Satzung zur Änderung der Geschäftsordnung des Studierendenparlaments der Universität Potsdam
Vom 25. Juni 2002
Das Studierendenparlament der Universität Potsdam hat auf seiner Sitzung am 25. Juni 2002 gemäß§ 7 Abs. 4 der Satzung der Studierendenschaft vom 9. Dezember 1999 folgende Änderung seiner Geschäftsordnung beschlossen:
Artikel 1
Die Geschäftsordnung des Studierendenparlaments der Universität Potsdam vom 14. März 2000( AmBek. UP S. 76) wird wie folgt geändert:
Nr. 1
§ 3 Wahl des Präsidiums
Absatz 2 wird nach Satz 2 wie folgt ergänzt: " Es werden der/ die Vorsitzende und die beiden StellvertreterInnen nacheinander gewählt, bis das Präsidium vollständig besetzt ist."
Nr. 2
§ 3 Wahl des Präsidiums
Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt geändert: " Für den Fall, dass keine/ r der KandidatInnen eine solche Mehrheit erreicht, findet ein erneuter Wahlgang statt."
Nr. 3
§ 6 Sitzungen
In Absatz 4 wird am Ende des ersten Satzes ,,( Datum des Poststempels)" eingefügt.
Nr. 4
§ 8 Stimm-, Rede- und Antragsrecht In Absatz 3 wird im ersten Satz ergänzt:
"( 3) Gästen des Studierendenparlaments, die nicht Mitglied der Studierendenschaft sind, kann auf Empfehlung..."
Nr. 5
§ 8 Stimm-, Rede- und Antragsrecht Folgender neuer Absatz 5 wird eingefügt: " Alle im Studierendenparlament vertretenen Listen haben darüber hinaus das Recht, eine Fraktionspause von jeweils maximal 5 Minuten pro Tagesordnungspunkt zu nehmen. Eine Fraktionspause muss mit der Mehrheit der
Mitglieder einer Fraktion beschlossen und dem Präsidium des Studierendenparlaments angezeigt werden. Während einer Abstimmung ist keine Fraktionspause möglich."
Nr. 6
In§ 10 Persönliche Erklärung wird Satz 2 wie folgt ergänzt:
"... können außerhalb von Debatten...".
Nr. 7
In§ 10 Persönliche Erklärung wird Satz 3 wie folgt geändert:
" Die Redezeit beträgt maximal drei Minuten."
Nr. 8
§ 11 Fristgemäße Anträge wird wie folgt neu gefasst:
' Anträge an das Studierendenparlament sind soweit nicht anders geregelt fristgemäß, soweit sie acht Werktage vor der Sitzung schriftlich beim Präsidium des Studierendenparlaments eingereicht wurden."
Nr. 9
§ 19 In- Kraft- Treten wird zu§ 20. Der neue§ 19 Schlussbestimmungen wird eingefügt: "( 1) Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung, der Wahl-, Finanz- und Beitragsordnung der Studierendenschaft der Universität Potsdam sind fristgemäß, sofern sie 11 Werktage vor der Sitzung beim Präsidium des Studierendenparlaments eingereicht wurden.
( 2) Die Geschäftsordnung kann auf Antrag nach einer zeitlich begrenzten Aussprache mit Zwei- Drittel- Mehrheit seiner anwesenden Mitglieder geändert werden."
Nr. 10
§ 20 In- Kraft- Treten wird wie folgt formuliert: " Diese Geschäftsordnung tritt mit Beschluss des Studierendenparlaments am 25. Juni 2002 in Kraft."
Artikel 2
Diese Änderung tritt am 25. Juni 2002 in Kraft.
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