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gekränkt. Schon hatte di« Kirche bas Dorf zu ihren» Nutzen bebauen lassen, als jene Klage erhob, wie sie um 5 Hufen Landes badmch beraubt werde. Obgleich dieser Einspnlch Allen ungegründet erschien, wußte sie es doch, bei der Ge. Wohnlichkeit der Verträge stakt richterlicher Entscheidungen, dahin zu bringen, baß man mit ihr vor dem Grafen Otto einen Abfindungsvcrgleich schloß. Da die Sache hiermit abgemacht zu seyn schien, erhoben auch ncch die Schwester, söhne jener Emmeke Antrag auf Entschädigung, und auch sie hatte man abzufindcn, was zu Ebendorf vor dem Gra» fcn Burchard geschah, der Ottos Nachfolger in diesem Komitate war. Nun wagten noch zwei Edle von Hal» densleben, die Gebrüder Heinrich und Dithmar,
12 Hufen in Mose sich anzumaaßen. Dies Vorgeben war, nach Albrecht des Bären eigenem Urtheil, ungegründet, wie die früher«; nichts desto weniger ging man auch mit ihnen einen Abfindungsvergleich ein, gab ihnen 4 Pfund Silber und 1 Hufe zu Huvercckesleben, wofür sie dann ' vor Siegfried, dem Stadschulzen Magdeburgs, sich der erwähnten Anrechte an Mose begaben. In ähnlicher Weise - hatte man zuletzt noch Ansprüche einiger Edlen von Gar» belegen abzufinden, welche Schwcstersöhne der Edlen von Haldensleben waren, und nun ward das Dorf der Marienkirche vom Markgrafen Albrecht bestätigt').
Die Zehenthebung, welche der Erzbischof Friedrich erwähnter Weise von den Einkünften ausnahm, welche die Geistlichkeit der heil. Marie in dem Dorfe Mose genießen sollte, trug in diesem Orte und von dem daneben belegenen Grundstücke Badenacker, welches in der Mitte des 12ten Jahrhunderts durch den Grafen Dedo von Groitsch und Rochlitz, einem Sohne des Markgrafen Konrad des
1) Buchholtz a. a. O. S. 424. />. tk p. II.
p. 361. 362.