4. Öffentliches Recht
3 SWS
Staatsrecht I( mit Bezügen zur Staatslehre)
Staatsrecht II
3 SWS
Staatsrecht III( mit Bezügen zum Völ- 1 SWS
kerrecht)
Verfassungsprozessrecht
Europarecht I
Übungen für Fortgeschrittene wird jeweils ein Leistungsnachweis ausgestellt. Zum Erwerb des Leistungsnachweises sind eine mit mindestens 4 Punkten bewertete Hausarbeit und eine mit mindestens 4 Punkten bewertete Klausur erforderlich.
( 3) Der Bewertung der schriftlichen Arbeiten wird die Punkteskala gemäß§ 9 BbgJAG zugrunde gelegt.
2 SWS
2 SWS
Europarecht II
2 SWS
Allgemeines Verwaltungsrecht I( mit
3 SWS
Verwaltungsprozessrecht)
§ 8
Allgemeines Verwaltungsrecht II( mit
3 SWS
Verwaltungsprozessrecht)
Polizei- und Ordnungsrecht
Öffentliches Baurecht( Grundzüge)
2 SWS 2 SWS
Kommunalrecht
2 SWS
II. Arbeitsgemeinschaften
1. Arbeitsgemeinschaften für Studienanfänger
Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung:
Grundlehren des Bürgerlichen Rechts I 2 SWS ( Allgemeiner Teil des BGB)
Arbeitsgemeinschaft zu den Vorlesungen: Strafrecht, Allgemeiner Teil I und
II
Arbeitsgemeinschaft zu den Vorlesungen: Staatsrecht I und II sowie
Verfassungsprozessrecht Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung: Allgemeines Verwaltungsrecht I ( mit Verwaltungsprozessrecht)
2. Vertiefende Arbeitsgemeinschaften
Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung: Grundlehren des Bürgerlichen Rechts
Lehrveranstaltungen zu den Schwerpunktbereichen
( 1) Schwerpunktbereiche dienen der Ergänzung des Studiums, der Vertiefung der mit ihnen zusammenhängenden Pflichtfächer, der Vermittlung interdisziplinärer und internationaler Bezüge des Rechts(§ 5 a Abs. 2 S. 4 DRIG,§ 3 Abs. 3 BbgJAG).
( 2) Schwerpunktbereiche sind:
1. Zivilrechtspflege und Internationales Privat- und Prozessrecht
Privates Wirtschaftsrecht
Wirtschafts-, Steuer- und Umweltstrafrecht
2 SWS
2.
3.
4.
2 SWS
5.
6.
Grundlagen des Rechts
7.
1 SWS
2 SWS
Staat- Wirtschaft- Verwaltung
Internationales Recht
Französisches Recht
( 3) Die Fachgebiete in den Schwerpunktbereichen sind in ,, Pflichtbereiche" und" Wahlbereiche" gegliedert.
( 4) Lehrveranstaltungen in den Schwerpunktbereichen 1 bis 6 sind:
Schwerpunktbereich 1: Zivilrechtspflege und Internationales Privat- und Prozessrecht
II
( Schuldrecht, Allgemeiner Teil)
Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung: Sachenrecht
1 SWS
Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung:
a) Pflichtbereich
Strafrecht, Besonderer Teil I
2 SWS
( Nichtvermögensdelikte)
Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung:
Allgemeines Verwaltungsrecht II
2 SWS
123
Familienrecht( Vertiefung)
2 SWS
Erbrecht( Vertiefung)
2 SWS
Internationales
Privatrecht
2 SWS
( mit Verwaltungsprozessrecht)
( Allgemeiner Teil)
4.
Europäisches und Internationa
2 SWS
III. Pflichtübungen
1. Übungen im Bürgerlichen Recht für 2 SWS
Fortgeschrittene
les Zivilverfahrensrecht
Gesamt:
2.
Übungen im Strafrecht für Fortge- 2 SWS schrittene
b) Wahlbereiche
3.
Übungen im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene
2 SWS
aa) Zivilrechtspflege
1.
Freiwillige Gerichtsbarkeit
( 2) Die Zulassung zu den Übungen für Fortgeschrittene setzt das Bestehen der Zwischenprüfung voraus. Über die erfolgreiche Teilnahme an den
2.
Schiedsgerichtsbarkeit und Insolvenzrecht
106
8 SWS
1 SWS
2 SWS