§4( 2) erhält folgende Fassung:
"
Die Zwischenprüfung besteht aus folgenden Teilprüfungen:
a)
1. Anglistik und Amerikanistik: Sprache und Kultur: Hauptfach: einer 180- minütigen Klausur zu Schwerpunktthemen aus einem der beiden studierten Bereiche: Sprach- oder Kulturwissenschaft und einer ca. 30- minütigen mündlichen Prüfung zu Schwerpunktthemen aus dem Bereich, der nicht für die Klausur gewählt wird ( Kultur- oder Sprachwissenschaft)
b)
Nebenfach: einer 120- minütigen Klausur zu Schwerpunktthemen aus einem der beiden studierten Bereiche: Sprach- oder Kulturwissenschaft und einer ca. 15- minütigen mündlichen Prüfung zu Schwerpunktthemen aus dem Bereich, der nicht für die Klausur gewählt wird ( Kultur- oder Sprachwissenschaft)
2. Anglistik und Amerikanistik: Literatur und Kultur: a) Hauptfach: einer 180- minütigen Klausur zu Schwerpunktthemen aus einem der beiden studierten Bereiche: Literatur- oder Kulturwissenschaft und einer ca. 30- minütigen mündlichen Prüfung zu Schwerpunktthemen aus dem Bereich, der nicht für die Klausur gewählt wird ( Kultur- oder Literaturwissenschaft).
b)
Nebenfach: einer 120- minütigen Klausur zu Schwerpunktthemen aus einem der beiden studierten Bereiche: Literatur- oder Kulturwissenschaft und einer ca. 15- minütigen mündlichen Prüfung zu Schwerpunktthemen aus dem Bereich, der nicht für die Klausur gewählt wird ( Kultur- oder Literaturwissenschaft)."
Artikel 2
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
Erste Satzung zur Änderung der Studienordnung für die rechtswissenschaftlichen Nebenfächer im Magisterstudiengang an der
Universität Potsdam
Vom 12. Dezember 2001
Der Fakultätsrat der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 74 Abs. 1 Nr. 1 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes ( BbgHG) vom 20. Mai 1999( GVBI. I S. 130), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Juni 2000 ( GVBI. I S. 90), am 12. Dezember 2001 folgende Satzung für die rechtswissenschaftlichen Nebenfächer im
Magisterstudiengang( Abschluss Magister/ Magistra Artium[ M.A.]) an der Universität Potsdam erlassen: ¹
Artikel 1
Die Studienordnung für die rechtswissenschaftlichen Nebenfächer im Magisterstudiengang an der Universität Potsdam vom 28. Juni 1995( AmBek UP Nr. 8/1996) wird wie folgt geändert:
Nr. 1
§ 1 erhält folgende Fassung:
Diese Studienordnung gilt für die rechtswissenschaftlichen Nebenfächer im Magisterstudiengang an der Universität Potsdam.
Nr. 2
§ 5 Abs. 2 Satz 2 wird durch folgende Formulierung
ersetzt:
Die Vorlesungsabschlussklausuren im gewählten Nebenfach gelten zugleich als Zwischenprüfung. Die schriftlichen Klausurarbeiten der Übungen für Fortgeschrittene im gewählten Nebenfach gelten zugleich als Prüfungsaufgaben der Magisterprüfung.
Satz 3 wird Satz 4.
Nr. 3
In§ 6 werden die Absätze nach dem Einleitungssatz " Das Nebenfachstudium umfasst folgende Pflichtveranstaltungen" wie folgt neu gefasst:
a)§ 6 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
( 1) Zivilrecht
1. Grundlehren des Bürgerlichen Rechts I ( Allgemeiner Teil des BGB)
2. Grundlehren des Bürgerlichen
Rechts II( Schuldrecht, Allgemeiner Teil) mit Methodik der Fallbearbeitung
3. Schuldrecht, Besonderer Teil I ( Vertragliche Schuldverhältnisse) 4. Schuldrecht, Besonderer Teil II ( Gesetzliche Schuldverhältnisse) 5. Sachenrecht
6. Familienrecht( Grundzüge) 7. Erbrecht( Grundzüge)
8. Handelsrecht
9. Gesellschaftsrecht 10. Arbeitsrecht
5 SWS
5 SWS
3 SWS
2 SWS
4 SWS
2 SWS
2 SWS
2 SWS
3 SWS
Ime
3 SWS
11. Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung: Grundlehren des Bürgerlichen Rechts I ( Allgemeiner Teil des BGB)
2 SWS
' Genehmigt vom Rektor der Universität Potsdam am 12. April 2002
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