Heft 
(2002) 5
Seite
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I. Rechts- und Verwaltungsvor­

MA schriften A

Studierendenschaft

Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Studierendenschaft der Universität Potsdam

Vom 25. Juni 2002

Die Satzung der Studierendenschaft der Universität Potsdam vom 9. Dezember 1999 wurde durch Beschluss des Studie­rendenparlaments am 25. Juni 2002 geän­

dert.

Artikel 1

Die Satzung der Studierendenschaft der Universität Potsdam vom 9. Dezember 1999( AmBek. UP 2000 S. 65) wird wie folgt geändert:

§ 7 Das Studierendenparlament Absatz 4 Nr. 2 wird wie folgt gefasst: " 2. die Beitragsordnung der Studierenden­schaft mit einer Zwei- Drittel- Mehrheit seiner Mitglieder. Kommt ein solcher Be­schluss nicht zustande, gilt die Höhe der Beiträge des letzten Semesters weiter und die Beitragsordnung für das kommende Semester mit diesen Beiträgen als be­schlossen."

Satzung zur Änderung der Rahmen­wahlordnung der Studierendenschaft V der Universität Potsdam

Vom 22. Oktober 2002

Die Rahmenwahlordnung der Studieren­denschaft der Universität Potsdam vom 4. April 2000 wurde vom Studierendenpar­lament auf seiner Sitzung am 22. Oktober 2002 geändert.

Artikel 1

Die Rahmenwahlordnung der Studieren­denschaft der Universität Potsdam vom 4. April 2000( AmBek. UP S. 79) wird wie folgt geändert:

Nr. 1

§ 11 Wahlausschreibung

Folgender neuer Absatz 3 wird eingefügt: " Informationen zu den Hochschulgremien ( Senat, StuPa, Fakultätsräte, Fachschaftsrä­te) und zu den Hochschulwahlen( im Sommersemester) werden zukünftig ge­bündelt mit den Immatrikulations- und Rückmeldeunterlagen versandt. Abspra­chen dazu klärt der studentische Wahlaus­schuss im Vorfeld mit Immatrikulations­und Prüfungsamt und Studentenwerk. Hierfür wird der studentische Wahlaus­schuss mit einer Aufwandsentschädigung bedacht, die vom Studierendenparlament der Universität Potsdam festgelegt wird."

Artikel 2

Diese Änderungssatzung tritt am Tage ih­rer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Pots­dam in Kraft.

Artikel 2

Diese Änderung tritt am Tage nach ihrer universitätsöffentlichen Bekanntmachung

in Kraft.

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