Heft 
(2002) 3
Seite
63
Einzelbild herunterladen

12. Übungen im Bürgerlichen Recht

für Fortgeschrittene

2 SWS

Die Gesamtstundenzahl beträgt 35 SWS.

b)§ 6 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

( 2) Öffentliches Recht

1. Staatsrecht I( mit Bezügen zur

Staatslehre)

4 SWS

2. Staatsrecht II

3 SWS

3. Staatsrecht III( mit Bezügen zum Völkerrecht)

2 SWS

4. Verfassungsprozessrecht mit Methodik der Fallbearbeitung 5. Allgemeines Verwaltungsrecht I ( mit Verwaltungsprozessrecht) 6. Allgemeines Verwaltungsrecht II ( mit Verwaltungsprozessrecht)

2 SWS

4 SWS

4 SWS

7. Polizei- und Ordnungsrecht

2 SWS

8. Öffentliches Baurecht( Grundzüge)

2 SWS

9. Kommunalrecht

2 SWS

10. Umweltrecht I( Grundzüge)

2 SWS

11. Europarecht I

12. Europarecht II

2 SWS 2SWS

13. Arbeitsgemeinschaft zu den

Vorlesungen: Staatsrecht I und II sowie Verfassungsprozessrecht mit Methodik der Fallbearbeitung 14. Übungen im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene

2 SWS

2 SWS

Die Gesamtstundenzahl beträgt 35 SWS.

c)§ 6 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

( 3) Strafrecht

1. Strafrecht, Allgemeiner Teil I 2. Strafrecht, Allgemeiner Teil II mit Methodik der Fallbearbeitung 3. Strafrecht, Besonderer Teil I ( Nichtvermögensdelikte)

3 SWS

4 SWS

3 SWS

4. Strafrecht, Besonderer Teil II ( Vermögensdelikte)

3 SWS

5. Wirtschaftsstrafrecht

2 SWS

6. Steuerstrafrecht

2 SWS

7. Umweltstrafrecht

2 SWS

8. Recht der Ordnungswidrigkeiten

2 SWS

9. Strafprozessrecht

3 SWS

10. Kriminologie I

2 SWS

11. Kriminologie II

2 SWS

12. Polizei- und Ordnungsrecht

2 SWS

13. Arbeitsgemeinschaft zu den

Vorlesungen: Strafrecht, Allgemeiner

Teil I und II mit Methodik

der Fallbearbeitung

2 SWS

1

14. Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung:

Strafrecht, Besonderer Teil I

( Nichtvermögensdelikte)

2 SWS

15. Übungen im Strafrecht für

Fortgeschrittene

2 SWS

Die Gesamtstundenzahl beträgt 36 SWS.

Nr. 4

§ 6 Abs. 4 Satz 2 entfällt.

Nr. 5

§ 7 erhält folgende Fassung:

Der Studienverlaufsplan für das gewählte rechtswis­senschaftliche Nebenfach folgt dem Studienverlaufs­plan gemäß der Anlage zu§ 13 der Studienordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft an der Universität Potsdam vom 8. August 2001( AmBek UP S. 132) in der jeweils maßgebenden Fassung sowie dem Studien­verlaufsplan für Wahlfachgruppen gemäß§ 8 dieser Studienordnung. Die Pflichtveranstaltungen gemäß§ 6 sind die entsprechend bezeichneten Lehrveranstaltun­gen jener Studienverlaufspläne. Sonderveranstaltungen für rechtswissenschaftliche Nebenfächer des Magister­studienganges finden nicht statt.

Artikel 2

Diese Ordnung findet Anwendung auf alle Studieren­den, die ab dem Wintersemester 2001/2002 in einem der rechtswissenschaftlichen Nebenfächer im Magis­terstudiengang an der Universität Potsdam immatriku­liert werden.

Artikel 3

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Ver­öffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.

Erste Satzung zur Änderung der Besonderen Prüfungsbestimmungen

für die rechtswissenschaftlichen Nebenfächer im Magisterstudiengang an der Universität Potsdam

Vom 12. Dezember 2001

Der Fakultätsrat der Juristischen Fakultät der Universi­tät Potsdam hat auf der Grundlage des§ 74 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes ( BbgHG) vom 20. Mai 1999( GVBl. I S. 130), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Juni 2000 ( GVBI. I S. 90), am 12. Dezember 2001 folgende Sat­zung für die rechtswissenschaftlichen Nebenfächer im Magisterstudiengang( Abschluss: Magister Magistra Artium[ M.A.]) an der Universität Potsdam erlassen:

1

Genehmigt vom Rektor der Universität Potsdam am 12. April 2002

63