eigenbehöriger Familien, z. B. Edle von Osterburg und von Königsmark, erblickt man unter ihnen; wonach- sich auf keine Ausschließung der alten Ministerialfainilien schließen laßt. Vor der Trennung in zwei Markgrafen» Linien findet sich in der Regel nur ein höchster Beamter von jeder Amtsklasse der Ministerialen am markgräflichen Hofe, doch gab es viele Fälle, daß mehrere derselben noch» wendig erschienen. Wenn z. B. zwei Markgrafen nach ver» schiedcnen Provinzen ihre Reisen machten, wozu cs beson» ders der Marschälle bedurfte, von denen es auch in der letzten Zeit der gemeinschaftlichen Regierung Johann's 1 und Otto's HI drei Beamten gab, deren zwei zugleich im Gefolge des letztem sich aufzuhalten pflegten*); oder wenn ein Hofbeamter, wie -er Oberschenk Bertold, als Vogt in eine bestimmte Vogtei entsandt ward, behielt der letztere oft feine Hofwürde bei ^), während ein zweiter Edler damit beehrt wurde. Doch gab es bisweilen, auch ohne daß diese besondem Veranlassungen stattgefunden zu haben scheinen, mehrere Personen als Verwalter desselben Hofamtes, z. B. als Oberschenke während Otto's II und Albrecht's II Regierung Rudolph und Heinrich.
Ob die Amtsverwaltung der niedriger» unbcntelten Ministeriale am markgräflichen Hofe unter diesen wechselnden Vorstehern fortgcdauert habe, ist nicht bestimmt zu entscheiden. Es ist wahrscheinlich, daß wenn dis Markgrafen
Dlriol rte Ducliovv, lriclcrici äo Oster-rult —, Minister,->1!um etisni Oersrcii cle Laltrvecielv, Lenrioi Oe OsterNorcN, slinruin 14. 1188. Lentz Br. Urk. S- 7. loste!- Iiuins sunt: — Lomi- tcs Os lucliovv, IVerner et Olrious, Dominus lriOerious Oe Ostervv-OO Os^it'or. ,4. 1190. Lentz a. a. O. S. 864.
1) Otto — lestidus Llkerono et >VaI:I,ero 6»-
rie nostor iV1arse»teis, Xliü!ii>us. Beckmann's Beschreib, der Mlm. Kap. II. Sp. 21.
2) Beckmann a. a. O. Kap. X. Sp. 112: 118.