26
das Kloster Hildesleben verschenkt'). Außerdem findet sie mehrere Mal bei den Slawischen, im Kirchspiel Leitzkau gelegenen und diesem Kloster angehörigen Dörfern Slautiz und Meteren Erwähnung °). Aus diesen zerstreuten Nachrichten läßt sich zwar keineswegs etwas Bestimmtes über die eigentliche Beschaffenheit der gedachten Abgaben Slawischer Landbewohner folgern, nur daß sie in Naturallieferungen bestand, wird deutlich gesagt. Betrachten wir indessen den Umstand, daß der Wsop, außer in den erwähnten seltenen Fällen, niemals erwähnt wird, was gewiß öfter geschehen wäre, hätte es keinen gleichbedeutenden andern Namen zur Bezeichnung derselben Angabe gegeben, ferner Dieses, daß man nirgends neben der Verpflichtung zur Entrichtung des Wsops auch der zur Leistung des gewöhnlich in Naturallieferungcn bestehenden Ackerzinses erwähnt findet, und endlich, daß in dem Schenkungsbriefe des Kaisers Lothar an das Kloster Hillersleben unter dem Wozop der beiden gedachten Slawendörfer die eigentliche, hauptsächlichste Abgabe von dem Ertrage derselben verstanden zu seyn scheint, so wird es sehr wahrscheinlich, daß der Ausdruck Wozob nur die Slawische Benennung für den Ackerzins ist, den jeder Landmann der Mark Brandenburg an den Grundeigenthü- mer seiner Pachthufe zu entrichten hatte. Wer also den Wozob zu erheben hatte, der war im Besitz der grundherrlichen Rechte. Daher wurde auch das Kloster Hillersleben, nachdem es den Wozob in Crucitthe und Woltwr erlangt hatte, als Besitzer beider Orte betrachtet^), und cs mußte also der Wozob die Ackerpacht seyn.
Außer diesen Naturallieferungen, die nach unserer Mei-
1) Urkunden-Anhang Nr. XU.
2) Gercken's Stistshistcrie von Brandenburg. Urk. S. 361. 377. 389.
3) Urkunden-Anhang Nr. XIl. und XIV.