126
Nach seinem Tode vermehrten sich aber die Güter sei« uer Stiftung sehr beträchtlich, und bestanden nach einer Urkunde vom Jahre 1209 in den Patronaten der Kirche ;u Elveboie und Rengerslage'), in dem Dorfe Slautiz, in 2 Pfund und 9 Schill, jährlicher Hebung aus dem
Diese Inschrift, welche wahre Berichte vom Grafen Heinrich von Gardelegen, aber den falschen Namen Heinrich von Osterburg enthält, ist durchaus nicht so hoch zu schätzen, daß st« gegen der Urkunden und Pulkawa'S Aussage zeugend austre- ten ktnnte, noch läßt ste sich mit ihnen auSgleichen. ES ist'vielmehr klar, daß hier eine Verwechselung der Personen der Grafen Heinrich stattgefundcn habe, und die Tafel ist zweifelsohne, für eine unter falschen Voraussetzungen abgefoßte Arbeit einer spätern Zeit zu halten, nachdem eine ältere Tafel bereits vergangen und ihre Inschrift zum Theil vergessen war. ES giebt viel ähnliche Beispiele, wo solche angeblich alte Jnschrifteu dem Berichte sicherer Urkunden gradcSwegs widersprechen. Dies bestätigt sich in Bezug auf den ge- genwärtigeu Fall durch einen Bericht Entzelt'S (Ammerbach'S Ausg. S. 60. Sagitt. Ausg. S. 56. AuSg. v. I. 1579 Bogen I. 8- 2.), dem zufolge ein Graf Heinrich von Osterburg, seinem Detter, dem markgräflichen Prinzen Heinrich zugefallen, den Dom begabte, nach dem Tode seiner Gemahlin, Ermingard von WunS- dorf, selbst Domherr wurde, und im Jahre 1191 am Tage dev heiligen drei Könige zu Stendal im Stifte starb. Sehr leicht könnt« dieser mit dem Grafen Heinrich von Gardelegen verwechselt, und irrthümlich für den Stifter deS DomeS gehalten werden, dessen Wohlthäter er nur war. Diesem begegnet Entzelt aus einer andern Stelle, wo er sagt: Heinrich ist gestorben ei. 1192 In ^igll. Lpipban. Dessen Freund und Gehülfe ist zumbawcn gewesen Heinrich Graf zu Osterburg, deon ort unus Ileinricu» Lome, Oster- tnirgensi, et die Heinrie.u« Aäarcliio. Cntz. S. 101. nach Sag. Ausgabe.
1) Die beiden Kirchen machten mit der vorhin erwähnten Kirche zu Schinne die drei, außerhalb Stendals belegenen Pfarren aus, in welchen die Seelsorge unstreitig von Gliedern deS DomstifteS versehen ward. Daher findet sich die Zahl von 12 Domherrn, auS welchen das Stift nach Pulkawa'S Bericht bestand, auch in einer Urkunde späterer Zeit bestätigt, worin «S heißt, daß es neun dom-