( 3) Eine mit" nicht ausreichend" bewertete Diplomarbeit kann nur einmal wiederholt werden.
( 2) Der Antrag ist binnen sechs Monaten nach der Aushändigung des Zeugnisses zu stellen.
( 3) Die Kandidatin/ der Kandidat hat das Recht, eine Person seines/ ihres Vertrauens bei der Einsichtnahme hinzuzuziehen.
§ 18 Einsicht in die Prüfungsakten
( 1) Nach Abschluss des Prüfungsverfahrens wird der Kandidatin/ dem Kandidaten auf Antrag an den Prüfungsausschuss Einsicht in ihre/ seine Prüfungsarbeiten, die darauf bezogenen Gutachten und in die Prüfungsprotokolle gewährt.
§ 19 In- Kraft- Treten
Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
Anlage 1 Für die Auswahl der Teilgebiete gelten für die einzelnen Fachprüfungen die folgenden Regeln:
1. Fachprüfung" Landschaftsökologie"
a- Der Kandidat kann zwischen den Maßstabsbereichen großmaßstäbig- mittelmaßstäbig- kleinmaßstäbig wählen. b- Der Kandidat kann räumlich ein entsprechendes Beispielsgebiet benennen.
2. Fachprüfung" Geowissenschaftliche Grundlagen"
a- Der Kandidat kann aus den Bereichen Bodenkunde und Geomorphologie einen Bereich auswählen.
b- Der Kandidat kann aus den Bereichen Klimatologie und Hydrologie einen Bereich auswählen.
3. Fachprüfung" Geofernerkundung, Kartographie"
a- Die Topographische Kartographie ist Prüfungsgegenstand.
b- Als zweiter Schwerpunkt kann Thematische Kartographie oder Geofernerkundung gewählt werden.
4. Die Vorschriften zur Auswahl von Teilgebieten zu den Teilprüfungen der Fachprüfung" Math.naturwissenschaftliche Grundlagen" obliegen dem jeweiligen Lehrbereich.
Anlage 2 Übersicht über die zu erbringenden Leistungsscheine
Leistungsscheine zum Vordiplom sind:
1.
2.
Landschaftsökologie/ Biogeographie
Leistungsschein Landschaftsökologie Leistungsschein Biogeographie Geowissenschaftliche Grundlagen
Leistungsschein Geologie
Leistungsschein Geomorphologie
Leistungsschein Bodenkunde
Leistungsschein Klimatologie
Leistungsschein Hydrologie
3.
4.
Biologie:
Chemie:
Geofernerkundung, Kartographie
Leistungsschein Kartographie/ Geofernerkundung
Math.- naturwissenschaftliche Grundlagen der Geoökologie
Leistungsschein Zoologie
Leistungsschein Organische Chemie
Leistungsschein Botanik
Leistungsschein Anorganische Chemie I
Leistungsschein Anorganische Chemie II
Physik:
Mathematik:
Leistungsschein Physikalische Chemie
Leistungsschein Experimentalphysik
Leistungsschein Mathematik
Leistungsscheine, die keiner Fachprüfung zugeordnet sind, müssen spätestens bei der Zulassung zur letzten Fachprüfung vorgelegt werden.
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