schäften ein beaufsichtigender Beamter vor, der gleichfalls dazu geboren, gewöhnlich in der Nähe des Hofes seine Wohnung hatte, nicht einige Wochen des Jahres, sondern fast immer bei seinem Herrn zugegen war. Ein solcher Obertrugscß, Obcrschenk ec. leistete demselben nur bei außer» ordentlichen Gelegenheiten die seinem Amte zukommendcn Hofdienste in Person; führte aber zu jeder Zeit die Sorge dafür, daß dieselben von den ihm untergebenen Ministerialen verrichtet wurden. Er bediente sich gewöhnlich allein des von seinem Amte hergenommenen Titels, während die ihm untergeordneten Verwalter desselben nur durch den allgemeinen Ausdruck Ministeriale bezeichnet wurden^). In der Mark Brandenburg finden sich solche erbliche Obcrhof- Aemter jedoch nicht. Ob sie in einer unbekannten früher» Zeit oder niemals hier bestanden, ist nicht zu ermitteln. Für das Erstcre spricht jedoch, daß sich im 12ten und mehr noch im Anfänge des I3ten Jahrhunderts eine ähnliche Veränderung an mehreren Höfen mit den großen Oberhofämtern zutrug. Wegen übermäßiger Anmaßung und unerhörter Verschwendung wurden nämlich ihre erblichen Inhaber vielfach von ihrer Amtsverwaltung verwiesen, und blos auf den Genuß von Hoflehen zurückgeführt, oder um große Summen ganz abgekauft"). Zur Verwaltung der großen Hofämter bestellten die Fürsten nun meistens freie Edle., vom ihren. Vasallen, geistliche Stifter die-
1) Zn Pommern hießen die dem Lberministerial untergeordneten Beamten häustg auch Luli^ioernas, öuväapikeri, Ludcamerarli orc. Gercken's Loä. clixl. Lranä. 1. VII. x. 103. 113. 116.
2) ^on->I. kaäyrdor». V. I. 783. Treuer's
GeschlechtShist. des Haus, von Mühlhausen Anh. S. 6. Scheidts Anmerk, zu Moser'» Vraunschw.-Lüneb. StaatSrccht S. 673. Ldronic. e^isco^. Hilciesliem. ap, 751.
herH lrirtor. 6an3srslisrn. p. 130,