Heft 
(2002) 3
Seite
51
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M9

Geoökologische Raumbetrachtung

Ökozonen der Erde( Grundvorlesung)

Ökozonen der Erde S

-

1SWS= 1,0C

1SWS 1,5C

.

Grundlagen der raumbezogenen Betrachtung S

1SWS= 1,5C

Landschaftspraktikum

4SWS= 4,0C

Protokolle, Belege

= 4,0C

Gesamt:

M10

12,0C

Interdisziplinäres Studienprojekt

Projekt

Projektarbeit und Leistungsschein

Gesamt:

12,5C

6SWS= 6,0C = 6,5C

Besondere Prüfungsbestimmungen für den Diplomstudiengang Geoökologie an der Universität Potsdam

Vom 19. November 2001

Der Fakultätsrat der

Mathematisch- Naturwissen­schaftlichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 74 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgi­schen Hochschulgesetzes vom 20. Mai 1999( GVBl. I S. 130), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Juni 2000( GVBl. I S. 90), am 19. November 2001 folgende Prüfungsordnung für den Studiengang Geo­ökologie erlassen: ¹

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Geltungsbereich und Übergangsregelungen

§ 2 Diplomgrad

§ 3 Gliederung des Studiums und der Studiendauer

§ 4 Prüfer/ innen und Beisitzer/ innen

§ 5 Freiversuch

§ 6 Prüfungsformen

§ 8 Mündliche Prüfungen

§ 7 Klausurarbeiten

§ 9 Ziel, Umfang und Formen der Diplom- Vorprüfung

§ 10 Antrag auf Zulassung zur Diplom- Vorprüfung

§ 11 Ergebnisse der Diplom- Vorprüfung

§ 12 Wiederholung der Diplom- Vorprüfung

§ 13 Formen der Diplomprüfung

§ 14 Antrag auf Zulassung zur Diplomprüfung

§ 15 Diplomarbeit

§ 16 Ergebnis der Diplomprüfung, Gesamtnote

§ 17 Wiederholung der Diplomprüfung

§ 18 Einsicht in die Prüfungsakten

§ 19 In- Kraft- Treten

§ 1 Geltungsbereich und Übergangsregelungen

( 1) Die besonderen Prüfungsbestimmungen modifizie­ren die Rahmenprüfungsordnung für die Diplomstu­

1 Genehmigt vom Rektor der Universität Potsdam am 12. April 2002

diengänge der Universität Potsdam( RPO) vom 13. Oktober 1994 entsprechend der Besonderheiten, die sich aus dem Studiengang Diplom- Geoökologie erge­ben.

( 2) Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach In- Kraft- Treten dieser Ordnung in den Dip­lomstudiengang Geoökologie an der Universität Pots­dam immatrikuliert werden. Studierende, die ihr Studi­um bereits vor In- Kraft- Treten dieser Ordnung begon­nen haben, können innerhalb der nächsten vier Semes­ter wählen, ob sie ihre Diplom- Vorprüfung und die Diplomprüfung nach den bisherigen vorläufigen Prü­fungsbestimmungen oder gemäß dieser Ordnung able­gen wollen.

§ 2 Diplomgrad

Aufgrund der bestandenen Diplomprüfung verleiht die Universität Potsdam durch die zuständige Fakultät den Diplomgrad Diplom- Geoökologin/ Diplom- Geoökologe ( Dipl.- Geoökol.).

§ 3

Gliederung des Studiums und Studiendauer Das Studium gliedert sich in das viersemestrige Grund­studium und das fünfsemestrige Hauptstudium, ein­schließlich des Prüfungszeitraumes. Der zeitliche Ge­samtumfang des Studiums beträgt 160 Semesterwo­chenstunden( SWS). Davon entfallen 16 SWS auf ein wahlweise obligatorisches Vertiefungsfach und weitere 16 SWS auf das freie Studium. Die Lehrveranstaltun­gen des freien Studiums sind nachzuweisen. Für die Bewertung des Arbeitsaufwandes wird das ECTS­System herangezogen. Der Gesamtaufwand für das Studium wird mit 270C( Kreditpunkten) bemessen ( vergl. Anlage 6).

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