I. Rechts- und Verwaltungsvorschriften
Vorläufige Ordnung
für das Lehramtsstudium im Fach Lebensgestaltung- Ethik- Religionskunde( LER) an der Universität Potsdam
Vom 22. Mai 2003
Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 74 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes vom 20. Mai 1999( GVBl. I S. 129), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Juni 2000 ( GVBl. I S. 90), am 22. Mai 2003 folgende Ordnung für den Lehramtsstudiengang Lebensgestaltung- Ethik Religionskunde( LER) erlassen:"
Inhaltsübersicht
I. Allgemeine Bestimmungen
§ 1
§2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
တ တ တ
69
§ 7
§ 8
တ တ
Geltungsbereich
Zulassungsvoraussetzungen
Studienaufbau
Ziele des Studiums
Studienfachberatung
Prüfungsausschuss
Anerkennung von Studienzeiten, Studienund Prüfungsleistungen Vermittlungsformen Schulpraktische Studien
I. Allgemeine Bestimmungen
§ 1
Geltungsbereich
Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage des Brandenburgischen Lehrerbildungsgesetzes( BbgLeBiG) vom 25. Juni 1999 und der Lehramtsprüfungsordnung vom 31. Juli 2001 das Studium im Fach Lebensgestaltung- Ethik- Religionskunde( LER) für das Lehramt der Sekundarstufe I, 1. und 2. Fach sowie für das Lehramt am Gymnasium, 2. Fach.
§ 2
Zulassungsvoraussetzungen
Es gelten die für die Einschreibung an einer Universität( Abitur oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung) üblichen Voraussetzungen.
§ 3
Studienaufbau
( 1) Die Regelstudienzeit beträgt acht Semester.
( 2) Das Studium gliedert sich in das Grundstudium von vier Semestern, das mit der Zwischenprüfung abschließt, und das Hauptstudium von vier Semes
tern.
( 3) Der Gesamtumfang aller für den erforderlichen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen beträgt im Ersten Fach 87 Leistungspunkte ( 58 SWS) und im Zweiten Fach 75 Leistungspunkte ( 50 SWS), von denen im Ersten Fach 41 für das Grund- und 46 für das Hauptstudium vorgesehen sind und im Zweiten Fach 33 für das Grund- und 42 für das Hauptstudium.
1
§ 9
§ 10
Leistungspunkte
§ 11
Leistungserfassungsprozess
§ 12
Belegung von Lehrveranstaltungen
§ 13
Bewertung von Prüfungsleistungen
§ 14
Regelungen zum Nachteilsausgleich
§ 4
II. Inhalt und Aufbau des Studiums
§ 15
§ 16
§ 17
§ 18
Inhalte des Hauptstudiums
§ 19
Abschluss des Studiums
III. Schlussbestimmungen
§ 20 § 21
Ungültigkeit der Zwischenprüfung In- Kraft- Treten
Inhalte des Grundstudiums Inhalt, Form und Note der Zwischenprüfung Zwischenprüfungszeugnis
Anlage: Empfohlener Studienverlauf
Genehmigt durch den Rektor der Universität Potsdam am 1. Juli 2003
Ziele des Studiums
Das Studium im Fach Lebensgestaltung- Ethik- Religionskunde soll Studierenden die Fähigkeiten vermitteln, das gleichnamige Schulfach alters- und entwicklungsangemessen zu unterrichten. Hierzu sind sowohl die Aneignung fachwissenschaftlicher Grundlagen aus der Philosophie/ Ethik und Religionskunde sowie die Erarbeitung jugendtypischer Problemfelder notwendig, wie sie von Psychologie und Soziologie angeboten wird. In diesem Studium sollen die zukünftigen LER- Lehrerinnen und-Lehrer die Fähigkeit erwerben, im Unterricht zusammen mit den Jugendlichen Problemen der Lebensgestaltung in einer Sozialwelt nachzugehen, die in ihren Handlungsmustern, Wertorientierungen und Traditionen verunsichert ist, und ihnen die Argumente, Lösungen und lebenspraktischen Folgerungen erschließen, die
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