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im Jahre 1197 cm gewisser Theoderich als Prediger vor'); von den cingepfarrtc» Orten ist Stulpe spurlos ein- gegangen, Slawisch- und Deutsch-Porats haben wahr» schciullch ihren Namen in Paretz und Paaren am Wublitz, Clebeloch aber, was auch Clobcloch genannt wurdet, den seinigen in Kisvbloch verwandelt. Der Umstand, daß dieser Ort ? Meile weit von Ketzin nach Norden zu belegen war, widerlegt Dies nicht; noch jetzt kennen wir Kirchen, die so weit von ihren Gcmcindedörfern entlegen sind, und diesen Grund konnte es auch nur allein haben, daß in Klebeloch mit der Zeit eine Kapelle erbaut ward. Am wenigsten ist in jener Zeit große Entfernung der eingepfarr»
Ortes Zctzyn, Cofttsyn :c. in Ketzin umgestalteten. Daß aber gleichwohl Ketzin einst Slawische Bewohner gehabt hat, beweiset hinlänglich der Umstand, daß im Landbuche vom Zähre 1375 bier neben 38 Deutschen, mehrere Slawische Husen erwähnt werden. — In Urkunden deS 13ten Jahrhunderts, welche die Brandenburgschen Stiftsgüter bestätigen, findet cS sich häufig, daß, wenn diesen zugleich eine Grenjbestimnnmg des ArchidiakonatS beigegebcn ist, der Ort Ketzin in einem und demselben Briese mit den verschiedenen Ausdrücken Cotsyn und Ketin bezeichnet ist. Diese auch an andern Orten oft wahrnehmbare Unregelmäßigkeit, kann jedoch nicht irre führen, da es bekannt ist, wie die Aussteller von Bestätigungsurkunden bei unverändert gebliebenen Gegenständen, wie Dieses lange beim Umfange deS ArchidiakonatS der Fall war, die alten früher einmal darüber auSgefcrtigten Urkunden wörtlich abschrieben, die neuen und veränderten Gegenstände aber, wie das Register der Besitzungen deS Domstiftes, nach jüngerer Angabe häufig ohne alle Lvkalkenntniß hinzusügtcn. Selten ist daher die allmähl,ge Veränderung cineS Ortsnamens im Lauf der Zeiten aus gleichartigen De- ^ stätigungsurklmdcn zu ersehen; was man dafür anzuerkenncn geneigt ist, ist gewöhnlich nichts Anderes, als verschiedene Schreibart * der Notarien, oft auch nur verschiedene Lesart Derjenigen, welche die Urkunden den Druck übergaben.
1) Buchholtz Gesch. d. Chunn. Thl. IV. Urk. S. 42.
2) Gerckcn'S StiftSh. v. Br. S. 439.