67
Einige Schriftsteller behaupten/ Otto II und Al. brecht hätten den größten Theil/ andere er habe die ganze Altmark/ ja selbst die Mittelmark dem Erzbisthume mit allen Eigenthumsrcchten übertragen. So wären er und seine Nachfolger nun nicht mehr Markgrafen des Deutschen
von Sachsen gelegt wurde.. AlS Markgraf Albrecht die herzogliche Würde wieder abgegeben hatte, babc das Erzstifl diese über die umliegenden Gegenden und besonders über die Altmark, „weil dort das Hcrzogthum Sachsen (dervucat»« tcanzall'inu,) fundirt war", zu erwerben gesucht, und diese im Jabre 1I9<> von dev Markgrafen erhalte». Uebrigens hätten dieses die Markgrafen nachher, zu bessern Umständen gelangt, bestritten re. — Der Grund aller dieser Ver- muthmigcn sind die ln der vorletzten Anmerkung mitgetheilten Worte der markgräflichen Urkunde vom I- 1196. Mit noerca
— iracküllmus, sagt der erwähnt« Verfasser, »«soll gesagt werden, die herzogliche Gewalt der Markgrafen solle dort aufhören" .Derselbe Vers, behauptet, es werde der Erzbischof in der nämlichen Urkunde ausdrücklich Dux loci links der Elbe genannt, welches jedoch unwahr ist. Daß lVIarclua nicht dasselbe Territorium war, wie der Ducarm Uransalliinu», geht deutlich daraus hervor, daß die Markgrafen, den Worten der Urkunde v. I. 1l96 gemäß, sich erst in den Oiicat '18 'Hransaliu begaben, wo der Erzbischof Dux loci war, und hier vor dem Forum rci dit-w ihre im vucaru M. gelegene Allodialgüter übergaben, Zerbst, Möckern und Stichby, welche nicht zur Mark gehörten, dann aber (kelarcliiam imraulmus) sich in die Mark begaben, und hier vor einem märkischen Richter die in der Mark gelegenen Güter dem Erzbisthume «ereigneten, so wie sie im Duc. Mausalk, diese Uebergabc vor einem erzbischöflichen Richter vorgenommcn hatten. Hätte dies Herzogthum auf beiden Seiten der Elbe gelegen, so wäre auch der Name Man ohne
Sinn. — Auf der nördlichen und westlichen Seite war Magdeburg von der märkischen Grafschaft Otto's von Dalken stein umgeben, welche offenbar von dem Duc. Manuals,. Unterschieden wird« Dieser lag also östlich von der Elbe, war der Stadt Magdeburg ein teansalbiiius, und begriff ohne Zweifel die großen Landstrcckeri östlich von der Elbe bis nach Dahme hin, wovon die Fahne dem Erzbischöfe angebörte, d. h. worin er das Fürstentbum besaß, welches für ihn ein Herzogthum seyn mußte. — Der älteste Glossator des
5 *