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Theil 1 (1831) Beschreibung der einzelnen Provinzen der Mark Brandenburg
Entstehung
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gemacht, und bestimmte somit auch die genau von der Um« gegend gesonderte südöstliche Hälfte der heutigen Altmark, außer jenen Flüssen noch von der Elbe und Ohre begrenzt, als das Gebiet des Gaues Belinesheim. Denn der Nord- thüringau, der die südliche Seite der Altmark berührte, reichte nicht über die Ohre, und kein anderes Bisthum, wie' das Verdensche und Halberstädtische, hatte Theil an dem Gebiete dieses Landes.

Jener Umfang des Gaues Belesem erhalt auch noch anderweitige Bestätigung. Als der Markgraf Werner von Walbek, für des Grafen Dedo von Wettin bei dem Dorfe Mose verübte Ermordung, aller seiner Lehen von einem Fürstengerichte verlustig erklärt, und mit densel» den Bernhard, des frühem Markgrafen Dietrichs Sohn beehrt ward, umfaßte das Gebiet, welches diesem Grafen damit zugefallen war, auch diesen Gau, in welchem nach der Stiftungsurkunde des h. Michaelis-Kloster zu Hildesheim, welche im Jahre 1022 von dem dortigen Bischöfe Bern ward ausgestellt ist, die unter den Besitzun-

rlnnuL uskzus in paluäom, czuas älcitur Roleeskorä, etc. Lr'/ichen- Leriptor. rer. 8eptentrion->I. 178. Daß unter diesem Alen nicht der heutige Aland, der aus der Vereinigung der Biese mit dem Tauben-Aland entsteht, sondern daß der Taube-Aland selbst, der unvermischt von Werben westwärts zur Biese fließt, ver­standen worden sey, geht daraus deutlich hervor, daß Neuster, wel­ches zwischen Aland und Elbe liegt, sonst zum Halberstädtischen Stiftssprengel gehört hätte, doch nach sichern Nachrichten ein Be- standtheil der Verdenschen Diöcese war. (Gerckens Coäex, äi-

xlomat. Lrsndcud. I'. n. p. 656.). Auch scheint der Name

Tauben-Aland anzudeuten, daß dieser Fluß früher bedeutender ge­wesen, später aber ausgetroeknet sey, wodurch die Bernmthung ent­steht, daß hier eine ähnliche Veränderung allmählig vorgegangen sey, wie man sie mit der alten Elbe bei Wollmirstädt kennt, daß nämlich der bedeutendere Fluß dem unbedeutendem mit der Zeit sein Wasser überließ.