Heft 
(2003) 5
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Fachwissenschaftlich- interdisziplinäre Erarbeitung exemplarischer Themen mit fachdidaktischer Beteili­

gung

Themen aus LER 2( 4 SWS; 4 LP) Projekt

insgesamt 29 SWS; 46 LP.

( 3) Beim Studium von LER als zweitem Fach für Sekundarstufe I kann im Hauptstudium( 25 SWS) im Bereich Philosophie eine Veranstaltung erlassen wer­den. Ebenso besteht eine Wahlmöglichkeit zwischen den beiden Veranstaltungen der Religionswissen­schaft im Modul ,, Themen der Religionen II". Insge­samt sollten im Hauptstudium mindestens 40 Leis­tungspunkte erreicht werden.

§ 19 Abschluss des Studiums

( 1) Die Benotung der Leistungen des Hauptstudiums erfolgt analog der in§ 16.4 festgelegten Regelung.

( 2) Die Abschlussprüfung wird vom Landesprüfungs­amt des Landes Brandenburg nach den geltenden Prüfungsbestimmungen abgenommen.

III. Schlussbestimmungen

§ 20 Ungültigkeit der Zwischenprüfung

( 1) Hat die/ der Studierende bei einer Prüfung ge­täuscht und wird diese Tatsache erst nach der Aus­händigung des Zeugnisses bekannt, kann der Prü­fungsausschuss im Benehmen mit dem zuständigen Fakultätsrat nachträglich die Prüfung ganz oder teil­weise für nicht bestanden erklären.

( 2) Waren die Voraussetzungen für die Zulassung zu einer Prüfung nicht erfüllt, ohne dass die/ der Studie­rende täuschen wollte, und wird diese Tatsache erst nach Aushändigung des Zeugnisses bekannt, so wird dieser Mangel durch das Bestehen der Prüfung ge­heilt. Hat die/ der Studierende die Zulassung vorsätz­lich zu Unrecht erwirkt, so entscheidet der Prüfungs­ausschuss im Benehmen mit dem zuständigen Fakul­tätsrat über die Rücknahme.

( 3) Der/ dem Studierenden ist vor einer Entscheidung Gelegenheit zur Äußerung zu geben.

( 4) Das unrichtige Prüfungszeugnis ist einzuziehen und gegebenenfalls ein neues zu erteilen. Eine Ent­scheidung nach Absatz 1 und Absatz 2 Satz 2 ist nach einer Frist von fünf Jahren ab dem Datum des Prü­fungszeugnisses ausgeschlossen. Die Absätze 1 bis 3

und dieser Absatz gelten für Bescheinigungen gemäß

§ 17 Abs. 3 entsprechend.

§ 21 In- Kraft- Treten

Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentli­chung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Uni­versität Potsdam in Kraft.

Anlage

Empfohlener Studienverlauf

für das Lehramt der Sekundarstufe I, 1. Fach sowie für das Lehramt am Gymnasium 2. Fach( 58 SWS)

Grundstudium

1. Semester:

Interdisziplinäres Propädeutikum

Modul: Grundpositionen philosophischen und religiö­sen Denkens( 2 SWS; 2 LP)

Philosophie

Modul: Einführung in die Philosophie Philosophische Propädeutik( 2 SWS; 2 LP)

Religionswissenschaft

Modul: Religionsgeschichte I Christentum( 2 SWS; 2 LP)

2. Semester

Philosophie

Modul: Einführung in die Philosophie Systematische Einführung( 2 SWS; 2 LP)

Religionswissenschaft

Modul: Religionsgeschichte I Judentum und Islam( 2 SWS; 2 LP)

Psychologie

Modul: Psychologie für LER I Werte und Ziele( 2 SWS; 2 LP)

Fachdidaktik

Modul: Fachdidaktik LER zur Einführung Einführung in die Fachdidaktik LER( 2 SWS; 2 LP)

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