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Theil 1 (1831) Beschreibung der einzelnen Provinzen der Mark Brandenburg
Entstehung
Seite
339
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die Berechtigung auch den Zehnten in allen diesen Güten, für sich ;u erheben, kam wohl erst als ein Geschenk Will« mars hinzu. Für diese Handlungen des Bischofes erfolg, ten gleich darauf zwei Bestärigungsurkunden, eine kaiserliche wid eine erzbischöfliche'); im Jahre 1161 gestattete der Markgraf Otto 1 dem Probst des Domkapitels den Besitz des ihm von Rudolph von Jerichow überlassenen Dor» fes Dambe oder Dammes; und im Jabre 1166 bestätigte der Bischof Willmar dem Domkapitel die Kirche des heiligen Gotthard in Parduin, die ihm von Wiger für ewige Zeiten zugesichett war, mit der dazu gehörigen Paro« chie, und den Kirchen, welche darin noch erbaut werden mögten, imgleichen die Marien-Kirche auf dem Harlungs- Berg, welche der Markgraf Otto I ihm »ereignete ^). Auch zeigte der Bischof Willmar noch seine Freigebigkeit, indem er demselben ums Jahr 1170 zwei Drittheile der Zehntenhebung aus Parne, Werder und Lodiz überließ, welcher Abtretung Markgraf Otto! noch die der Pfarre zugewiesenen zwei Hufen Landes mit allen Gerechtsamen des Landesherr» über die Kirche hinzufügte *). Hierauf folgte im Jahre 1173 eine Bestätigungsurkunde der Güter des Kapitels

darf uns nicht befremden, da er verstorben war, und keine um sein Andenken besorgte Erben hinterlassen hatte. Die Geistlichkeit strebte stets nach dem Ruhme, Gründer derjenigen Stifter genannt zu werden, in denen sie die kirchlichen Einrichtungen traf, und erwähnte nur da, wo es ein noch bestehendes Verhältnis zum weltlichen Stif­ter erforderte, der den Grund und Boden zu Errichtung und di« Güter zum Unterhalt hergab, seiner Mitwirkung.

1) Gercken's Stiftshist. v. Br. S. 350 354. Dessel­ben krsgm. klarcll. Thl. n. S. 4.

2) Gercken'S Stiftshist. S. 355. Buchholtz Geschichte, d. M. Br. Th. IV. Urk. Anh. S- 8.

3) Gercken a. a- O. S. 35k. 357.

4) Gercken o. a. O. S. 356 35S.

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