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Theil 2 (1832) Beschreibung der politischen und kirchlichen Verhältnisse der Mark Brandenburg
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Ritter, was jedoch bald auch den frommen Kriegern, welche durch Umstände von gleichem Unternehmen abgchalten wur­den, durch jene gegen das Gelübde mitgekheilt werden konnte, auch ihre kriegerische Stärke,dem Ehristenthume und der Tugend zu weihen, in das 12te Jahrhundert fal­len, gegen dessen Ende vermuthlich die unter Heinrich IV in großer Anzahl aus dem heiligen Lande in ihre Heimath ' zurückgekehrten Kreuzfahrer dem Institute des Ritterordens eine feste Gestalt, und die Ausbreitung über ganz Deutsch- Land gaben. Im Anfänge des 13ten Jahrhunderts wird auch in der Mark Brandenburg der Rittersiand als eine geschlossene Ordensverbindung sichtbar, deren Glieder sich innerhalb weniger Jahre außerordentlich vermehrten. Des­sen ungeachtet blieb die Würde so hoch geschätzt, daß selbst regierende Markgrafen, wie Johann I und Otto III im Jahre 1231, die nach einer fünfjährigen, selbstständigen Herrschaft mit Feierlichkeit den Ritterschlag empfingen ^), ihrer nicht entbehren zu können glaubten. Der Adel über­haupt ward durch den Ritterstand, von dem der märkische Landmann, auch ehe doch besondere Gesetze die Aufnahme eines nicht im Militärsiande gebornen Mannes ausdrücklich untersagten, von jeher gänzlich ausgeschlossen blieb, in ei» näheres Verhältniß zu seinem Fürsten gesetzt, als worin er sich früher befand; die freien und die ursprünglich eigenbe- hörigen Glieder desselben aber völlig zu einem Stande ver­einigt, indem nicht die unbefleckte Freiheit des Geschlechtes mehr den höchsten Glanz gab, sondern dieser in ritterlicher Ehre, Frömmigkeit, Tugend, Tapferkeit, Geübtheit des Kör­pers und erfahrner Führung der Waffen, dann auch in prächtiger Kleidung nnd Rüstung, in einem liberalen Haus­halt

1) Lliron. Loli. ap. Ool-/rs/'. Hlon Loliem.

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