schlossen. Dieses Diplom steht der bestandenen Zwischenprüfung gleich.
( 5) Das Hauptstudium dient der Verbreiterung und Vertiefung des Wissens, der Verbesserung der Fallbearbeitungskompetenz, dem Erwerb Schlüsselqualifikationen sowie der Vorbereitung auf die erste juristische Prüfung.
von
( 6) Bei der Gestaltung des Lehrangebots ist im Hauptstudium den Schwerpunktbereichen besondere Beachtung zu schenken. Sie dienen der Spezialisierung in ausgewählten Rechtsgebieten.
( 7) Studierende sollten von den zusätzlichen Angeboten der Juristischen Fakultät, den Lehrveranstaltungen für Hörer aller Fakultäten, die an den anderen Fakultäten und Einrichtungen der Universität Potsdam angeboten werden( Gastvorträge, Ringvorlesungen, Schlüsselqualifikationen in den Nachbardisziplinen u. a.), und den Lehrangeboten der Juristischen Fakultät der Humboldt- Universität zu Berlin und des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin auf der Grundlage der abgeschlossenen Kooperationsvereinbarungen Gebrauch machen.
§ 6
Lehrveranstaltungen
( 1) Im Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Potsdam werden
Lehrveranstaltungen zu den Pflichtfächern Lehrveranstaltungen zu den Schwerpunktberei
chen
Ergänzende und vertiefende Lehrveranstaltun
gen
Lehrveranstaltungen zur Vorbereitung auf die Pflichtfach- und Schwerpunktbereichsprüfung Lehrveranstaltungen zu Fremdsprachen für
Juristen
Lehrveranstaltungen zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen durchgeführt.
( 2) Lehrveranstaltungen sind:
Vorlesungen
Arbeitsgemeinschaften
Übungen
Seminare
Repetitorien
( 4) Im Rahmen der Schwerpunktbereiche werden Seminare durchgeführt, in denen die Studierenden den Prüfungsteil ,, Hausarbeit“ der Schwerpunktbereichsprüfung ablegen. Die Teilnahme an einem solchen Seminar ist Pflicht. Näheres regelt die Schwerpunktbereichsprüfungsordnung der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam.
§7
Lehrveranstaltungen zu den Pflichtfä
chern
( 1) Lehrveranstaltungen zu den Pflichtfächern beziehen sich auf Rechtsgebiete, die zu den Pflichtfächern i.S.d.§ 3 Abs. 2 BbgJAG,§ 3 Abs. 4 BbgJAO gehören.
I. Vorlesungen
1. Methoden und Grundlagen des Rechts
Rechtsphilosophie mit Methodenlehre
Europäische Rechtsgeschichte I Europäische Rechtsgeschichte II Kriminologie I
Gerichtsverfassungsrecht
Vertragsgestaltung
2. Privatrecht
-
-
-
-
2 SWS
2 SWS
2 SWS
2 SWS
1 SWS
2 SWS
Grundlehren des Bürgerlichen
5 SWS
Rechts I( Allgemeiner Teil des BGB)
Grundlehren des Bürgerlichen
5 SWS
Rechts II
( Schuldrecht, Allgemeiner Teil)
Schuldrecht, Besonderer Teil I( Ver
3 SWS
tragliche Schuldverhältnisse)
Schuldrecht, Besonderer Teil II
2 SWS
( Außervertragliche Schuldverhält
nisse)
Sachenrecht
3 SWS
Kreditsicherheiten
2 SWS
Familienrecht( Grundzüge)
2 SWS
Erbrecht( Grundzüge)
2 SWS
Handels- und Gesellschaftsrechts
3 SWS
( Grundzüge)
-
Arbeitsrecht( Grundzüge)
2 SWS
Zivilprozessrecht I( Erkenntnisverfahren)
2 SWS
-
Zivilprozessrecht II( Zwangsvollstreckungsrecht)
2 SWS
Examinatorien
Klausurenkurse zur Vorbereitung auf die Pflichtfach- und Schwerpunktbereichsprüfung
Exegesen
Kolloquien.
( 3) Lehrveranstaltungen mit schriftlichen Arbeiten, über die Leistungsnachweise ausgestellt
werden, sind:
Vorlesungen mit Abschlussklausuren Übungen
Seminare
Exegesen.
3. Strafrecht und Strafprozessrecht
Strafrecht, Allgemeiner Teil I
2 SWS
Strafrecht, Allgemeiner Teil II
2 SWS
Strafrecht, Besonderer Teil I( Nicht
2 SWS
vermögensdelikte)
Strafrecht, Besonderer Teil II( Vermö
2 SWS
gensdelikte)
Strafprozessrecht
2 SWS
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