der Markgraf nach Gutdünken dazu erwählte, und selten auf Lebenszeit, gewöhnlich für ein oder mehrere Jahre in dem Amte blieb, in welches ihn die Empfehlung durch persönliche Eigenschaften wohl am Meisten verhalf; denn daß diesen auch nicht erblichen Beamten kein bloßer Ehren- Dienst, sondern auch noch spät wirkliche Besorgungen in dem Haushalte ihres Hern, oblagen, ist an sich wahrscheinlich, und wird dadurch bestätigt, daß als z. B. das Trugseß. Amt im Anfänge der Baierschen Herrschaft über die Mark Brandenburg unter dem Markgrafen Ludwig dem Aeltern sein Ende nahm, zwei neue Bedienten geringem Ansehens nothwendig wurden, ein Küchen- und ein Kammermeistcr, unter welche, wenngleich Ersterer schon im Jahre 1305 einmal erwähnt wird, die Amtsverrichtungen der Trugsessen scheinen getheilt worden zu scyn. Uebrigcns machte man «in und denselben Edlen, wenn er ein Amt niedergelegt hatte, oft zum Verwalter eines andern ganz verschiedenen Hofamtes. Ein Konrad von Raven war erst Marschall, später Trugseß, ein Droiseke von Kröchern erst Trugseß, dann Oberschenk, eben so Johann von Nauen. Die meisten dieser Beamten wurden aus solchen Familien erwählt, von denen es wahrscheinlich ist, daß sie niemals eigenbehörige Dienstmannen gewesen sind. Der erste der von allen märkischen Sberhofbeamten bekannt geworden ist, der Trugseß Friedrich von Osterwalde, war ein freier Edler, der in Urkunden ausdrücklich von eigenbehö- rigen Dienstleuten unterschieden wird *). Doch auch Glieder
nes Gans. Aus der Iohannischen Linie: 1276 Johannes Gans, 1277 Johann von Oldenfliet, 1282 Zulcs, 1281 Nikolaus Stofen, 1295 Konrad Raven, 1299, 1307 Otto von Holtzcndorf, 1312, 1319 Redekow von Redern. AuS. der Ottonischrn Linie: 1301 Günther, 1307 Rumpert von Barby, 1310 Echard von Bardelehen. Nach der Angabe der Urkunden.
1) 8ub tcetiinonis lroruw nobllmin et illustrluva viroruin