Heft 
(2002) 3
Seite
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( 3) Eine mit" nicht ausreichend" bewertete Diplomar­beit kann nur einmal wiederholt werden.

( 2) Der Antrag ist binnen sechs Monaten nach der Aushändigung des Zeugnisses zu stellen.

( 3) Die Kandidatin/ der Kandidat hat das Recht, eine Person seines/ ihres Vertrauens bei der Einsichtnahme hinzuzuziehen.

§ 18 Einsicht in die Prüfungsakten

( 1) Nach Abschluss des Prüfungsverfahrens wird der Kandidatin/ dem Kandidaten auf Antrag an den Prü­fungsausschuss Einsicht in ihre/ seine Prüfungsarbeiten, die darauf bezogenen Gutachten und in die Prüfungs­protokolle gewährt.

§ 19 In- Kraft- Treten

Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.

Anlage 1 Für die Auswahl der Teilgebiete gelten für die einzelnen Fachprüfungen die folgenden Regeln:

1. Fachprüfung" Landschaftsökologie"

a- Der Kandidat kann zwischen den Maßstabsbereichen großmaßstäbig- mittelmaßstäbig- kleinmaßstäbig wählen. b- Der Kandidat kann räumlich ein entsprechendes Beispielsgebiet benennen.

2. Fachprüfung" Geowissenschaftliche Grundlagen"

a- Der Kandidat kann aus den Bereichen Bodenkunde und Geomorphologie einen Bereich auswählen.

b- Der Kandidat kann aus den Bereichen Klimatologie und Hydrologie einen Bereich auswählen.

3. Fachprüfung" Geofernerkundung, Kartographie"

a- Die Topographische Kartographie ist Prüfungsgegenstand.

b- Als zweiter Schwerpunkt kann Thematische Kartographie oder Geofernerkundung gewählt werden.

4. Die Vorschriften zur Auswahl von Teilgebieten zu den Teilprüfungen der Fachprüfung" Math.­naturwissenschaftliche Grundlagen" obliegen dem jeweiligen Lehrbereich.

Anlage 2 Übersicht über die zu erbringenden Leistungsscheine

Leistungsscheine zum Vordiplom sind:

1.

2.

Landschaftsökologie/ Biogeographie

Leistungsschein Landschaftsökologie Leistungsschein Biogeographie Geowissenschaftliche Grundlagen

Leistungsschein Geologie

Leistungsschein Geomorphologie

Leistungsschein Bodenkunde

Leistungsschein Klimatologie

Leistungsschein Hydrologie

3.

4.

Biologie:

Chemie:

Geofernerkundung, Kartographie

Leistungsschein Kartographie/ Geofernerkundung

Math.- naturwissenschaftliche Grundlagen der Geoökologie

Leistungsschein Zoologie

Leistungsschein Organische Chemie

Leistungsschein Botanik

Leistungsschein Anorganische Chemie I

Leistungsschein Anorganische Chemie II

Physik:

Mathematik:

Leistungsschein Physikalische Chemie

Leistungsschein Experimentalphysik

Leistungsschein Mathematik

Leistungsscheine, die keiner Fachprüfung zugeordnet sind, müssen spätestens bei der Zulassung zur letzten Fachprü­fung vorgelegt werden.

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