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Fachwissenschaftlich- interdisziplinäre Erarbeitung exemplarischer Themen mit fachdidaktischer Beteili
gung
Themen aus LER 2( 4 SWS; 4 LP) Projekt
insgesamt 29 SWS; 46 LP.
( 3) Beim Studium von LER als zweitem Fach für Sekundarstufe I kann im Hauptstudium( 25 SWS) im Bereich Philosophie eine Veranstaltung erlassen werden. Ebenso besteht eine Wahlmöglichkeit zwischen den beiden Veranstaltungen der Religionswissenschaft im Modul ,, Themen der Religionen II". Insgesamt sollten im Hauptstudium mindestens 40 Leistungspunkte erreicht werden.
§ 19 Abschluss des Studiums
( 1) Die Benotung der Leistungen des Hauptstudiums erfolgt analog der in§ 16.4 festgelegten Regelung.
( 2) Die Abschlussprüfung wird vom Landesprüfungsamt des Landes Brandenburg nach den geltenden Prüfungsbestimmungen abgenommen.
III. Schlussbestimmungen
§ 20 Ungültigkeit der Zwischenprüfung
( 1) Hat die/ der Studierende bei einer Prüfung getäuscht und wird diese Tatsache erst nach der Aushändigung des Zeugnisses bekannt, kann der Prüfungsausschuss im Benehmen mit dem zuständigen Fakultätsrat nachträglich die Prüfung ganz oder teilweise für nicht bestanden erklären.
( 2) Waren die Voraussetzungen für die Zulassung zu einer Prüfung nicht erfüllt, ohne dass die/ der Studierende täuschen wollte, und wird diese Tatsache erst nach Aushändigung des Zeugnisses bekannt, so wird dieser Mangel durch das Bestehen der Prüfung geheilt. Hat die/ der Studierende die Zulassung vorsätzlich zu Unrecht erwirkt, so entscheidet der Prüfungsausschuss im Benehmen mit dem zuständigen Fakultätsrat über die Rücknahme.
( 3) Der/ dem Studierenden ist vor einer Entscheidung Gelegenheit zur Äußerung zu geben.
( 4) Das unrichtige Prüfungszeugnis ist einzuziehen und gegebenenfalls ein neues zu erteilen. Eine Entscheidung nach Absatz 1 und Absatz 2 Satz 2 ist nach einer Frist von fünf Jahren ab dem Datum des Prüfungszeugnisses ausgeschlossen. Die Absätze 1 bis 3
und dieser Absatz gelten für Bescheinigungen gemäß
§ 17 Abs. 3 entsprechend.
§ 21 In- Kraft- Treten
Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
Anlage
Empfohlener Studienverlauf
für das Lehramt der Sekundarstufe I, 1. Fach sowie für das Lehramt am Gymnasium 2. Fach( 58 SWS)
Grundstudium
1. Semester:
Interdisziplinäres Propädeutikum
Modul: Grundpositionen philosophischen und religiösen Denkens( 2 SWS; 2 LP)
Philosophie
Modul: Einführung in die Philosophie Philosophische Propädeutik( 2 SWS; 2 LP)
Religionswissenschaft
Modul: Religionsgeschichte I Christentum( 2 SWS; 2 LP)
2. Semester
Philosophie
Modul: Einführung in die Philosophie Systematische Einführung( 2 SWS; 2 LP)
Religionswissenschaft
Modul: Religionsgeschichte I Judentum und Islam( 2 SWS; 2 LP)
Psychologie
Modul: Psychologie für LER I Werte und Ziele( 2 SWS; 2 LP)
Fachdidaktik
Modul: Fachdidaktik LER zur Einführung Einführung in die Fachdidaktik LER( 2 SWS; 2 LP)
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