der Vorschlag wird vom Promotionsausschuss entgegengenommen und durch eine von ihm nach§ 8 Abs. 2 benannte Kommission geprüft. Die Kommission erarbeitet eine schriftliche Stellungnahme, die den Mitgliedern der Fakultät, die eine Professur innehaben oder habilitiert sind, zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Der Beschluss bedarf der Mehrheit der Mitglieder der Fakultät, die eine Professur innehaben oder habilitiert sind, wobei schriftliche Voten zulässig sind.
§20
Öffnungsklausel
Die Humanwissenschaftliche Fakultät kann durch Beschluss internationalen Kooperationsvereinbarungen der Universität Potsdam zum gemeinsamen Vollzug
II. Bekanntmachungen
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von Promotionsverfahren beitreten. Falls einzelne Regelungen von Kooperationsvereinbarungen dieser Promotionsordnung widersprechen, können durch Beschluss des Fakultätsrates auf der Basis der abweichenden Regeln Promotionsverfahren durchgeführt werden. In dem Beschluss müssen die für die gemeinsamen Promotionsverfahren aufgehobenen Regelungen einzeln bezeichnet werden.
§ 21
In- Kraft- Treten/ Außer- Kraft- Treten
Die Promotionsordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft. Gleichzeitig tritt die Promotionsordnung vom 20. November 1997( AmBek UP 1998 S. 31) außer Kraft.
Anhang
Promotionsfächer der Humanwissenschaftlichen Fakul
tät
- Allgemeine Sprachwissenschaft
- Erziehungswissenschaft
- Kognitionswissenschaft
- Musikwissenschaft/ Musikpädagogik
- Psychologie
- Sonderpädagogik
- Sportwissenschaft
- Berufliche Bildung/ Arbeitslehre
Übersicht über die Dekane und Prodekane der Universität Potsdam- Stand. 03. 12. 2001
Juristische Fakultät
Dekan:
Prof. Dr. Wolfgang Mitsch
Tel. 3205
wmitsch@rz.uni-potsdam.de
Prodekan:
Prof. Dr. Ralph Jänkel
rjaenkel@rz.uni-potsdam.de
Tel. 3205
Dekanatsassistentin:
Dr. Roswitha Schwerdtfeger
schwerdt@rz.uni-potsdam.de
Sekretariat:
Tel. 3739
Tel. 3206
Sabine Hofmann
hofmanns@rz.uni-potsdam.de
Philosophische Fakultät Dekan:
Prodekan:
Dekanatsassistentin:
Sekretariat:
178
Fax 3297
Prof. Dr. Norbert Franz
nfranz@rz.uni-potsdam.de
Tel. 1777/ 1217
Prof. Dr. Peter Drexler
drexler@rz.uni-potsdam.de
Tel. 2518
Dr. Ingrid Heiß
Tel. 1453
Marlies Ebert
Tel. 1777
Fax 1684
heisz@rz.uni-potsdam.de
mebert@rz.uni-potsdam.de