Zeitschriftenband 
Theil 2 (1832) Beschreibung der politischen und kirchlichen Verhältnisse der Mark Brandenburg
Entstehung
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> Als Albrecht' s Nachkommen sich in der ersten Hälfte -es löten Jahrhunderts in den Besitz des Teltow und Bar­nim, des Ukerlanbes, des Landes Stargard und Lebus setz­ten, waren diese Gebiete, vielleicht mit Ausnahme der bei­den erstem, schon zum Christenthume bekehrt, und damit war schon einer Vertreibung ihrer Slawischen Bewohner gewehrt. Der Barnim und Teltow standen zwar noch un­ter keiner kirchlichen Inspektion, und cs wird auch behaup­tet, daß die hiesigen Slawen dem Christenthume, noch als die Markgrafen zur Herrschaft über sie gelangten, abgeneigt gewesen sind. Doch hat sehr wahrscheinlich schon ihr Be­herrscher Jakzo die christliche Religion angenommen, und jene haben, auf allen Seiten von ihren Bekennem umgeben, sich unmöglich alles Einflusses derselben auf ihre Denk- und Lebens-Weise erwehren können, woher sie auch in kurzer Zeit ganz fromme Christen wurden. Außerdem hatte sich in al­len diesen Ländern, die im löten Jahrhundert aus den Händen Pommerscher und Polnischer Fürsten an die Mark- Grafen kamen, schon ein viel bestimmteres Verhältniß der ländlichen Bewohner vom Ritter- und Bauernstände zu ih­rem Landesherrn gebildet, wie es im 12ten Jahrhunderte war, und dieses war keinem andern ähnlicher, wie dem,

Provinzen, einen Beweis die Beschwerde über zu hohe Auflagen giebt, (da nach dem Patent von 1704 von jeder Hufe 8 Gr. gezahlt werden sollien) die der Barnimsche Kreis führte,weil seine Hufen gegen die übrigen Kreise nur sehr klein und von schlech­ter Beschaffenheit seyen." (Thile a. a. O. S. 568. Mathis a. a. O. S. 282.) Bis zum Ende deS 17ten Jahrhunderts ist den­noch der größte Theil der auf Grundstücken ruhenden Lasten nach der Hufenzahl geleistet worden. Erst Verordnungen aus dem An­fänge des 18ten Jahrhunderts setzten ein durchgängig gleiches Maaff für die Hufen der Kurmark fest, nämlich, daß jene Hufe 30 Mor­gen ä 180 QRuthen. L 144 QZuß enthalten sollte. Mathis a. a- O. S. 284.