Heft 
(2002) 3
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§4( 2) erhält folgende Fassung:

"

Die Zwischenprüfung besteht aus folgenden Teilprü­fungen:

a)

1. Anglistik und Amerikanistik: Sprache und Kultur: Hauptfach: einer 180- minütigen Klausur zu Schwerpunktthemen aus einem der beiden stu­dierten Bereiche: Sprach- oder Kulturwissen­schaft und einer ca. 30- minütigen mündlichen Prüfung zu Schwerpunktthemen aus dem Be­reich, der nicht für die Klausur gewählt wird ( Kultur- oder Sprachwissenschaft)

b)

Nebenfach: einer 120- minütigen Klausur zu Schwerpunktthemen aus einem der beiden stu­dierten Bereiche: Sprach- oder Kulturwissen­schaft und einer ca. 15- minütigen mündlichen Prüfung zu Schwerpunktthemen aus dem Be­reich, der nicht für die Klausur gewählt wird ( Kultur- oder Sprachwissenschaft)

2. Anglistik und Amerikanistik: Literatur und Kultur: a) Hauptfach: einer 180- minütigen Klausur zu Schwerpunktthemen aus einem der beiden stu­dierten Bereiche: Literatur- oder Kulturwissen­schaft und einer ca. 30- minütigen mündlichen Prüfung zu Schwerpunktthemen aus dem Be­reich, der nicht für die Klausur gewählt wird ( Kultur- oder Literaturwissenschaft).

b)

Nebenfach: einer 120- minütigen Klausur zu Schwerpunktthemen aus einem der beiden stu­dierten Bereiche: Literatur- oder Kulturwissen­schaft und einer ca. 15- minütigen mündlichen Prüfung zu Schwerpunktthemen aus dem Be­reich, der nicht für die Klausur gewählt wird ( Kultur- oder Literaturwissenschaft)."

Artikel 2

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.

Erste Satzung zur Änderung der Studienord­nung für die rechtswissenschaftlichen Nebenfä­cher im Magisterstudiengang an der

Universität Potsdam

Vom 12. Dezember 2001

Der Fakultätsrat der Juristischen Fakultät der Universi­tät Potsdam hat auf der Grundlage des§ 74 Abs. 1 Nr. 1 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes ( BbgHG) vom 20. Mai 1999( GVBI. I S. 130), geän­dert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Juni 2000 ( GVBI. I S. 90), am 12. Dezember 2001 folgende Sat­zung für die rechtswissenschaftlichen Nebenfächer im

Magisterstudiengang( Abschluss Magister/ Magistra Artium[ M.A.]) an der Universität Potsdam erlassen: ¹

Artikel 1

Die Studienordnung für die rechtswissenschaftlichen Nebenfächer im Magisterstudiengang an der Universi­tät Potsdam vom 28. Juni 1995( AmBek UP Nr. 8/1996) wird wie folgt geändert:

Nr. 1

§ 1 erhält folgende Fassung:

Diese Studienordnung gilt für die rechtswissenschaftli­chen Nebenfächer im Magisterstudiengang an der Uni­versität Potsdam.

Nr. 2

§ 5 Abs. 2 Satz 2 wird durch folgende Formulierung

ersetzt:

Die Vorlesungsabschlussklausuren im gewählten Ne­benfach gelten zugleich als Zwischenprüfung. Die schriftlichen Klausurarbeiten der Übungen für Fortge­schrittene im gewählten Nebenfach gelten zugleich als Prüfungsaufgaben der Magisterprüfung.

Satz 3 wird Satz 4.

Nr. 3

In§ 6 werden die Absätze nach dem Einleitungssatz " Das Nebenfachstudium umfasst folgende Pflichtver­anstaltungen" wie folgt neu gefasst:

a)§ 6 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

( 1) Zivilrecht

1. Grundlehren des Bürgerlichen Rechts I ( Allgemeiner Teil des BGB)

2. Grundlehren des Bürgerlichen

Rechts II( Schuldrecht, Allgemeiner Teil) mit Methodik der Fallbe­arbeitung

3. Schuldrecht, Besonderer Teil I ( Vertragliche Schuldverhältnisse) 4. Schuldrecht, Besonderer Teil II ( Gesetzliche Schuldverhältnisse) 5. Sachenrecht

6. Familienrecht( Grundzüge) 7. Erbrecht( Grundzüge)

8. Handelsrecht

9. Gesellschaftsrecht 10. Arbeitsrecht

5 SWS

5 SWS

3 SWS

2 SWS

4 SWS

2 SWS

2 SWS

2 SWS

3 SWS

Ime

3 SWS

11. Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung: Grundlehren des Bürgerlichen Rechts I ( Allgemeiner Teil des BGB)

2 SWS

' Genehmigt vom Rektor der Universität Potsdam am 12. April 2002

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