Mangel an Interesse verratheiiden Weise, daß man leicht begreifen kann, wie ihnen die frühem Verhältnisse Albert'6 zu diesem Orte entweder ganz unbekannt seyn, oder der Er» wähmtng ganz unwerth erscheinen konnten. — Jene Erobe» rung, die mit Recht als der Anfangspunkt einer fest be» gründeten Deutschen Herrschest über diese Gegend ange» sehen werben kann, steht übrigens beim Jahre 1157 fest, an welches sie der einstimmige Bericht der Kronisten knüpft, eine Zeit, die wahrscheinlich 14 bis 15 Jahre nach Albert's erster Besitznahme von Brandenburg, nach dem Todesjahre des Pribislav oder Heinrich '), und einige Jahre
fügen ist! saaconr'e llistoria lmperatorum st/onc/len
Tom. III. x. 109.
1) Sehr wahrscheinlich ist dieser Slawische Fürst im Jahre 1142 verstorben (S. 209.). — In zweien ziemlich gleichen Urkun- den des Markgrafen Konrad von Meissen, deren eine am 19tcn Mai 1145 ( k/'roäm-inn.räall.rvN Oiss. sto extinotion. orstin. plarlornm. Ü^ri^knr. rer. Oermsn. 'O I. 795. Schütt«
gen's Leben Conrad'- S. 297.), die andere ohne Angabe deS Monats und Tages in demselben Jahre ausgestellt seyn soll (.1/^- cä-m a. a. O. S. 796. Schöttgen a. a. O. S. 299.), worin dieser Fürst sich verbindlich macht, dem Prior Peter zum heil. Grabe und dessen Kloster einen Vierding Goldes zu verehren, auch alljährlich zu Michaelis 2 Mk. Goldes dahin zu entrichten, und verordnet, daß von seinen Nachfolgern derjenige, der seine Mark- Grafschaft besitzen würde, diese Abgabe bei Verlust der Gnade Gottes richtig leisten sollte, werden als Zeugen, in der erstem Bischof Udo von Naumburg, Graf Otto von Rinekka, der Probst Otto zu Naumburg, Heinrich von Brandenburg, Hugolt von Socher, Rvdebot von Meissen, Guarnerus von Drena, Abt Theoderich von S. Samuelis; in der letztem: der Bischof von Naumburg, Otto von Rineck, Heinrich zu Brandenburg, der Probst Conrad von Halberstadt und Hugolt angeführt. Hieser Heinrich ist aber schwerlich der Fürst PribiSlav, eher mogte es ein Geistlicher seyn. Auch sind Urkunden der vorliegenden Art sehr häufig falsch, und die obigen wegen ihrer verwirr-