die hohe Stiftskirche zu Magdeburg, füglich abgcthan wer. Len können, wenn nicht mehrere Geschichtsschreiber, und un. ter diesen die achtbaren Forscher Gebhardt und Gercken') durch unbegründete Zweifel die richtige Einsicht erschwert hätten 2),
1) Gkrcken in dm Bernlischt. Abhandl. Thl. II. S- 129. s. und Thl. Ill- S. 77. f.: Ueber den Lehnsauftrag der Altmark an das Erzstlst Magdeburg; und Gebhard,' in der Kesch. aller Wenden und Slawen Thl. I. S. 165., bei dem es solgendermaaßen heißt: „Tr (der Mgr. Otto II.) war schwach
'genug, um auS Aberglauben seinen Staat, der erst vor 16 Zähren seine Unabhängigkeit erlangt hatte, der Lehnshoheit eines Fürsten zu unterweisen, der an Macht und Würde ihm nachstand: denn er gab im Jahr« 1196 die ihm zugehirende halbe Stadt Brandenburg (die andere Hälfte, behauptet dieser Schriftsteller, habe dem Bischöfe von Brandenburg gehört. Otto aber verschenkte die ganze !n der Zauche belegen« Neustadt Brandenburg, und ob clnc Halste der Allstadt, die hier nicht her gehört, SkistScigenthuin ivar, ist sehr zweifelhaft, da die bisä-öf, licht moäiotas k/nörr wahrscheinlicher die halbe Burg, worauf bat Bitthum seine» Sitz hatte, als die halbe Stadt bezeichnen sollte.)
nebst der Mittel- (!) und Alt-Mark und allen zerstreuten eigen- thümlichen Güten: und Lehen (!) im Magebnrgisch-Uebcrelbischen Herzogthume und in den Grafschaften Sommerschenburg und Fal> kenstcin dem Erzbisthume Magdeburg und empfing sie darauf vom ErzbiSthume zu Lehn. Durch diese That ward das Churland ein NeichSasterlehn, und das Eigcnthum eines Fürsten der es nach den Grundsätzen des Deutschen StaatSrech- tes nicht besitzen konnte. Der damalige Kaiser bestätigte diese Veräußerung seines Lchns auf eine unbegreifliche Weise" re.
2) Auch noch nachdem Wohlbrück (in L- v. Ledebur's Archiv B. I. S. 172.) hierüber zu Recht gewiesen hat, ist der ungenannte Verfasser der Schrift: lieber d. älteste Ge sch. u. Verfassung d. Churm. Brandenburg (Zerbst 1830) S. 49. u. f., zu den alten Meinungen größtentheils wieder zurückgetreten. Derselbe geht (S. 37.) von der Vermuthung aus, Markgraf Al brecht! hak«, indem er 1138 das Herzogthmn Sachsen erlangte, mehrere alte Stammgürer an der Ohre znr Nordinark geschlagen, und daraus das Herzogthum gebildet, auf welches die herzogliche Würde