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Teltow bestunden, während der südliche Thcil dieser Land, schaft, wie es sich durch andere Nachrichten bestätigt, zu den nenen Landen gerechnet wurde'). Ueber die bczeichntten Grenzen HInmis hat Albrecht der Bär nicht geherrscht, und —(vielleicht mit Ausnahme des nördlichen Theiles vom Teltow) — nachdem er in den Besitz von Pribis« lav's Hinterlassenschaft gekommen war, nichts erobert.
Die erste Erwähnung, die von dem Havellanbe, als von einem eigenen Lande, bekannt ist, fällt in daS Jahr 880 , da der König Alfred daS Land der Haveller, bas Aefeldan, einen einigen großen Wald nennt Es ist unter dieser Bezeichnung ohne Zweifel schon damals das' spätere Havelland verstanden worden, dem in spätem An» gaben seine-Lage zwifthe« Brandenburg und Havelberg, oder zwischen den Flüssen Havel und Dosse angewiesen wird?) Von jenem warb eö auf der östlichen, südlichen und westlichen, von diesen» auf der nördlichen Seite begrenzt. Es hieß gemeiniglich Hrro Okrulue, Ilkuellis ober Unvolls,
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1) Dgl. diese Schrift, Absckm. Teltow und Barnim. — (Glaubten wir nicht überwiegenden lÄrund zu haben, cs ganz zu laügNcN, daß sich Albrecht, da er Nach Pribkslav's Tode Herr der erledigten Herrschaft Brandenburg wurde, im Besitz von Gebieten befunden habe,' welche ostwärts der Grenzen der alten Lände belegen waren/ und bis aN die Oder reichten; so spräche hiefür Nichts als ein päpstliches Schreiben an den Bischof von Merseburg vom Jahre 1234, worin in Betreff der Neaert Lande der Markgrafschaft gesagt wird, die Bewohner Vieser Gegenden sehen nicht des Unglaubens wegen, wie cs die Markgrafen vorgegeben hätten, sondern deshalb VSn ihnen'bekriegt worden, weil sie sich ihrer Herrschaft entzogen gehabt hätten. Gercken^s Stistshtst. b- BraNd. S. 114. 444. Doch sind diese AeußcruNgen sehr wahrscheinlich nur auf die im lOleri IabrhnNdert bestandene Deutsche Herrschaft über diese Gegenden zu beziehen.
2) The Angto Sahon, Version from the historian LrosiuS by AelfreS the great (London 1770) p. 20.
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