Heft 
(2004) 10
Seite
106
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4. Öffentliches Recht

3 SWS

Staatsrecht I( mit Bezügen zur Staats­lehre)

Staatsrecht II

3 SWS

Staatsrecht III( mit Bezügen zum Völ- 1 SWS

kerrecht)

Verfassungsprozessrecht

Europarecht I

Übungen für Fortgeschrittene wird jeweils ein Leistungsnachweis ausgestellt. Zum Erwerb des Leistungsnachweises sind eine mit mindestens 4 Punkten bewertete Hausarbeit und eine mit min­destens 4 Punkten bewertete Klausur erforderlich.

( 3) Der Bewertung der schriftlichen Arbeiten wird die Punkteskala gemäß§ 9 BbgJAG zugrunde ge­legt.

2 SWS

2 SWS

Europarecht II

2 SWS

Allgemeines Verwaltungsrecht I( mit

3 SWS

Verwaltungsprozessrecht)

§ 8

Allgemeines Verwaltungsrecht II( mit

3 SWS

Verwaltungsprozessrecht)

Polizei- und Ordnungsrecht

Öffentliches Baurecht( Grundzüge)

2 SWS 2 SWS

Kommunalrecht

2 SWS

II. Arbeitsgemeinschaften

1. Arbeitsgemeinschaften für Studienanfänger

Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung:

Grundlehren des Bürgerlichen Rechts I 2 SWS ( Allgemeiner Teil des BGB)

Arbeitsgemeinschaft zu den Vorlesun­gen: Strafrecht, Allgemeiner Teil I und

II

Arbeitsgemeinschaft zu den Vorlesun­gen: Staatsrecht I und II sowie

Verfassungsprozessrecht Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung: Allgemeines Verwaltungsrecht I ( mit Verwaltungsprozessrecht)

2. Vertiefende Arbeitsgemeinschaften

Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung: Grundlehren des Bürgerlichen Rechts

Lehrveranstaltungen zu den Schwer­punktbereichen

( 1) Schwerpunktbereiche dienen der Ergänzung des Studiums, der Vertiefung der mit ihnen zu­sammenhängenden Pflichtfächer, der Vermittlung interdisziplinärer und internationaler Bezüge des Rechts(§ 5 a Abs. 2 S. 4 DRIG,§ 3 Abs. 3 BbgJAG).

( 2) Schwerpunktbereiche sind:

1. Zivilrechtspflege und Internationales Pri­vat- und Prozessrecht

Privates Wirtschaftsrecht

Wirtschafts-, Steuer- und Umweltstraf­recht

2 SWS

2.

3.

4.

2 SWS

5.

6.

Grundlagen des Rechts

7.

1 SWS

2 SWS

Staat- Wirtschaft- Verwaltung

Internationales Recht

Französisches Recht

( 3) Die Fachgebiete in den Schwerpunktbereichen sind in ,, Pflichtbereiche" und" Wahlbereiche" gegliedert.

( 4) Lehrveranstaltungen in den Schwerpunktberei­chen 1 bis 6 sind:

Schwerpunktbereich 1: Zivilrechtspflege und Internationales Privat- und Prozessrecht

II

( Schuldrecht, Allgemeiner Teil)

Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung: Sachenrecht

1 SWS

Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung:

a) Pflichtbereich

Strafrecht, Besonderer Teil I

2 SWS

( Nichtvermögensdelikte)

Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung:

Allgemeines Verwaltungsrecht II

2 SWS

123

Familienrecht( Vertiefung)

2 SWS

Erbrecht( Vertiefung)

2 SWS

Internationales

Privatrecht

2 SWS

( mit Verwaltungsprozessrecht)

( Allgemeiner Teil)

4.

Europäisches und Internationa­

2 SWS

III. Pflichtübungen

1. Übungen im Bürgerlichen Recht für 2 SWS

Fortgeschrittene

les Zivilverfahrensrecht

Gesamt:

2.

Übungen im Strafrecht für Fortge- 2 SWS schrittene

b) Wahlbereiche

3.

Übungen im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene

2 SWS

aa) Zivilrechtspflege

1.

Freiwillige Gerichtsbarkeit

( 2) Die Zulassung zu den Übungen für Fortge­schrittene setzt das Bestehen der Zwischenprüfung voraus. Über die erfolgreiche Teilnahme an den

2.

Schiedsgerichtsbarkeit und Insolvenzrecht

106

8 SWS

1 SWS

2 SWS