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verweilte, und mit ihm der Bischof Segebodus, der Probst Engelbert und der ganze Konvent der Mrche ztt Havelberg, indem der erstere hier eine dies Bisthum betreffende Urkunde ausstellte *). Damals hieß der Ort Bisco-r pesmarck, d. h. die Mark eines Bischofes, für welcher? wir den ansehen inögten, der eben mit der ganzen Geistlichkeit seiner Kirche daselbst zugegen war, wenn es nicht ein läugNender Umstand wäre, daß in keiner der um diese Zeit ausgefertigten Bestatigungsbriefe seiner Besitzungen des Ortes Bismark Erwähnung geschieht. Indessen wissen wir- mit welchen Opfern an ZehenfhebuNg, Indem er diese aus Burgstall, Kläden, Dalchau, Wittenmovr und Aland dem Bisthume Havelberg überließ, der Bischof von Halberstadt in« I. 1186 sich den Besitz des dem Orte Bistopesmark zunächst gelegenen Ortes Döllnitz von jener Kathedral- kirche verschaffte und zw solchem Tauschhandel der geistlichen Stiften unter sich bewegte sie bekanntlich selten etwas Anderes, als das Streben, ihre Besitzungen, wenn sie zerstreut lagen, mehr zu vereinen/ oder für die Veräußerung- entfernter Güter, andere näher,.und zur'Benutzung bequemer gelegene zu erwerben. Verbinden wir mit der Voraussetzung, daß dieser Zweck dem erwähnten, zwischen den Bis- thümern Havelberg und Halberstabt abgeschlossenen Tauschhandel zum Grunde lag, die Bedeutung des Namens Bisco-- pesmark; so wird es in einem hohen Grade wahrscheinlich, daß dies ein bis an die Feldmark des Dorfes Döllnitz'sich' erstreckendes Gebiet des Bischofs von Halberstadt war, der. dir Zehnchebung aus jenen, der Havelbergschen Episko- ' palkirche eigenthümlich angehörigen Orten aufgab, um sich in dem unmittelbar an die Grenzen seiner Besitzungen sto-
1) Ost-'r'cH.« Oirs. clü 8o«3inA ot I-ocläinA, jnä. 6vrlllan.,
iripilrniz Mrrclnae öranä., Noc. ^>. 8.
2) Buchholz Gesch. d. Churm- Brand.' Lhl. IV- S. 31.
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