Nachweisen Werbungskosten im Rahmen des§ 3 der Verordnung zu§ 76 BSHG abgesetzt werden. Ohne Nachweise wird der vom Finanzamt festgelegte Pauschalbetrag von derzeit mtl. 87,00€ ( entspr. 1044€/ jährlich) anerkannt. Wurde bisher kein BAföG gezahlt, so wird bei bestehender Unterhaltsverpflichtung eine Unterhaltsleistung in Höhe des gültigen Bafög- Grundbedarfes angerechnet( derzeit 465€; für Studierende, die noch bei den Eltern wohnen, 375€). Ferner wird für Studierende, deren Hauptwohnsitz in einem Umkreis von 2 km Luftlinie zu der von ihnen ausschließlich genutzten Ausbildungsstätte liegt, ein Betrag von monatlich 18,41€ vom Einkommen abgesetzt.
( 7) Studierende haben ihr Vermögen einzusetzen, soweit dies zumutbar ist.§ 88 Abs. 1 und 2 Nr. 1-7 BSHG findet hier entsprechende Anwendung.
( 8) Bei einem Einkommen unter dem Bedarf erfolgt eine Förderung in Höhe von 100€.
§ 2
Finanzierungsvorbehalt
( 1) Die Förderung des Semestertickets im Rahmen dieser Ordnung steht unter dem Finanzierungsvorbehalt des Haushaltes der Studierendenschaft der Universität Potsdam.
( 2) Sollte der in Absatz 1 festgelegte Vorbehalt greifen, werden die Anträge nach folgender Reihenfolge bewilligt:
1. Antragsberechtigte, die besondere Härten im Sinne des§ 1 Abs. 2 dieser Ordnung darstellen; 2. sonstige Berechtigte im Sinne dieser Ordnung.
( 3) An die in Absatz 2 Nr. 2 genannten Personen wird, wenn der volle Betrag auf Grund des Finanzierungsvorbehaltes nicht bewilligt werden kann, ein Betrag ausgezahlt, der sich aus dem Quotienten der vorhandenen Mittel und der Berechtigten aus Absatz 2 Nr. 2 ergibt.
§3
Antragstellung
( 1) Der Antrag bedarf der Schriftform.
( 2) Der Antrag wird anhand vorgegebener Formblätter an den Allgemeinen Studierendenausschuss der Universität Potsdam gerichtet.
( 3) Über den Antrag entscheidet die Kommission zur Verwaltung des Sozialfonds(§ 5).
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§ 4
Bestandteile des Antrages
a) Anträge auf Förderung durch den Sozialfonds oder Befreiung aus sozialen Gründen
Formblatt( inklusive der Angabe einer Telefonnummer und/ oder einer benutzten E- MailAdresse)
Nachweis der Einzahlung des Semesterticketbeitrages
Einkommensnachweise über Einkünfte nach
dem Einkommenssteuergesetz
aktueller BAföG- Bescheid, bei ablehnendem Bescheid zusätzlich vorangegangenen Bescheid mit einer Zahlung
Kopie des Mietvertrages ggf. Wohngeldbescheid
Nachweis über Zahlung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung
Vermögensnachweis
sonstige Dokumente, aus denen Einkommen bzw. Vermögen gemäß der BAföGEinkommensverordnung hervorgeht, insbesondere Einkünfte aus Waisenrenten und sonstige Einnahmen zur Deckung des Lebensunterhaltes
b) Anträge auf Befreiung vom Semesterticket aus sonstigen Gründen
§ 5
Formblatt( inklusive der Angabe einer Telefonnummer und/ oder einer benutzten E- MailAdresse)
ggf. Nachweis der Einzahlung des Semesterticketbeitrages
Semesterticketberechtigungsschein Nachweis des geltend gemachten Grundes
Folgen fehlender Mitwirkung
( 1) Der Antragsteller ist verpflichtet, die in§ 3 aufgeführten Unterlagen und Nachweise zum Antrag unverzüglich einzureichen.
( 2) Liegen die für eine Antragsbearbeitung erforderlichen Unterlagen nicht vollständig vor, wird dem Antragsteller für die Beibringung der fehlenden Unterlagen schriftlich oder per E- Mail eine Frist gesetzt.
( 3) Kommt der Antragsteller seinen Mitwirkungspflichten innerhalb dieser Frist nicht nach, wird der Antrag wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt.
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