Heft 
(2002) 3
Seite
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II. Mathematisch- naturwissenschaftliche Grundla­ogen der Geoökologie aus den Bereichen Ma­

III.

thematik, Physik, Chemie und Biologie

Geowissenschaftliche Grundlagen aus den Be­reichen Geologie/ Petrographie, Geomorpholo­gie, Bodenkunde, Klimatologie, Hydrologie und Biogeographie

IV. Allgemeine und angewandte geoökologische Lehrinhalte

V. Geoökologische Planungsverfahren

VI.

Geoökologische Raumbetrachtungen

VII. Anthropogeographische Inhalte

sowie eine wahlobligatorische Vertiefung( vgl.§ 8) und das Freie Studium

Der Studienaufbau ist in Anlage 1 dargestellt. Die Struktur der Studieninhalte verdeutlicht Anlage 4. Dabei wird der Studienumfang in Semesterwochen­stunden( SWS) angegeben und der Studienaufwand nach dem ECTS in Kreditpunkten( C) bemessen.

dierenden in Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern der Universität Potsdam und anderer Institutionen, die geoökologische Forschungsvorhaben durchführen, unter Anwendung der in den Teildisziplinen erworbe­nen Kenntnisse und Fertigkeiten bearbeitet. Hierbei sollen wissenschaftliche Arbeitsweisen, die Darstellung wissenschaftlicher Arbeitsergebnisse, praktische Kenntnisse in der Erstellung von Forschungsgutachten und das Arbeiten in Gruppen erlernt werden. Interdis­ziplinäre Studienprojekte können im Zusammenhang mit anstehenden Forschungsprojekten durchgeführt werden und schließen mit einem Projektbericht ab.

§ 8

Wahlweise obligatorische Vertiefung

( 1) Im Rahmen der wahlweise obligatorischen Vertie­fung können die Studierenden im Hauptstudium zwi­schen folgenden Fächern und Teilgebieten wählen: Modellierung in Hydrologie und Geoökologie Umweltplanung und Ressourcenschutz Flussauenökologie

.

Ökologie und Naturschutz

Ökolimnologie

Umweltrecht

Umweltökonomik und-management

Allgemeine und angewandte Anthropogeographie Geowissenschaften( mit Spezialisierungsrichtun­

gen)

Geoinformatik/ Geofernerkundung

Informatik

§ 7

Lehrveranstaltungsarten

( 1) Das Lehrangebot wird durch Lehrveranstaltungen folgender Art vermittelt:

- Vorlesungen- Übungen/ Seminare/ Projektseminare; - interdisziplinäre Studienprojekte; - Praktika( Feld- und Laborpraktika).

( 2) Vorlesungen dienen der zusammenhängenden Dar­stellung und Vermittlung von wissenschaftlichem Grund- und Spezialwissen und von methodischen Kenntnissen und Fähigkeiten. Eine besondere Funktion besitzen Vorlesungen dann, wenn in ihnen originäre Forschungsergebnisse vorgetragen werden, die bislang in der Literatur nicht nachzulesen sind oder wenn vor­handenes Wissen in neue Zusammenhänge strukturiert und vermittelt wird und so zu neuen Erkenntnissen führt.

( 3) Seminare dienen der komplexen Erarbeitung wis­senschaftlicher Problemstellungen und Methoden. Die Seminare werden durch die aktive Teilnahme der Stu­dierenden wesentlich gestaltet. Seminare schließen mit einem Teilnahmenachweis und/ oder Leistungsschein ab.

( 4) Feld- und Laborpraktika dienen dem Erwerb und der Vertiefung von Kenntnissen durch die Bearbeitung praktischer und experimenteller Aufgaben. Praktika werden z.B. auch zu naturwissenschaftlichen und geo­wissenschaftlichen Grunddisziplinen, Geoinformatik und Geofernerkundung durchgeführt.

( 5) Im Rahmen interdisziplinärer Studienprojekte wer­den komplexe geoökologische Aufgaben von den Studierenden in Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern

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Chemie

Physik Mathematik

( 2) Auf Antrag an den Prüfungsausschuss kann auch ein nicht aufgeführtes Fach mit Bezug zur Geoökolo­gie in einem Umfang von 16 SWS festgelegt werden, wenn es sich aus dem angestrebten Berufsziel ergibt.

( 3) Die Fachinhalte der wahlweise obligatorischen Vertiefung werden durch Vereinbarungen mit den jeweiligen Fachvertretern/ Fachvertreterinnen festge­legt; diese sind verbindliche Regelungen über Inhalt und Umfang der wahlweise obligatorischen Vertiefung sowie über Studienleistungen und Leistungsnachweise.

§ 9

Prüfungen

Bestimmungen zur Diplom- Vorprüfung bzw. zur Dip­lomprüfung und entsprechende Zulassungsvorausset­zungen sind in der Prüfungsordnung für den Studien­gang" Geoökologie" an der Universität Potsdam gere­gelt.

§ 10 In- Kraft- Treten

Die vorliegende Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft. Den Studierenden, die vor In- Kraft- Treten dieser Ordnung ihr Studium der