malszur Markgrafschaft gchörtcn/ zuflicßcn; keine einzige aber enthalt die leiseste Andeutung von einer Herrschaft Al» brecht'o, die sich über die Havel hinaus erstreckt hatte; noch viel weniger ist ein siegreicher Feldzug der Slawen gegen Alb recht bekannt/ wodurch diese ihm die östlichen Lhcile des einmal in dieser Gegend erlangten Gebietes wie, der entrissen hätten.
Schon hiedurch würde jene unmäßige Erweiterung der Slawen-Gegenden/ die Albrecht der Bär beherrschte/ unwahrscheinlich geworden seyii/ wenn es nicht vielmehr ei, »er Widerlegung jener Meinung in dieser Art gar nicht bedürfte. Wir besitzen glücklicher Weise eine Urkunde/ worin die Grenzen des von Albrecht an die Markgrafschaft gebrachten Gebietes genau angegeben sind. Diese ist ein im Jahre 1238 von dem Bisthume Brandenburg mit den Markgrafen Johann I und Otto III eingegangener Vertrag/ woraus erhellt/ daß man das damalige Gebiet des östlich von der Elbe belegcncn Thcilcs der Markgrafschaft zu der Zeit mit den Namen den alten und neuen Lande unterschied/ von denen jene den Raum einnahmcn/ den schon Albrecht unter seine Herrschaft gebracht/ und dem Bis- thume untergeben hatte, die neuen Lande hingegen das von
rcHronc äitivui trsäläü. l)uo facto barbarao natione»
usgue in Ocherain tiuuiurn «irnili nrocho liidritia re»alibu8 as ruNiu»-,runt etc. Diese Völkerschaften bewohnten also zwar ein zwischen Brandenburg und der Oder belcgencs, doch nicht zu Brandenburg gehörige- Gebiet, welches nicht von dem Fürsten von Brandenburg beherrse.st ward. Wohl aber war diese starke Festung auch für sie die Hauptschutzwe>s gegen die vom Westen kommenden Feinde, und war diese gefallen, so hielten sie die Dertheidigung ihrer Landschaft für unthunlich: denn Köpnik, ihre Festung und der Sitz ihrer Fürsten, lag in dem östlichen Theile derselben,
^irual. az>. loio. I. rer. Oermao. z>. 647.
Vgl, Köpnik.