§ 8
In- Kraft- Treten/ Außer- Kraft- Treten
Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ordnung vom 15. Mai 2001( AmBek. UP S. 83) außer Kraft.
Erste Satzung zur Änderung der Satzung zur Durchführung von Auswahlgesprächen in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen der Universität Potsdam
Vom 13. Juni 2002
Artikel 1
Die Satzung zur Durchführung von Auswahlgesprächen in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen der Universität Potsdam vom 28. Juni 2001( AmBek UP 2001, S. 86) wird wie folgt geändert:
§ 3 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:
"( 1) Die Auswahlkommissionen führen die Auswahlgespräche als nicht öffentliche Einzelgespräche oder Gruppengespräche durch, wobei nicht mehr als fünf Teilnehmerinnen und Teilnehmer empfohlen werden. Die Gesamtdauer soll 30 Minuten nicht überschreiten."
Auf der Grundlage der Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Studiengängen durch die Hochschulen des Landes Brandenburg( HVVBbg) vom 20. November 2000 ( GVBI. II S. 423) in Verbindung mit§ 67 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg( BbgHG) vom 20. Mai 1999 ( GVBl. I S. 130), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Juni 2000( GVBl. I S. 90), hat der Senat der Universität Potsdam am 13. Juni 2002 folgende Änderungssatzung erlassen:
Artikel 2
Die Anlage zur ersten Satzung zur Änderung der Satzung zur Durchführung von Auswahlgesprächen in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen der Universität Potsdam vom 13. Juni 2002 wird wie folgt neu gefasst:
Anlage zur Satzung zur Vergabe von Studienplätzen im Ergebnis eines Auswahlgespräches in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen der Universität Potsdam vom 28. Juni 2001 in der Fassung vom 13. Juni 2002
( Studiengangspezifische Bewertungsmaßstäbe)
Bei der Gewichtung der Einzelfächer werden nur Oberstufenfächer( letzte vier Halbjahre) berücksichtigt
Fach/ Studiengang
Allgemeine SprachwissenSchaft( Patholinguistik)/ Diplom
Berufsausb./
HZB- Note Einzelfachnoten Prakt. Tätigkeit
Gewichtung
einfach Biologie,
Mathematik, Deutsch,
Einschlägige Berufsausbildung ( Gesundheits- und
Englisch x 2
( falls Leistungs
kurs),
sonst x 1,5
gogischer Bereich,
Sozial- oder päda
Auswahl- sonstiges gespräch
Freiwilliges soziales Jahr
Informationstechnologie)
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