nein Gefallen zu erwählen'). — ES scheint jedoch, als habe der Erzbischof, mit Bedacht seines eignen Vorthcils, es für räthlich gehalten, dem königlichen Befehle ungehor« sam zu bleiben, und die ihm aufgelegte Bedingung uner» füllt zu lassen, indem er die Wiederherstellung der Abtei in Arneburg nicht betrieb, wenigstens findet sich keine Spur von ihrem abermaligen Vorhandenseyn, und cs scheint da« gegen zu streiten, daß Konrad H die erwähnte Stadt oder Burg im Jahre 1025 unter dem Namen Ernaburch ohne Hinzufügung jener Bedingung, die auch ursprünglich vielleicht nur in der Voraussetzung gemacht wurde, daß der Erzbischof sie zur Wiederherstellung einer klösterlichen Stiftung, als zu dem besten Zwecke, anwcndcn würde, da die« ser nun anders als der fromme Heinrich und die heilige Kunigunde geurtheilt hatte, als ein von dem letztem der Kirche zu Magdeburg zum Besitz geschenktes Eigenthum bestätigte *). Der-Dörfer, womit das gedachte Stift von feinem ersten Gründer beschenkt wurde, von denen uns die oben erwähnte Urkunde des Pabstes Benedict VIl nur einige Slawische, ihrem Namen nach durchaus unkenntliche Orte (Clenobie, Centonie, Sewerowinful re) nennt, geschieht in den folgenden Vereigmmgs-Urkunden für Magdeburg keine Erwähnung wieder, ein Umstand, der uns anzuneh« nien Gelegenheit giebt, daß sie schon um diese Zeit aufgehört hatten, bewohnte Dorfschaften zu seyn, und daß sie in dm zuletzt genannten Urkunden unter der Bezeichnung des Zubehörs des früheren Klosters Arneburg mit an Mag-
1) Urk. bei Buchholtz Gcsch. der Churm. Br. Thl. I. S 408. Hagittar a. a. O. Beckmann Beschr. der Altm. Kap. IX Sp. 6. Ohne unS bekannte Gründe nimmt Gercken vchl- vet. lelsrali. Thl. II. S. 336, an, es habe IM Jahre 1006 ein ansehn» liches Benedictiner-Kloster noch zu Arneburg bestanden.
2) Gercken'S (x>ä. 3>pl. Lranä. 1 . V- p- 394.