12. Übungen im Bürgerlichen Recht
für Fortgeschrittene
2 SWS
Die Gesamtstundenzahl beträgt 35 SWS.
b)§ 6 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
( 2) Öffentliches Recht
1. Staatsrecht I( mit Bezügen zur
Staatslehre)
4 SWS
2. Staatsrecht II
3 SWS
3. Staatsrecht III( mit Bezügen zum Völkerrecht)
2 SWS
4. Verfassungsprozessrecht mit Methodik der Fallbearbeitung 5. Allgemeines Verwaltungsrecht I ( mit Verwaltungsprozessrecht) 6. Allgemeines Verwaltungsrecht II ( mit Verwaltungsprozessrecht)
2 SWS
4 SWS
4 SWS
7. Polizei- und Ordnungsrecht
2 SWS
8. Öffentliches Baurecht( Grundzüge)
2 SWS
9. Kommunalrecht
2 SWS
10. Umweltrecht I( Grundzüge)
2 SWS
11. Europarecht I
12. Europarecht II
2 SWS 2SWS
13. Arbeitsgemeinschaft zu den
Vorlesungen: Staatsrecht I und II sowie Verfassungsprozessrecht mit Methodik der Fallbearbeitung 14. Übungen im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene
2 SWS
2 SWS
Die Gesamtstundenzahl beträgt 35 SWS.
c)§ 6 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
( 3) Strafrecht
1. Strafrecht, Allgemeiner Teil I 2. Strafrecht, Allgemeiner Teil II mit Methodik der Fallbearbeitung 3. Strafrecht, Besonderer Teil I ( Nichtvermögensdelikte)
3 SWS
4 SWS
3 SWS
4. Strafrecht, Besonderer Teil II ( Vermögensdelikte)
3 SWS
5. Wirtschaftsstrafrecht
2 SWS
6. Steuerstrafrecht
2 SWS
7. Umweltstrafrecht
2 SWS
8. Recht der Ordnungswidrigkeiten
2 SWS
9. Strafprozessrecht
3 SWS
10. Kriminologie I
2 SWS
11. Kriminologie II
2 SWS
12. Polizei- und Ordnungsrecht
2 SWS
13. Arbeitsgemeinschaft zu den
Vorlesungen: Strafrecht, Allgemeiner
Teil I und II mit Methodik
der Fallbearbeitung
2 SWS
1
14. Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung:
Strafrecht, Besonderer Teil I
( Nichtvermögensdelikte)
2 SWS
15. Übungen im Strafrecht für
Fortgeschrittene
2 SWS
Die Gesamtstundenzahl beträgt 36 SWS.
Nr. 4
§ 6 Abs. 4 Satz 2 entfällt.
Nr. 5
§ 7 erhält folgende Fassung:
Der Studienverlaufsplan für das gewählte rechtswissenschaftliche Nebenfach folgt dem Studienverlaufsplan gemäß der Anlage zu§ 13 der Studienordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft an der Universität Potsdam vom 8. August 2001( AmBek UP S. 132) in der jeweils maßgebenden Fassung sowie dem Studienverlaufsplan für Wahlfachgruppen gemäß§ 8 dieser Studienordnung. Die Pflichtveranstaltungen gemäß§ 6 sind die entsprechend bezeichneten Lehrveranstaltungen jener Studienverlaufspläne. Sonderveranstaltungen für rechtswissenschaftliche Nebenfächer des Magisterstudienganges finden nicht statt.
Artikel 2
Diese Ordnung findet Anwendung auf alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2001/2002 in einem der rechtswissenschaftlichen Nebenfächer im Magisterstudiengang an der Universität Potsdam immatrikuliert werden.
Artikel 3
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
Erste Satzung zur Änderung der Besonderen Prüfungsbestimmungen
für die rechtswissenschaftlichen Nebenfächer im Magisterstudiengang an der Universität Potsdam
Vom 12. Dezember 2001
Der Fakultätsrat der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 74 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes ( BbgHG) vom 20. Mai 1999( GVBl. I S. 130), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Juni 2000 ( GVBI. I S. 90), am 12. Dezember 2001 folgende Satzung für die rechtswissenschaftlichen Nebenfächer im Magisterstudiengang( Abschluss: Magister Magistra Artium[ M.A.]) an der Universität Potsdam erlassen:
1
Genehmigt vom Rektor der Universität Potsdam am 12. April 2002
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