Heft 
(2002) 4
Seite
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§ 8

In- Kraft- Treten/ Außer- Kraft- Treten

Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentli­chung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ordnung vom 15. Mai 2001( AmBek. UP S. 83) außer Kraft.

Erste Satzung zur Änderung der Satzung zur Durchführung von Aus­wahlgesprächen in örtlich zulassungsbe­schränkten Studiengängen der Universität Potsdam

Vom 13. Juni 2002

Artikel 1

Die Satzung zur Durchführung von Auswahlge­sprächen in örtlich zulassungsbeschränkten Stu­diengängen der Universität Potsdam vom 28. Juni 2001( AmBek UP 2001, S. 86) wird wie folgt ge­ändert:

§ 3 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:

"( 1) Die Auswahlkommissionen führen die Aus­wahlgespräche als nicht öffentliche Einzelgesprä­che oder Gruppengespräche durch, wobei nicht mehr als fünf Teilnehmerinnen und Teilnehmer empfohlen werden. Die Gesamtdauer soll 30 Minu­ten nicht überschreiten."

Auf der Grundlage der Verordnung über die Verga­be von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Studiengängen durch die Hochschulen des Landes Brandenburg( HVVBbg) vom 20. November 2000 ( GVBI. II S. 423) in Verbindung mit§ 67 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Lan­des Brandenburg( BbgHG) vom 20. Mai 1999 ( GVBl. I S. 130), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Juni 2000( GVBl. I S. 90), hat der Senat der Universität Potsdam am 13. Juni 2002 folgende Änderungssatzung erlassen:

Artikel 2

Die Anlage zur ersten Satzung zur Änderung der Satzung zur Durchführung von Auswahlgesprächen in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen der Universität Potsdam vom 13. Juni 2002 wird wie folgt neu gefasst:

Anlage zur Satzung zur Vergabe von Studienplätzen im Ergebnis eines Auswahlgesprä­ches in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen der Universität Potsdam vom 28. Juni 2001 in der Fassung vom 13. Juni 2002

( Studiengangspezifische Bewertungsmaßstäbe)

Bei der Gewichtung der Einzelfächer werden nur Oberstufenfächer( letzte vier Halbjahre) berücksichtigt

Fach/ Studiengang

Allgemeine Sprachwissen­Schaft( Patholinguistik)/ Diplom

Berufsausb./

HZB- Note Einzelfachnoten Prakt. Tätigkeit

Gewichtung

einfach Biologie,

Mathematik, Deutsch,

Einschlägige Be­rufsausbildung ( Gesundheits- und

Englisch x 2

( falls Leistungs­

kurs),

sonst x 1,5

gogischer Bereich,

Sozial- oder päda­

Auswahl- sonstiges gespräch

Freiwilliges soziales Jahr

Informations­technologie)

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