I.
Rechts- und Verwaltungsvorschriften
Erste Satzung TA
zur Änderung der Ordnung
für das Magisterstudium Soziologie an der Universität Potsdam
Vom 10. Dezember 2003
Der Fakultätsrat der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 74 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes vom 20. Mai 1999( GVBl. I S. 129), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28 Juni 2000( GVBl. I S 90), am 10. Dezember 2003 folgende Satzung für das Magisterstudium Soziologie erlassen: ¹
Artikel 1
Die Ordnung für das Magisterstudium Soziologie an der Universität Potsdam vom 14. Februar 2003 wird wie folgt geändert:
I.
In§ 12 Abs. 3 wird folgender neuer Buchstabe h eingefügt: ,, h) Militärsoziologie".
Der Text des bisherigen Buchstaben h) wird zu i), wobei die Worte ,, wie z.B. Militärsoziologie" gestrichen werden. In Absatz 4 werden die Schwerpunkte ,, a) bis h)" ersetzt durch ,, a) bis i)".
II. In§ 12 Abs. 4 wird folgender neuer Buchstabe h eingefügt:
Artikel 2
Diese Änderungsordnung tritt am Tage nach Ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
Prüfungsordnung
für das Schwerpunktbereichsstudium im Studiengang Rechtswissenschaft an der Universität Potsdam ( Schwerpunktbereichsprüfungsordnung - SBPO)
Vom 13. August 2003
Der Fakultätsrat der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 74 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg( Brandenburgisches Hochschulgesetz- BbgHG) vom 20. Mai 1999( GVBl. I S. 130), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Juni 2000( GVBl. I S. 90) und des§ 4 Satz 1 des Gesetzes über die Juristenausbildung im Land Brandenburg( Brandenburgisches Juristenausbildungsgesetz- BbgJAG) vom 4. Juni 2003( GVBl. I S. 166), am 13. August 2003 die folgende Schwerpunktbereichsprüfungsordnung erlassen: ¹
Übersicht
Prüfungsausschuss
Teil 1 § 1
Allgemeines
Geltungsbereich
§2
§ 3
Aufgaben des Prüfungsausschusses
§ 4
Prüfer
h) Militärsoziologie
Teil 2
Militärsoziologie kann im Hauptstudium als erster oder zweiter Studienschwerpunkt studiert werden. Die Lehrangebote in Militärsoziologie werden verantwortlich und durch Mitarbeiter des Sozialwissenschaftlichen Instituts der Bundeswehr( SOWI) wahrgenommen. Thematisiert werden sowohl soziologische Probleme der Militärorganisation in ihren modernen Wandlungsprozessen wie das Verhältnis zur umgreifenden Gesellschaft und zu dort stattfindenden sozialen Veränderungsprozessen.
§ 5
§ 6
Zulassungsverfahren
Zulassungsvoraussetzungen
Zulassungsgesuch
§ 7
Entscheidung über die Zulassung
Teil 3
Prüfungsverfahren
§ 8 § 9
Prüfungsbestandteile
Prüfungszeit
§ 10
§ 11
Hilfsmittel, Erleichterungen für behinderte Prüfungsteilnehmer
Hausarbeit
§ 12
Abgabe und Bewertung der Hausarbeit,
Vortrag
§ 13
Klausur
Der Text des bisherigen Buchstaben h) wird zu i), wobei das Wort„ Militärsoziologie" gestrichen wird. Die bisherigen Buchstaben i) und j) werden zu j) und k).
§ 14
§ 15
Gesamtnote
§ 16
ren
§ 17
§ 18
1
Genehmigt durch den Rektor der Universität Potsdam am 13.02.2004
1
14
Mündliche Prüfung
Unlauteres Verhalten im Prüfungsverfah
Beurkundung des Prüfungshergangs
Mängel im Prüfungsverfahren
Genehmigt vom Rektor der Universität Potsdam am 29.10.2003