Heft 
(2003) 5
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I. Rechts- und Verwaltungsvor­schriften

Vorläufige Ordnung

für das Lehramtsstudium im Fach Lebensges­taltung- Ethik- Religionskunde( LER) an der Universität Potsdam

Vom 22. Mai 2003

Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 74 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgeset­zes vom 20. Mai 1999( GVBl. I S. 129), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Juni 2000 ( GVBl. I S. 90), am 22. Mai 2003 folgende Ordnung für den Lehramtsstudiengang Lebensgestaltung- Ethik Religionskunde( LER) erlassen:"

Inhaltsübersicht

I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1

§2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

69

§ 7

§ 8

Geltungsbereich

Zulassungsvoraussetzungen

Studienaufbau

Ziele des Studiums

Studienfachberatung

Prüfungsausschuss

Anerkennung von Studienzeiten, Studien­und Prüfungsleistungen Vermittlungsformen Schulpraktische Studien

I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Geltungsbereich

Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage des Brandenburgischen Lehrerbildungsgesetzes( BbgLe­BiG) vom 25. Juni 1999 und der Lehramtsprüfungs­ordnung vom 31. Juli 2001 das Studium im Fach Lebensgestaltung- Ethik- Religionskunde( LER) für das Lehramt der Sekundarstufe I, 1. und 2. Fach so­wie für das Lehramt am Gymnasium, 2. Fach.

§ 2

Zulassungsvoraussetzungen

Es gelten die für die Einschreibung an einer Universi­tät( Abitur oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung) üblichen Voraussetzungen.

§ 3

Studienaufbau

( 1) Die Regelstudienzeit beträgt acht Semester.

( 2) Das Studium gliedert sich in das Grundstudium von vier Semestern, das mit der Zwischenprüfung abschließt, und das Hauptstudium von vier Semes­

tern.

( 3) Der Gesamtumfang aller für den erforderlichen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstal­tungen beträgt im Ersten Fach 87 Leistungspunkte ( 58 SWS) und im Zweiten Fach 75 Leistungspunkte ( 50 SWS), von denen im Ersten Fach 41 für das Grund- und 46 für das Hauptstudium vorgesehen sind und im Zweiten Fach 33 für das Grund- und 42 für das Hauptstudium.

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§ 9

§ 10

Leistungspunkte

§ 11

Leistungserfassungsprozess

§ 12

Belegung von Lehrveranstaltungen

§ 13

Bewertung von Prüfungsleistungen

§ 14

Regelungen zum Nachteilsausgleich

§ 4

II. Inhalt und Aufbau des Studiums

§ 15

§ 16

§ 17

§ 18

Inhalte des Hauptstudiums

§ 19

Abschluss des Studiums

III. Schlussbestimmungen

§ 20 § 21

Ungültigkeit der Zwischenprüfung In- Kraft- Treten

Inhalte des Grundstudiums Inhalt, Form und Note der Zwischenprüfung Zwischenprüfungszeugnis

Anlage: Empfohlener Studienverlauf

Genehmigt durch den Rektor der Universität Potsdam am 1. Juli 2003

Ziele des Studiums

Das Studium im Fach Lebensgestaltung- Ethik- Religionskunde soll Studierenden die Fähigkeiten vermitteln, das gleichnamige Schulfach alters- und entwicklungsangemessen zu unterrichten. Hierzu sind sowohl die Aneignung fachwissenschaftlicher Grund­lagen aus der Philosophie/ Ethik und Religionskunde sowie die Erarbeitung jugendtypischer Problemfelder notwendig, wie sie von Psychologie und Soziologie angeboten wird. In diesem Studium sollen die zukünf­tigen LER- Lehrerinnen und-Lehrer die Fähigkeit erwerben, im Unterricht zusammen mit den Ju­gendlichen Problemen der Lebensgestaltung in einer Sozialwelt nachzugehen, die in ihren Hand­lungsmustern, Wertorientierungen und Traditionen verunsichert ist, und ihnen die Argumente, Lösungen und lebenspraktischen Folgerungen erschließen, die

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