I. Rechts- und Verwaltungsvor
MA schriften A
Studierendenschaft
Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Studierendenschaft der Universität Potsdam
Vom 25. Juni 2002
Die Satzung der Studierendenschaft der Universität Potsdam vom 9. Dezember 1999 wurde durch Beschluss des Studierendenparlaments am 25. Juni 2002 geän
dert.
Artikel 1
Die Satzung der Studierendenschaft der Universität Potsdam vom 9. Dezember 1999( AmBek. UP 2000 S. 65) wird wie folgt geändert:
§ 7 Das Studierendenparlament Absatz 4 Nr. 2 wird wie folgt gefasst: " 2. die Beitragsordnung der Studierendenschaft mit einer Zwei- Drittel- Mehrheit seiner Mitglieder. Kommt ein solcher Beschluss nicht zustande, gilt die Höhe der Beiträge des letzten Semesters weiter und die Beitragsordnung für das kommende Semester mit diesen Beiträgen als beschlossen."
Satzung zur Änderung der Rahmenwahlordnung der Studierendenschaft V der Universität Potsdam
Vom 22. Oktober 2002
Die Rahmenwahlordnung der Studierendenschaft der Universität Potsdam vom 4. April 2000 wurde vom Studierendenparlament auf seiner Sitzung am 22. Oktober 2002 geändert.
Artikel 1
Die Rahmenwahlordnung der Studierendenschaft der Universität Potsdam vom 4. April 2000( AmBek. UP S. 79) wird wie folgt geändert:
Nr. 1
§ 11 Wahlausschreibung
Folgender neuer Absatz 3 wird eingefügt: " Informationen zu den Hochschulgremien ( Senat, StuPa, Fakultätsräte, Fachschaftsräte) und zu den Hochschulwahlen( im Sommersemester) werden zukünftig gebündelt mit den Immatrikulations- und Rückmeldeunterlagen versandt. Absprachen dazu klärt der studentische Wahlausschuss im Vorfeld mit Immatrikulationsund Prüfungsamt und Studentenwerk. Hierfür wird der studentische Wahlausschuss mit einer Aufwandsentschädigung bedacht, die vom Studierendenparlament der Universität Potsdam festgelegt wird."
Artikel 2
Diese Änderungssatzung tritt am Tage ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
Artikel 2
Diese Änderung tritt am Tage nach ihrer universitätsöffentlichen Bekanntmachung
in Kraft.
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