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wischen Gebieten nicht der Fall seyn. Bis zur Mitte des 13ten Jahrhunderts scheinen die Markgrafen gar keine Rück» sicht auf die ältere Verfassung der von ihnen erworbenen Slawenländer genommen zu haben. Sie ließen vielmehr darin Alles neu entstehen, und ordneten die Verhältnisse, wogten sie den Bauern-, Bürger- oder Adel-Stand betreffen, gerade so, wie sie sich in dem altern Theile ihrer Herrschaft gebildet hatten. Daher konnte es geschehen, daß auch die ihrer Herrschaft untergebenen Slawen sich in einem fast ganz gleichen Verhältnisse, wie die Deutschen Anbauev der gedachten Lande befanden, und nur unter ganz unbegründeten Voraussetzungen das Gegenthcil angenommen werden kann.
Bei dem Glauben älterer Schriftsteller, daß der Mark- Graf Albrecht sich durch Eroberung auf einmal in den Besitz der ganzen Mark gesetzt, den Krieg nicht gegen deren Wendische Beherrscher allein, sondern gegen die Wendische Nation überhaupt geführt, und daher alle Glieder derselben aus dem ganzen Umfange seiner'Herrschaft vertrieben habe, ist es in Bezug auf diejenigen Uebcrbleibsel der unterjochten Wenden, welchen man endlich Ruhe vor der Verfolgung gab, auch rücksichtsloses Streben dieser Geschichtsschreiber gewesen, besondere Lasten aufzufinden, durch welche die mark- gräfliche Regierung sich hart und unmenschlich gegen die nicht den Deutschen Ursprung mit den Sachsen und Niederländern theilcnden Unterthanen bewiesen haben. Dies ist ihnen aber auch nicht mit einem Scheine von Glaubwürdigkeit gelungen; sondern, bei allen das Gegentheil beurkundenden Nachrichten, sind wir zu der Behauptung gezwungen, daß die Slawen aller Gegenden der Mark Brandenburg, nur unter geringen, und mehr dinglichen als persönlichen Lasten stehend, auf einzelnen Hufen oder in ganzen Dörfern in einem bestimmten Rechtsverhältnisse lebten, nimmermehr sich aber sämmtlich in der Leibeigenschaft befanden.