II. Mathematisch- naturwissenschaftliche Grundlaogen der Geoökologie aus den Bereichen Ma
III.
thematik, Physik, Chemie und Biologie
Geowissenschaftliche Grundlagen aus den Bereichen Geologie/ Petrographie, Geomorphologie, Bodenkunde, Klimatologie, Hydrologie und Biogeographie
IV. Allgemeine und angewandte geoökologische Lehrinhalte
V. Geoökologische Planungsverfahren
VI.
Geoökologische Raumbetrachtungen
VII. Anthropogeographische Inhalte
sowie eine wahlobligatorische Vertiefung( vgl.§ 8) und das Freie Studium
Der Studienaufbau ist in Anlage 1 dargestellt. Die Struktur der Studieninhalte verdeutlicht Anlage 4. Dabei wird der Studienumfang in Semesterwochenstunden( SWS) angegeben und der Studienaufwand nach dem ECTS in Kreditpunkten( C) bemessen.
dierenden in Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern der Universität Potsdam und anderer Institutionen, die geoökologische Forschungsvorhaben durchführen, unter Anwendung der in den Teildisziplinen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten bearbeitet. Hierbei sollen wissenschaftliche Arbeitsweisen, die Darstellung wissenschaftlicher Arbeitsergebnisse, praktische Kenntnisse in der Erstellung von Forschungsgutachten und das Arbeiten in Gruppen erlernt werden. Interdisziplinäre Studienprojekte können im Zusammenhang mit anstehenden Forschungsprojekten durchgeführt werden und schließen mit einem Projektbericht ab.
§ 8
Wahlweise obligatorische Vertiefung
( 1) Im Rahmen der wahlweise obligatorischen Vertiefung können die Studierenden im Hauptstudium zwischen folgenden Fächern und Teilgebieten wählen: Modellierung in Hydrologie und Geoökologie Umweltplanung und Ressourcenschutz Flussauenökologie
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Ökologie und Naturschutz
Ökolimnologie
Umweltrecht
Umweltökonomik und-management
Allgemeine und angewandte Anthropogeographie Geowissenschaften( mit Spezialisierungsrichtun
gen)
Geoinformatik/ Geofernerkundung
Informatik
§ 7
Lehrveranstaltungsarten
( 1) Das Lehrangebot wird durch Lehrveranstaltungen folgender Art vermittelt:
- Vorlesungen- Übungen/ Seminare/ Projektseminare; - interdisziplinäre Studienprojekte; - Praktika( Feld- und Laborpraktika).
( 2) Vorlesungen dienen der zusammenhängenden Darstellung und Vermittlung von wissenschaftlichem Grund- und Spezialwissen und von methodischen Kenntnissen und Fähigkeiten. Eine besondere Funktion besitzen Vorlesungen dann, wenn in ihnen originäre Forschungsergebnisse vorgetragen werden, die bislang in der Literatur nicht nachzulesen sind oder wenn vorhandenes Wissen in neue Zusammenhänge strukturiert und vermittelt wird und so zu neuen Erkenntnissen führt.
( 3) Seminare dienen der komplexen Erarbeitung wissenschaftlicher Problemstellungen und Methoden. Die Seminare werden durch die aktive Teilnahme der Studierenden wesentlich gestaltet. Seminare schließen mit einem Teilnahmenachweis und/ oder Leistungsschein ab.
( 4) Feld- und Laborpraktika dienen dem Erwerb und der Vertiefung von Kenntnissen durch die Bearbeitung praktischer und experimenteller Aufgaben. Praktika werden z.B. auch zu naturwissenschaftlichen und geowissenschaftlichen Grunddisziplinen, Geoinformatik und Geofernerkundung durchgeführt.
( 5) Im Rahmen interdisziplinärer Studienprojekte werden komplexe geoökologische Aufgaben von den Studierenden in Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern
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Chemie
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Physik Mathematik
( 2) Auf Antrag an den Prüfungsausschuss kann auch ein nicht aufgeführtes Fach mit Bezug zur Geoökologie in einem Umfang von 16 SWS festgelegt werden, wenn es sich aus dem angestrebten Berufsziel ergibt.
( 3) Die Fachinhalte der wahlweise obligatorischen Vertiefung werden durch Vereinbarungen mit den jeweiligen Fachvertretern/ Fachvertreterinnen festgelegt; diese sind verbindliche Regelungen über Inhalt und Umfang der wahlweise obligatorischen Vertiefung sowie über Studienleistungen und Leistungsnachweise.
§ 9
Prüfungen
Bestimmungen zur Diplom- Vorprüfung bzw. zur Diplomprüfung und entsprechende Zulassungsvoraussetzungen sind in der Prüfungsordnung für den Studiengang" Geoökologie" an der Universität Potsdam geregelt.
§ 10 In- Kraft- Treten
Die vorliegende Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft. Den Studierenden, die vor In- Kraft- Treten dieser Ordnung ihr Studium der