Zeitschriftenband 
Theil 2 (1832) Beschreibung der politischen und kirchlichen Verhältnisse der Mark Brandenburg
Entstehung
Seite
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Havellanbe sehr selten Slawische Dorfbewohner erwähnt findet I, während man in der Prignitz, in der Altmark auf beiden Seiten der Elbe und in der Zauche während des 13ken, Isttcn und 15ten Jahrhunderts eine sehr große An­zahl von Ortschaften erblickt, von denen es bekannt gewor­den ist, daß sie ganz oder theilweise von Slawen bewohnt waren. Folgen wir daher genau dem Berichte Pulkawa's, so konnte auch nur das Havelland die von Helmold er­wähnte Strafe des Markgrafen treffen, daJakzo nur darin Empörung der Slawen gegen Alb recht bewirkte, woran er rechtliche Erbschaftsansprüche zu haben vermeinte, welche das Havelland mit Brandenburg betrafen

1) Es gab darin ein Slawisch-Poratz. Buch holtz a. a. O. THI. IV. Urk.,S. 41.

2) Hicher gehört auch die auffallende Bemerkung, welche schon der Herausgeber von Karl's IV Landbuche der Mark Brand, ge­macht hat, die nämlich, daß die Hufen in der A'tmark und in dem Havellande weit größer, wie in der Zauche, in dem Teltow und in Barnim gewesen (Landb. S- 371.). Die Slawischen Husen wa­ren bekanntlich außerordentlich klein, und werden daher bisweilen auch im Gegensätze zu den Deutschen rnansi miu,»rcü genannt (Ur­kunden - Anhang). Es enthielt z. B- das heutige Amt, frü­here Land Wittenburg im Mecklenburgschen ehemals 1050, «d das Ländchcn Dohren 4000 Hufen. Daher scheint sich jener Um­stand nicht anders erklären zu lassen, als daß in der Zauche, wie im Teltow und Barnim verhältnißinäßig die meisten Slawischen Ein­richtungen blieben, während das Havelland mit größerer Zerstörung derselben germanisirr wurde. Zwar waren von jeher die Hufen auch in einer und derselben Provinz nicht von ganz gleicher geome­trischer Größe. Aus der Ukermärkischen EontributionSrolle vom 1. Januar 1718 ergab sich vielmehr, daß fast unter 200 Dörfern nicht 2 waren, deren Hufen genau gleichen Umfang hatten (Thile von der Contrib. und Schoßeiur. S. 241. 204. MathiS jurist. MonatSschr. Bd- II, Hst- 3. S- 283.). Jene allgemeine Verschie­denheit aber bleibt dennoch gewiß, wozu, außer einer Vergleichung der Angaben des Landbuches vom Jahre 1375 auL den verschiedenen