tätsrat der Philosophischen Fakultät am 11. April 2002 folgende Änderungssatzung erlassen:'
Artikel 1
Die Besonderen Prüfungsbestimmungen für das Fach Englisch in den Lehramtsstudiengängen vom 04. Mai 1995( AmBek. UP 1997 S. 74) werden wie folgt geändert: 07
"
§ 4 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
Die Zwischenprüfung besteht aus folgenden Teilprüfungen:
a)
b)
einer ca. 15- minütigen mündlichen Prüfung zu Schwerpunktthemen aus einem der drei Bereiche: Sprach- oder Literatur- oder Kulturwissenschaft
im 78 2/( 80) SWS- Fach: einer 180- minütigen Klausur zu Schwerpunktthemen aus den zwei Bereichen, die für die mündliche Prüfung nicht gewählt werden: Sprach- und Literaturwissenschaft oder Sprach- und Kulturwissenschaft o- der Literatur- und Kulturwissenschaft
im 581 u. 3/( 60) oder 502 SWS- Fach: einer 120minütigen Klausur zu Schwerpunktthemen aus den zwei Bereichen, die für die mündliche Prüfung nicht gewählt werden:
Sprach- und Literaturwissenschaft oder Sprachund Kulturwissenschaft oder Literatur- und Kul
turwissenschaft".
Artikel 2
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
1 Genehmigt vom Rektor der Universität Potsdam am 12. April 2002
2 vgl.§ 28( 1), 1. u. 2. der Ordnung der Ersten Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen( LPO) vom 31. Juli 2001
3 vgl.§ 23( 1), 1. u. 2. der LPO
II. Bekanntmachungen
Korrektur der Studienordnung für die Erziehungswissenschaftliche Ausbildung für alle Lehrämter vom 21. Dezember 2000( AmBek 2001 S. 147)
§ 7 Erwerb der vorgeschriebenen Leistungsscheine
( 1) Im Rahmen der Lehrerprüfungsordnung sind für das Erziehungswissenschaftliche Studium zwei benotete Leistungsscheine( einer im Grund- und einer im Hauptstudium) vorgeschrieben, davon ist einer im Bereich Psychologie und einer im Bereich Pädagogik zu erbringen:
a)
b)
Erziehungswissenschaftliche Seminararbeit innerhalb des Grundstudiums( Modul 2). Diese ist zugleich Prüfungsleistung in der erziehungswissenschaftlichen Ausbildung und unterliegt damit prüfungsrechtlichen Bestimmungen nach Maßgabe der Zwischenprüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Universität Potsdam vom 5. Mai 1994( Kap. II, Teil 8) und den besonderen Prüfungsbestimmungen für die erziehungswissenschaftliche Ausbildung vom 21. Dezember 2000. Erziehungswissenschaftliche
Hauptsemi
nararbeit. Sie geht aus einer eigenständigen Leistung in den Lehrveranstaltungen oder Projekten des Hauptstudiums( Modul 3) her
vor.
Korrektur der Besonderen Zwischenprüfungsbestimmungen der erziehungswissenschaftlichen Ausbildung für alle Lehrämter vom 21. Dezember 2000( AmBek 2001 S. 150)
§ 3 Form der Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung wird als studienbegleitender benoteter Leistungsnachweis( erziehungswissenschaftliche Seminararbeit im Bereich Pädagogik oder im Bereich Psychologie innerhalb des Grundstudiums realisiert. Die Zwischenprüfung ist beim Prüfungsamt der Universität Potsdam zu beantragen.
Registrierung als eingetragene Vereinigung
am 20. Juni 2002 wurde gemäß§ 2 der Ordnung für Vereinigungen an der Universität Potsdam( Registerordnung) vom 12. Juli Juli 1993 1993 die„ ver.diHochschulgruppe der Universität Potsdam" als eingetragene Vereinigung registriert.
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