Zeitschriftenband 
Theil 1 (1831) Beschreibung der einzelnen Provinzen der Mark Brandenburg
Entstehung
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schast sey, im Jvhrc 1170 eine fast vollständige Freiheit . von Accife« und Zollabgaben in seinen Landen zu'); doch in ähnlicher Weise war diese Begünstigung schon an Sten­dal bei dessen Stiftung ertheilt, und da das Brandenburg- sehe das in der Folge auf die meisten Städte"der Mark übertragene Recht war, wurden die diesem Orte zugestan­denen Privilegien mit der Zeit auch fast allen mittelmärki- scheu Städten zu Theil. lim die Mitte des 12 len Jahr­hunderts, zur Zeit der Gründung Stendals, war Branden, bürg, außer Havelbcrg, die einzige Stadt, welche in dm märkischen Landschaften jenseits der Elbe errichtet war'). Denn eine Stadt war sie damals schon, obgleich noch in shätern Jahren die einzelnen Theile derselben als ViII.ie Xrncow, psrcluin u. s. w. unterschieden werden. Später wurden auch der Kallenberg und das Dorf Luckenberg in den Umfang der Stadt ausgenommen, wovon das letztere ein mit der heut in Brandenburg befindlichen Nikolai-Kirche versehenes Pfarrdorf war. Beide Orce waren mit ihren sich bis an den Qucntz-See erstreckenden Zugehörungen und mit dem in der Zauche gelegenen Dorfe Dlcsendorp der Stadt vom Markgrafen Johann I im Jahre 1249 vereignct worden *).

Deutsches Etadtrecht erhielt Brandenburg wahrschein­lich gleich nachdem der Markgraf Al brecht von drm Ha­vellande Besitz nahm; früher scheinen es nur ungeordnete Wohnsitze gewesen zu seyn, welche in großer Menge die

König ausgehende Belehnung der Markgrafen mit dem an Bran­denburg geknüpften Churfürstenthum und der von bissen, Orte sei­nen Namen tragenden Markgrafschafl. Auf daS Gerichtswesen ha­ben sie gar keine Beziehung.,

1) Buchholtz Gesch. d. Churm. Vr. Thk. IV. Urk. S. 17.

2) Ngl.S.116.

3) Dgl. S. 2S0.