Heft 
(2004) 2
Seite
14
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I.

Rechts- und Verwaltungs­vorschriften

Erste Satzung TA

zur Änderung der Ordnung

für das Magisterstudium Soziologie an der Universität Potsdam

Vom 10. Dezember 2003

Der Fakultätsrat der Wirtschafts- und Sozialwissen­schaftlichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 74 Abs. 1 Nr. 1 des Bran­denburgischen Hochschulgesetzes vom 20. Mai 1999( GVBl. I S. 129), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28 Juni 2000( GVBl. I S 90), am 10. Dezember 2003 folgende Satzung für das Ma­gisterstudium Soziologie erlassen: ¹

Artikel 1

Die Ordnung für das Magisterstudium Soziologie an der Universität Potsdam vom 14. Februar 2003 wird wie folgt geändert:

I.

In§ 12 Abs. 3 wird folgender neuer Buch­stabe h eingefügt: ,, h) Militärsoziologie".

Der Text des bisherigen Buchstaben h) wird zu i), wobei die Worte ,, wie z.B. Militärso­ziologie" gestrichen werden. In Absatz 4 werden die Schwerpunkte ,, a) bis h)" ersetzt durch ,, a) bis i)".

II. In§ 12 Abs. 4 wird folgender neuer Buch­stabe h eingefügt:

Artikel 2

Diese Änderungsordnung tritt am Tage nach Ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntma­chungen der Universität Potsdam in Kraft.

Prüfungsordnung

für das Schwerpunktbereichsstudium im Studiengang Rechtswissenschaft an der Universität Potsdam ( Schwerpunktbereichsprüfungsordnung - SBPO)

Vom 13. August 2003

Der Fakultätsrat der Juristischen Fakultät der Uni­versität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 74 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg( Brandenburgisches Hoch­schulgesetz- BbgHG) vom 20. Mai 1999( GVBl. I S. 130), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Juni 2000( GVBl. I S. 90) und des§ 4 Satz 1 des Gesetzes über die Juristenausbildung im Land Brandenburg( Brandenburgisches Juristenausbil­dungsgesetz- BbgJAG) vom 4. Juni 2003( GVBl. I S. 166), am 13. August 2003 die folgende Schwer­punktbereichsprüfungsordnung erlassen: ¹

Übersicht

Prüfungsausschuss

Teil 1 § 1

Allgemeines

Geltungsbereich

§2

§ 3

Aufgaben des Prüfungsausschusses

§ 4

Prüfer

h) Militärsoziologie

Teil 2

Militärsoziologie kann im Hauptstudium als erster oder zweiter Studienschwerpunkt stu­diert werden. Die Lehrangebote in Militär­soziologie werden verantwortlich und durch Mitarbeiter des Sozialwissenschaftlichen In­stituts der Bundeswehr( SOWI) wahrge­nommen. Thematisiert werden sowohl so­ziologische Probleme der Militärorganisati­on in ihren modernen Wandlungsprozessen wie das Verhältnis zur umgreifenden Gesell­schaft und zu dort stattfindenden sozialen Veränderungsprozessen.

§ 5

§ 6

Zulassungsverfahren

Zulassungsvoraussetzungen

Zulassungsgesuch

§ 7

Entscheidung über die Zulassung

Teil 3

Prüfungsverfahren

§ 8 § 9

Prüfungsbestandteile

Prüfungszeit

§ 10

§ 11

Hilfsmittel, Erleichterungen für behinderte Prüfungsteilnehmer

Hausarbeit

§ 12

Abgabe und Bewertung der Hausarbeit,

Vortrag

§ 13

Klausur

Der Text des bisherigen Buchstaben h) wird zu i), wobei das Wort Militärsoziologie" gestrichen wird. Die bisherigen Buchstaben i) und j) werden zu j) und k).

§ 14

§ 15

Gesamtnote

§ 16

ren

§ 17

§ 18

1

Genehmigt durch den Rektor der Universität Potsdam am 13.02.2004

1

14

Mündliche Prüfung

Unlauteres Verhalten im Prüfungsverfah­

Beurkundung des Prüfungshergangs

Mängel im Prüfungsverfahren

Genehmigt vom Rektor der Universität Potsdam am 29.10.2003