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Denn schon das südlich neben Tangermünde belegene Dorf Elverstorf lag, nach einer oben angeführten Urkunde im Gau Belxa, der darin nicht in seiner weitern, sondern vermuthlich in der engerem Bedeutung zu verstehen ist. Wenn man jene Meinung mit von Wersebe damit zu vertheidigen sucht, daß er sich auf die durch gar keine weitern Umstande beglaubigten Nachrichten der Vi>» ^Vchorl.', inaroinoni« auvl. Nonnelici I?>'A!>vchn8i beruft, denen zufolge das Balsamerland oder der Belesem durch Eroberung in die Hände eines Slavischen Fürsten, Wolfs von Brandenburg, gekommen, von ihm auf seinen zum Christcnthum übcrgegangenen Sohn Wiprecht vererbt sey, der sich mit einer Tochter des Grafen Goswin von Leizen oder Leinungen vermahlt, und aus dieser Ehe de nachmals berühmten jüngern Wiprecht gezeugt habe, der sein Balsamerland an den Markgrafen Udo für ein Burgwart bei Leipzig vertauscht., Tangermünde aber — was demnach kein Bestandtheil des Balsamerlandes war, was hier als mit dem Gau Belesem identisch genommen wird — von demselben zu Lehen getragen habe*); so darf dieser Beweisführung mit allem Rechte die Unglaubhaftigkeit der ganzen Geschichte vom Fürsten Wolf, der nach derselben auch König von Dänemark ward, entgegengesiellt werden. Was die Wahrheit daran ist, scheint nur Dieses zu seyn, daß die östlich von der Elbe belegenen Gaue Zemzizi und Nieletizi, welche unter Werner mit dem Belesem zu, einem markgräflichen Komitate vereinigt waren, bald darauf von den Slaven wieder gewonnen sind, welche Gegenden, ein der Lokalität völlig unkundiger Mönch, der auch Rügen und Dänemark nicht unterschied'*), für das Balsamerland
1) Von Wersebe Beschr. der Gaue .c. S. 142. 1.45.148. 14!»
! 2) Schöttgens Leben des Graf. Wiprecht, B. 1. Kap. 1
6. S- 12.