Heft 
(2002) 5
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Satzung zur Änderung der Geschäfts­ordnung des Studierendenparlaments der Universität Potsdam

Vom 25. Juni 2002

Das Studierendenparlament der Universität Potsdam hat auf seiner Sitzung am 25. Juni 2002 gemäß§ 7 Abs. 4 der Satzung der Stu­dierendenschaft vom 9. Dezember 1999 fol­gende Änderung seiner Geschäftsordnung beschlossen:

Artikel 1

Die Geschäftsordnung des Studierendenparla­ments der Universität Potsdam vom 14. März 2000( AmBek. UP S. 76) wird wie folgt geän­dert:

Nr. 1

§ 3 Wahl des Präsidiums

Absatz 2 wird nach Satz 2 wie folgt ergänzt: " Es werden der/ die Vorsitzende und die beiden StellvertreterInnen nacheinander gewählt, bis das Präsidium vollständig besetzt ist."

Nr. 2

§ 3 Wahl des Präsidiums

Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt geändert: " Für den Fall, dass keine/ r der KandidatInnen eine solche Mehrheit erreicht, findet ein erneu­ter Wahlgang statt."

Nr. 3

§ 6 Sitzungen

In Absatz 4 wird am Ende des ersten Satzes ,,( Datum des Poststempels)" eingefügt.

Nr. 4

§ 8 Stimm-, Rede- und Antragsrecht In Absatz 3 wird im ersten Satz ergänzt:

"( 3) Gästen des Studierendenparlaments, die nicht Mitglied der Studierendenschaft sind, kann auf Empfehlung..."

Nr. 5

§ 8 Stimm-, Rede- und Antragsrecht Folgender neuer Absatz 5 wird eingefügt: " Alle im Studierendenparlament vertretenen Listen haben darüber hinaus das Recht, eine Fraktionspause von jeweils maximal 5 Minu­ten pro Tagesordnungspunkt zu nehmen. Eine Fraktionspause muss mit der Mehrheit der

Mitglieder einer Fraktion beschlossen und dem Präsidium des Studierendenparlaments ange­zeigt werden. Während einer Abstimmung ist keine Fraktionspause möglich."

Nr. 6

In§ 10 Persönliche Erklärung wird Satz 2 wie folgt ergänzt:

"... können außerhalb von Debatten...".

Nr. 7

In§ 10 Persönliche Erklärung wird Satz 3 wie folgt geändert:

" Die Redezeit beträgt maximal drei Minuten."

Nr. 8

§ 11 Fristgemäße Anträge wird wie folgt neu gefasst:

' Anträge an das Studierendenparlament sind soweit nicht anders geregelt fristgemäß, soweit sie acht Werktage vor der Sitzung schriftlich beim Präsidium des Studierendenparlaments eingereicht wurden."

Nr. 9

§ 19 In- Kraft- Treten wird zu§ 20. Der neue§ 19 Schlussbestimmungen wird eingefügt: "( 1) Anträge zur Änderung der Geschäftsord­nung, der Wahl-, Finanz- und Beitragsordnung der Studierendenschaft der Universität Pots­dam sind fristgemäß, sofern sie 11 Werktage vor der Sitzung beim Präsidium des Studieren­denparlaments eingereicht wurden.

( 2) Die Geschäftsordnung kann auf Antrag nach einer zeitlich begrenzten Aussprache mit Zwei- Drittel- Mehrheit seiner anwesenden Mit­glieder geändert werden."

Nr. 10

§ 20 In- Kraft- Treten wird wie folgt formuliert: " Diese Geschäftsordnung tritt mit Beschluss des Studierendenparlaments am 25. Juni 2002 in Kraft."

Artikel 2

Diese Änderung tritt am 25. Juni 2002 in Kraft.

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