Zeitschriftenband 
Theil 2 (1832) Beschreibung der politischen und kirchlichen Verhältnisse der Mark Brandenburg
Entstehung
Seite
157
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in die Altmark kamen, wo so viele Ministerialen in der Nähe der Burgen Salzwedel, Gardelegen, Arneburg, Tan- gcrmünde rc. ihre Hoflehen und Wohnungen besaßen, diese sich nach dem Gebrauche sogleich au ihren Hof begaben, und hier auch den ihnen ursprünglich obliegenden Dienst- Verrichtungen unterzogen. In der Zauche, im Havellande und in den neuen Landen giebt es aber keine Nachrichten, daß sich hier Hoflchcn und eigenbehörige Ministerialen be­funden hakten. Ein Hauptvortheil des Herrn von seiner Ministerialität erwuchs ihm aus der durch Ertheilung von Hoflehen ihm zu Theil werdenden Anwaldschaft auf die ei- genthümlichen Besitzungen Derer, die sich in seine Dienst- Mannschaft begaben, der in diesen Landern, wo es noch keine wahre Grundeigenthümer gab, für die Markgrafen gar nicht stattfinden konnte. Es scheinen daher nur Burg­und Mannlehen hier ertheilt worden zu seyn, wodurch die­jenigen Glieder ursprünglicher Ministerialgefchlechter, denen es frei stand, sich hicher zu begeben, unter welchen sich viele befanden, deren Eltern und Geschwister eigenbehörige Dienstmannen anderer Höfe, einige des Markgrafen Al- brecht selbst, doch in andern Gegenden waren (wie die von Schneidlingen'), völlige Freiheit erlangten. Auch nachgeborne Söhne altmarkischer Ministerialfamilien nahm man jenseits der Elbe gewiß in großer Anzahl in die Ge­meinschaft freier Vasallen auf"), wovon ein wichtiger Ein­fluß auf das Verhältnis! ihrer in der Ministerialität zurück-

1) Eglolf von Schneidlingen war 1150 Ministerial des Markgrafen Albrecht I. Fsaman» ^ocossion. liistor. ^nl,.,Ik.

616. Aus diesem Geschlecht« war der Bogt Albrecht von Spandau, der in der ersten Hälfte des 13ten Jahrhunderts häufig vorkommt.

2) So besaßen Glieder der ursprünglichen Ministerialfamilie von Arneburg im Anfang des 13ten Jahrhunderts Lehngüter in der Zauche. Thl. l. S. 262.