M9
Geoökologische Raumbetrachtung
Ökozonen der Erde( Grundvorlesung)
Ökozonen der Erde S
-
1SWS= 1,0C
1SWS 1,5C
.
Grundlagen der raumbezogenen Betrachtung S
1SWS= 1,5C
Landschaftspraktikum
4SWS= 4,0C
Protokolle, Belege
= 4,0C
Gesamt:
M10
12,0C
Interdisziplinäres Studienprojekt
Projekt
Projektarbeit und Leistungsschein
Gesamt:
12,5C
6SWS= 6,0C = 6,5C
Besondere Prüfungsbestimmungen für den Diplomstudiengang Geoökologie an der Universität Potsdam
Vom 19. November 2001
Der Fakultätsrat der
Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 74 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes vom 20. Mai 1999( GVBl. I S. 130), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Juni 2000( GVBl. I S. 90), am 19. November 2001 folgende Prüfungsordnung für den Studiengang Geoökologie erlassen: ¹
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Geltungsbereich und Übergangsregelungen
§ 2 Diplomgrad
§ 3 Gliederung des Studiums und der Studiendauer
§ 4 Prüfer/ innen und Beisitzer/ innen
§ 5 Freiversuch
§ 6 Prüfungsformen
§ 8 Mündliche Prüfungen
§ 7 Klausurarbeiten
§ 9 Ziel, Umfang und Formen der Diplom- Vorprüfung
§ 10 Antrag auf Zulassung zur Diplom- Vorprüfung
§ 11 Ergebnisse der Diplom- Vorprüfung
§ 12 Wiederholung der Diplom- Vorprüfung
§ 13 Formen der Diplomprüfung
§ 14 Antrag auf Zulassung zur Diplomprüfung
§ 15 Diplomarbeit
§ 16 Ergebnis der Diplomprüfung, Gesamtnote
§ 17 Wiederholung der Diplomprüfung
§ 18 Einsicht in die Prüfungsakten
§ 19 In- Kraft- Treten
§ 1 Geltungsbereich und Übergangsregelungen
( 1) Die besonderen Prüfungsbestimmungen modifizieren die Rahmenprüfungsordnung für die Diplomstu
1 Genehmigt vom Rektor der Universität Potsdam am 12. April 2002
diengänge der Universität Potsdam( RPO) vom 13. Oktober 1994 entsprechend der Besonderheiten, die sich aus dem Studiengang Diplom- Geoökologie ergeben.
( 2) Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach In- Kraft- Treten dieser Ordnung in den Diplomstudiengang Geoökologie an der Universität Potsdam immatrikuliert werden. Studierende, die ihr Studium bereits vor In- Kraft- Treten dieser Ordnung begonnen haben, können innerhalb der nächsten vier Semester wählen, ob sie ihre Diplom- Vorprüfung und die Diplomprüfung nach den bisherigen vorläufigen Prüfungsbestimmungen oder gemäß dieser Ordnung ablegen wollen.
§ 2 Diplomgrad
Aufgrund der bestandenen Diplomprüfung verleiht die Universität Potsdam durch die zuständige Fakultät den Diplomgrad Diplom- Geoökologin/ Diplom- Geoökologe ( Dipl.- Geoökol.).
§ 3
Gliederung des Studiums und Studiendauer Das Studium gliedert sich in das viersemestrige Grundstudium und das fünfsemestrige Hauptstudium, einschließlich des Prüfungszeitraumes. Der zeitliche Gesamtumfang des Studiums beträgt 160 Semesterwochenstunden( SWS). Davon entfallen 16 SWS auf ein wahlweise obligatorisches Vertiefungsfach und weitere 16 SWS auf das freie Studium. Die Lehrveranstaltungen des freien Studiums sind nachzuweisen. Für die Bewertung des Arbeitsaufwandes wird das ECTSSystem herangezogen. Der Gesamtaufwand für das Studium wird mit 270C( Kreditpunkten) bemessen ( vergl. Anlage 6).
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