Heft 
(2004) 10
Seite
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schlossen. Dieses Diplom steht der bestandenen Zwischenprüfung gleich.

( 5) Das Hauptstudium dient der Verbreiterung und Vertiefung des Wissens, der Verbesserung der Fallbearbeitungskompetenz, dem Erwerb Schlüsselqualifikationen sowie der Vorbereitung auf die erste juristische Prüfung.

von

( 6) Bei der Gestaltung des Lehrangebots ist im Hauptstudium den Schwerpunktbereichen beson­dere Beachtung zu schenken. Sie dienen der Spezi­alisierung in ausgewählten Rechtsgebieten.

( 7) Studierende sollten von den zusätzlichen An­geboten der Juristischen Fakultät, den Lehrveran­staltungen für Hörer aller Fakultäten, die an den anderen Fakultäten und Einrichtungen der Univer­sität Potsdam angeboten werden( Gastvorträge, Ringvorlesungen, Schlüsselqualifikationen in den Nachbardisziplinen u. a.), und den Lehrangeboten der Juristischen Fakultät der Humboldt- Universität zu Berlin und des Fachbereichs Rechtswissen­schaft der Freien Universität Berlin auf der Grund­lage der abgeschlossenen Kooperationsvereinba­rungen Gebrauch machen.

§ 6

Lehrveranstaltungen

( 1) Im Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Potsdam werden

Lehrveranstaltungen zu den Pflichtfächern Lehrveranstaltungen zu den Schwerpunktberei­

chen

Ergänzende und vertiefende Lehrveranstaltun­

gen

Lehrveranstaltungen zur Vorbereitung auf die Pflichtfach- und Schwerpunktbereichsprüfung Lehrveranstaltungen zu Fremdsprachen für

Juristen

Lehrveranstaltungen zum Erwerb von Schlüs­selqualifikationen durchgeführt.

( 2) Lehrveranstaltungen sind:

Vorlesungen

Arbeitsgemeinschaften

Übungen

Seminare

Repetitorien

( 4) Im Rahmen der Schwerpunktbereiche werden Seminare durchgeführt, in denen die Studierenden den Prüfungsteil ,, Hausarbeit der Schwerpunktbe­reichsprüfung ablegen. Die Teilnahme an einem solchen Seminar ist Pflicht. Näheres regelt die Schwerpunktbereichsprüfungsordnung der Juristi­schen Fakultät der Universität Potsdam.

§7

Lehrveranstaltungen zu den Pflichtfä­

chern

( 1) Lehrveranstaltungen zu den Pflichtfächern beziehen sich auf Rechtsgebiete, die zu den Pflicht­fächern i.S.d.§ 3 Abs. 2 BbgJAG,§ 3 Abs. 4 BbgJAO gehören.

I. Vorlesungen

1. Methoden und Grundlagen des Rechts

Rechtsphilosophie mit Methodenlehre

Europäische Rechtsgeschichte I Europäische Rechtsgeschichte II Kriminologie I

Gerichtsverfassungsrecht

Vertragsgestaltung

2. Privatrecht

-

-

-

-

2 SWS

2 SWS

2 SWS

2 SWS

1 SWS

2 SWS

Grundlehren des Bürgerlichen

5 SWS

Rechts I( Allgemeiner Teil des BGB)

Grundlehren des Bürgerlichen

5 SWS

Rechts II

( Schuldrecht, Allgemeiner Teil)

Schuldrecht, Besonderer Teil I( Ver­

3 SWS

tragliche Schuldverhältnisse)

Schuldrecht, Besonderer Teil II

2 SWS

( Außervertragliche Schuldverhält­

nisse)

Sachenrecht

3 SWS

Kreditsicherheiten

2 SWS

Familienrecht( Grundzüge)

2 SWS

Erbrecht( Grundzüge)

2 SWS

Handels- und Gesellschaftsrechts

3 SWS

( Grundzüge)

-

Arbeitsrecht( Grundzüge)

2 SWS

Zivilprozessrecht I( Erkenntnisver­fahren)

2 SWS

-

Zivilprozessrecht II( Zwangsvoll­streckungsrecht)

2 SWS

Examinatorien

Klausurenkurse zur Vorbereitung auf die Pflichtfach- und Schwerpunktbereichsprüfung

Exegesen

Kolloquien.

( 3) Lehrveranstaltungen mit schriftlichen Arbeiten, über die Leistungsnachweise ausgestellt

werden, sind:

Vorlesungen mit Abschlussklausuren Übungen

Seminare

Exegesen.

3. Strafrecht und Strafprozessrecht

Strafrecht, Allgemeiner Teil I

2 SWS

Strafrecht, Allgemeiner Teil II

2 SWS

Strafrecht, Besonderer Teil I( Nicht­

2 SWS

vermögensdelikte)

Strafrecht, Besonderer Teil II( Vermö­

2 SWS

gensdelikte)

Strafprozessrecht

2 SWS

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